Online-Handelsregister verstößt gegen Datenschutz
Seit August 2022 sind die Daten aus den Vereins-, den Handels-, den
Genossenschafts- und den Partnerschaftsregistern voraussetzungslos über das
Internet zentral über das Portal http://www.handelsregister.de abrufbar.
Abrufbar sind nicht nur die Daten aktuell vertretungsberechtigter Menschen
von juristischen Personen, sondern auch solche, die vor Jahren oder
Jahrzehnten z.B. im Vorstand eines Vereins oder in der Geschäftsführung
einer GmbH tätig waren. Über das Internet können dabei nicht nur die
Namen, sondern Adressen, Geburtsdaten, Unterschriften, Kontonummern und
weitere sensible Informationen zu den Betroffenen erlangt werden. Die
Veröffentlichung erfolgt in Umsetzung einer europäischen Richtlinie und
dient der Publizität in Rechts- und Wirtschaftsverkehr. Dabei geht das
deutsche Recht aber weit über die EU-Vorgaben hinaus. An den Datenschutz
wurde nur unzureichend gedacht. Die Daten können zum Identitätsdiebstahl
sowie zu weiteren kriminellen Aktivitäten missbraucht werden.
Auch wenn dies inzwischen vom Bundesjustizministerium erkannt wurde, werden
nicht die nötigen Konsequenzen gezogen: Kurzfristig muss den Betroffenen die
Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Rechte wahrzunehmen; ihre sensiblen,
für die Registerpublizität nicht erforderlichen Daten müssen aus dem Netz
genommen werden. So schnell wie möglich müssen weitere
technisch-organisatorische Vorkehrungen zur Verhinderung des Datenmissbrauchs
getroffen werden. Mittelfristig ist eine Totalbereinigung des Registerrechts
nötig.
Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise analysiert umfassend die
europäische und nationale Rechtslage und zieht Schlussfolgerungen für die
Betroffenen, die Justizverwaltung sowie für die Politik.
Sind auch Ihre privaten Informationen betroffen?
Die DVD (Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.) bietet auf ihrer Webseite einen Formulartext an, mit dem Betroffene sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Daten zur Wehr setzen können. In einem Hinweisblatt werden praktische Ratschläge gegeben, wie Betroffene ihre Rechte und insbesondere ihr Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung geltend machen können.
Hier finden Sie das Hinweisblatt.