Grundrechte sind für alle da.
Das Konzept „Grundrechte“ ist dazu da, allen Menschen grundlegende Freiheiten zu gewährleisten. Doch die Große Koalition entzieht nach und nach Bürger.innen und Bewohner.innen Deutschlands entscheidende Teile dieser Freiheitsrechte. Erprobt werden diese Repressionen an denen, deren Stimme in der Mehrheitsgesellschaft kaum gehört wird – und genau deshalb müssen sich dagegen alle wehren. Hier eine Sammlung von Beispielen, wie Personengruppen grundlegende Rechte entzogen werden.
Überwachung und Repression gegen Geflüchtete
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Im Mai 2017 hat der Bundestag das Asylrecht weiter verschärft. Wer sich nicht ausweisen kann, wird in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Das geht so weit, dass ausreisepflichtige Menschen bis zum Ende des – oft langen – Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben müssen. Privatsphäre gibt es dort kaum. Bettenlager und Gemeinschaftsduschen sind die Regel.
Einbruch ins Mobiltelefon
Wer keine Ausweispapiere hat, läuft Gefahr, dass das private Handy kontrolliert wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf Daten auf Smartphones auswerten, „um die Identität zu klären“. Selbst sensible Informationen wie Gesundheitsdaten darf die Behörde „in Gefahrensituationen“ an andere Stellen weitergeben.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-05/fluechtlingspolitik-bundestag-asylrecht-abschiebungen-thomas-de-maiziere
Geheimdienste und Polizei sammeln Daten
In Anhörungen zu Asylverfahren können Mitarbeiter von Verfassungsschutz und BND sitzen, ohne, dass die Betroffenen vorher darüber aufgeklärt werden. Außerdem steigen die Anfragen an das Ausländerzentralregister.
https://netzpolitik.org/2017/bundesregierung-erklaert-asylbewerber-pauschal-zum-sicherheitsrisiko/
Überwachung von Sexarbeiter.innen
Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz zwingt Sexarbeiter.innen dazu, ihr Gewerbe anzumelden. Prostituierte müssen sich einen speziellen Ausweis zulegen und ständig mit sich führen. Gegner.innen des Gesetzes nennen das Zwangsdokument abfällig „Hurenpass“. In Zukunft dürfen Räumlichkeiten kontrolliert werden, in denen (mutmaßlich) Prostitution stattfindet – auch die Privatwohnung. Hinzu kommen Bevormundungen wie Kondompflicht und jährliche Gesundheitsberatungen. Gegen das Gesetz hat ein Bündnis um Doña Carmen e.V. eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
http://www.taz.de/Klage-gegen-Prostituiertenschutzgesetz/!5420194/
Überwachung von Erwerbslosen
Ist das wirklich ihr Mitbewohner? Oder doch der Partner? Nein? Dann beweisen Sie das doch!
Erwerbslose, besonders Empfänger.innen von ALG II, besser bekannt als Hartz IV, müssen die Hosen runterlassen. Sogar die Angehörigen von Erwerbslosen werden durchleuchtet. Betroffene müssen dafür Einkommen und Familienverhältnisse offenlegen. Jobcenter beschäftigen Außendienstmitarbeiter, die dann in der Wohnung nachschauen, ob dort auch wirklich eine WG ist und keine „Pärchenwohnung“. Daneben gaben die kommunalen Jobcenter zu, dass einige Mitarbeiter.innen ihre Klienten regelmäßig in sozialen Netzwerken ausspionieren. Diese Recherchen werden meist willkürlich durchgeführt und können in Leistungskürzungen für die Arbeitslosen resultieren – das ist zwar rechtlich nicht gedeckt, Konsequenzen hat es für die Schnüffler dennoch selten. Eine Sicherung des Existenzminimums mit ALG II gibt es also nur, wenn man bereit ist, das Grundrecht auf Privatsphäre nur eingeschränkt zu behalten.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/149892.darf-das-jobcenter-schnueffeln.html https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arbeitslosigkeit-jobcenter-verschaerfen-ueberpruefung-von-hartz-iv-haushalten-14397430.html https://correctiv.org/blog/2015/06/22/schnueffeln-auf-facebook/