Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner!

Die Große Koalition hat 2017 die Strafprozessordnung geändert, um den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei zu erlauben. Wir fahren am 7. August nach Karlsruhe und reichen unsere Verfassungsbeschwerde dagegen ein.
Bild
Banner in schwarz-gelb: „Klage gegen staatliches Hacking“. Rechts die Silhouette der Schachfigur Pferd, dahinter entsättigt der Bundesadler.

Die Große Koalition hat im vergangenen Jahr die Strafprozessordnung (StPO) geändert, um den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei zu erlauben. Das ist ein Problem für alle, die elektronisch kommunizieren: Die Sicherheit all unserer Handys, Computer und Server steht auf dem Spiel. Deshalb fahren wir am 7. August nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, reichen unsere Klageschrift ein und machen mit einer Pressekonferenz Druck auf die Politik.

Helfen Sie uns, den Verantwortlichen in SPD und CDU klar zu machen, dass massenweises heimliches Hacken keine Staatsaufgabe ist. Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde!

Was können die Staatstrojaner?

Mit der Spähsoftware kann die Polizei jede Chatnachricht mitlesen, die auf einem Gerät geschrieben wird: Das ist die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ). Bei der Online-Durchsuchung wird gleich das ganze Gerät gekapert: Berufliche und private Kontaktdaten, Urlaubsfotos, SMS verflossener und aktueller Lieben – all das kann die Polizei dann lesen. Die Software erlaubt es ihr, alle Dateien anzusehen, aber auch zu ändern, zu löschen oder Programme zu installieren. Der Staat dringt in unser Innerstes vor, denn unsere technischen Geräte wissen heute schon viel mehr als jedes Tagebuch.

Ein Riesenproblem sind Sicherheitslücken in allen Geräten

Die Polizei braucht Sicherheitslücken, um die Spähsoftware zu installieren. Diese stehen dann in allen Geräten mit gleicher Hard- und Software sperrangelweit offen – nicht nur für Polizeien, sondern auch Geheimdienste und auch Kriminelle auf der ganzen Welt. Diese  Sicherheitslücken betreffen uns alle. Das heißt: Der Kontrollwahn von Union und SPD gefährdet unsere Sicherheit. Deshalb werden wir auch gegen diese Gesetzesänderung Verfassungsbeschwerde einlegen. 

Unterstützen Sie die gute Sache: Freiheit, Grundrechte und Demokratie.

Viele Menschen engagieren sich bei uns in ihrer Freizeit, seien auch Sie dabei!

Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere Arbeit und unsere Themen.

Wann werden Staatstrojaner eingesetzt?

Ursprünglich sollten diese Programme nur vom BKA gegen internationalen Terrorismus eingesetzt werden. Aber mit der Änderung von § 100a StPO darf die Polizei auch bei Alltagskriminalität hacken, „ohne Wissen der Betroffenen“, sobald „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer“ eine der gelisteten Straftaten begangen hat, versucht hat zu begehen oder vorbereitet hat. Das ist eine Generalerlaubnis für alles!

Staat verletzt Schutzpflicht

Eigentlich sollte die Politik uns und unsere Privatsphäre vor Überwachung schützen. Stattdessen will die Große Koalition eine Überwachungskanone gegen die Bevölkerung scharf schalten. Wir wollen dieses verfassungswidrige Gesetz nicht. Wir wollen unseren Geräten vertrauen können.

Ähnliche Artikel