ELENA-Verfassungsbeschwerde: Danke an die Helferinnen und Helfer

Am Mittwoch, dem 31. März 2010, werden wir die Verfassungsbeschwerde insgesamt exakt 22.005 Vollmachten dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben. Ein besonderer Dank gilt den vielen Helferinnen und Helfern, die bei der Bewältigung der Berge an Post geholfen haben.

Für uns war diese Verfassungsbeschwerde eine ungeheure logistische Herausforderung - zu schaffen war sie nur, weil so viele Freiwillige bei der Bearbeitung der Postberge mitgeholfen haben. Innerhalb von nur zwei Wochen erreichten über 40 Kisten mit Briefen die Marktstraße in Bielefeld. Von über 22.000 Vollmachten wurde der Barcode eingescannt, um sie den elektronisch gemachten Angaben der Betroffenen zuordnen zu können. Dies ergibt eine Gesamtanzahl von über 60 prall gefüllten Aktenordnern, die in einem Transporter nach Karlsruhe gebracht und dort am 31.März 2010 dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden.

Grundrechte unterm Adler

Viele freiwillige Helfer kamen spontan vorbei, einige reisten sogar extra aus anderen Städten an, um beim Verarbeiten der Unterlagen zu helfen. "Wir bekamen Unmengen an freundlichen Briefen, Mails, Kommentaren - Menschen riefen an und fragten, ob sie uns bei der Arbeit helfen können. Zusätzlich unterstützen viele Menschen unsere Arbeit mit Spenden", freute sich Rena Tangens. Auch Unternehmen wollten etwas gegen ELENA tun: Beispielsweise stellte eine Bielefelder Firma eine dringend benötigte Brieföffnungsmaschine zur Verfügung, eine andere einen superschnellen Barcode-Scanner.

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde war kostenfrei - zur Finanzierung der Aktion bitten wir um Spenden.

Liebe Helferinnen, Unterstützer und Spenderinnen: Vielen herzlichen Dank im Namen aller Kläger – ohne Euch hätten wir das nicht geschafft!

Hintergrund

ELENA, der "ELektronische EntgeltNAchweis" bedeutet, dass seit Anfang 2010 jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine Zentrale Speicherstelle gemeldet werden. Unter diesen detaillierten Daten sind viele hochsensibel, einige (etwa die Gründe für eine Kündigung) auch subjektiv. Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir diese "Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten" stoppen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit dem eine Vorratsdatenspeicherung nur ausnahmsweise für legal erklärt wurde, rechnen wir mit hohen Erfolgsaussichten für die Beschwerde gegen ELENA.

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