Podiumsdiskussion in München
„Digitale Bürgerrechte in der neuen Legislaturperiode“
Nach der Begrüßung durch die Kooperationspartner Stefan Hadrava (JIZ) und Tobias Bumblat (Junge Volkshochschule) wurde schnell klar, dass das
ursprünglich angekündigte Thema der Podiumsdiskussion geringfügig verändert werden musste. Auch ohne neue Bundesregierung fanden Hartmut Goebel (Berater für Datenschutz und -sicherheit, Digitalcourage OG München & Digitale Selbstverteidigung) und Barbara Schmitz (Rechtsanwälten, u.a.
JIZ-Datenschutz-Sprechstunde) genug Diskussionsstoff, sodass Christine Wittig (Linksystem München) als Moderatorin nur wenige Themen vorgeben musste. Wesentlich zu der gelungenen Diskussion trug das 15-köpfige Publikum bei, dass durch kritische und engagierte Zwischenfragen den Abend mitgestaltete.
Als wichtiges Thema für die kommende Legislaturperiode wurde – unabhängig von Regierungen und Parteien – die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DGVO) gesehen, die bis Mai 2018 europaweit umgesetzt werden muss. Barbara Schmitz erklärte, dass die Verordnung für Unternehmen und öffentliche Stellen gleichermaßen gilt und empfindliche Strafen für die Nicht-Einhaltung von Regularien vorsieht. Offen ist aber noch, ob sich dadurch in Deutschland die Rechtslage verbessert, denn hier war das
Niveau bereits vor der DGVO vergleichsweise hoch. Der Konsens des ersten Teils der Diskussion blieb, dass Datenschutz in den letzten Jahren als
Thema an Bedeutung gewonnen hat, zum Beispiel durch die Snowden-Veröffentlichungen und die Arbeit von Organisationen wie Digitalcourage.
Im zweiten Teil wurden Digitale Bürgerrecht betrachtet, die sich laut Barbara Schmitz, aus der UN-Grundrechtecharta auch für den digitalen
Raum ableiten. Die entscheidende Frage sei hier, ob und wie sie sich übertragen und anwenden lassen. Im Anschluss entsponn sich ausgehend vom
Publikum eine intensive Diskussion darüber, wie Grundrechte systematisch durch Unternehmen untergraben werden. Als Beispiel diente das Hochladen
des Telefonadressbuchs, bei dem Daten anderer Nutzer.innen weitergegeben werden, ohne deren Zustimmung einzuholen. Die Verantwortung werde hier
laut Barbara Schmitz im Prinzip auf die Nutzer.innen abgewälzt, dies könne zu gravierenden Problemen z.B. für Ärztinnen, Anwälte, Psychiater.innen führen.
Der vermeintlichen Alternativlosigkeit, z.B. von Messenger-Apps, Zustimmung zu Nutzungsbedingungen, etc., stellten sich sowohl Hartmut
Goebel, als auch Barbara Schmitz entschieden entgegen. Es gehe darum die Alternativen zu kennen, denn diese gebe es bei allen Themen, stellte
Hartmut Goebel klar: „Es gibt keine Alternativlosigkeit!“.
Barbara Schmitz unterstrich, dass Gleiches für den rechtlichen Bereich gelte: die rechtlichen Grundlagen und deren Durchsetzung haben sich in
den letzten Jahren stark verbessert, aber man muss die eigenen Rechte auch kennen und wahrnehmen.
Unterstützen Sie die gute Sache: Freiheit, Grundrechte und Demokratie.
Viele Menschen engagieren sich bei uns in ihrer Freizeit, seien auch Sie dabei!
Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere Arbeit und unsere Themen.