Perso ohne Finger

Urteil in Sicht

Am Donnerstag, 21. März 2024, wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen aufgehoben wird.
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Ein Gerichtshammer vor weißem Hintergrund.

2021 haben wir unsere Klage gegen die Speicherpflicht eingereicht und sind damit bis vor die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes gekommen. Am Donnerstag, 21. März 2024, wird das Gericht entscheiden, ob die Speicherpflicht aufgehoben wird. Das Urteil in diesem Fall wird für alle Bürger.innen der EU Wirkung haben.

Wir sind der Meinung: Die Speicherpflicht für Fingerabdrücke auf Personalausweisen ist gefährlich und entspricht nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien, sondern der Kontrollsucht von Polizeistaaten. Jede Erhebung und Verarbeitung unserer biometrischen Informationen ist ein mögliches Sicherheitsrisiko. Im Falle eines Datenlecks hat das besonders dramatische Konsequenzen, denn anders als ein Passwort oder eine E-Mailadressen, können wir unsere Fingerabdrücke niemals ändern – sie machen uns ein Leben lang identifizierbar. Deshalb wollen wir die zugrunde liegende EU-Verordnung kippen!

Mehr zum Verlauf unserer Klage, unseren juristischen Argumenten und dazu, warum Fingerabdrücke in Ausweisdokumenten ein Problem sind auf unserer Übersichtsseite zum Thema.

Wie das Gericht entschieden hat, werden wir natürlich hier auf unserem Blog, unserem Mastodon-Account und über unseren Newsletter berichten.