Vorratsdatenspeicherung: Wir klagen für mehr Transparenz
Im Dezember 2018 haben wir beim Bundesinnenministerium Dokumente zu den EU-Plänen für eine neue Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten via fragdenstaat angefordert. Acht Monate später haben wir mehrere Dokumente erhalten. Allerdings wurden diese umfassend geschwärzt, so dass wir keinen Einblick in die aktuelle Position der Bundesregierung zum Thema erhalten konnten. Die Herausgabe von Drahtberichten, also Korrespondenz zwischen unterschiedlichen beteiligten Stellen, wurde sogar komplett verweigert.
Das lassen wir uns nicht gefallen. Denn wir sind der Meinung, dass Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie das Recht haben, staatliches Handeln zu kontrollieren – dazu gehört eine transparente Verwaltung.
Um diese Position durchzusetzen, haben wir eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht (PDF). Wann das Gericht entscheiden wird, hängt unter anderem vom Verhalten des Innenministeriums ab – wir rechnen mit mehreren Monaten und freuen uns über finanzielle Unterstützung für das Verfahren.
Mehr zum aktuellen Streit um Massenüberwachung von Kommunikationsdaten in Deutschland und der EU: „Achtung Vorratsdatenspeicherung: Es wird ernst“ vom 29.12.2019 auf dem 36. Chaos Communication Congress in Leipzig auf media.ccc.de. (Hinweis: anders als im Vortrag erwähnt, leitet sich die Überwachungsgesamtrechnung nicht vom sogenannten „Volkszählungsurteil“ ab, sonderm vom Vorratsdatenspeicherungs-Urteil von 2010.)
Update vom 3.3.2020: Klageerwiderung des BMI als geschwärztes PDF.
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