Nachruf auf Meinhard Starostik: Die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen vertreten

Am 12. Juni 2018 verstarb Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Verfassungsrichter des Landes Berlin, nach schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren.

Unser Freund und Mitstreiter Meinhard Starostik hat sich bis zum letztem Atemzug für Grundrechte eingesetzt. Er war Verfassungsrichter des Landes Berlin und hat als Rechtsanwalt mehrere Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (z.B. 2010 und 2016 gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen die Bestandsdatenauskunft, gegen Videoüberwachung, gegen ELENA) vertreten. So hat er das erste Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht. Er ist gegen die Protokollierung des Surfverhaltens anhand von IP-Adressen und gegen die Geheimhaltung gerichtlicher Schriftsätze bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Auch hat er sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen eingesetzt und mit der Verwertungsgesellschaft C3S eine Alternative zur Gema aufgebaut. Jüngst gründete er die pEp-Genossenschaft, die Werkzeuge für einfache Verschlüsselung unterstützen soll.

Meinhard Starostik sagte zu seiner Arbeit:

„Es ist eigentlich immer mein Thema gewesen, die Ohnmächtigen gegen die Mächtigen zu vertreten. Dass die technische Revolution des Internets, die ja unser aller Leben völlig umgestaltet, eben auch dazu führt, dass alte Überwachungswahnvorstellungen hochkommen und uns tatsächlich bedrohen in unserer Freiheit. Also ich sehe die größten Gefahren für die persönliche Freiheit darin, dass wir hinter unserem Rücken überwacht, ausspioniert und manipuliert werden können.“

Meinhard Starostik hat sich um die Freiheitsrechte verdient gemacht. Durch seine freundliche, kompetente und stets hilfsbereite Art hat er sich allseits Respekt und Anerkennung erworben. Er wird der Bürgerrechtsbewegung sehr fehlen. Meinhard war für uns nicht nur ein wichtiger Mitstreiter, sondern auch ein wunderbarer Freund. Wir werden seine Arbeit weiter führen. 

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