Sie sind unverhandelbar!

Unsere Grundrechte gegen Überwachung

Sie schützen unsere Privatspäre, aber nur, wenn wir sie schützen: die Grundrechte.

Hilft bei Überwachung: das Grundgesetz

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Verschlüsselte E-Mails, sichere Verbindungen und Server, die unsere Aktivitäten im Netz anonymisieren, sind wirksame Mittel der digitalen Selbstverteidigung. Sie helfen, das Machtverhältnis zwischen der Bevölkerung und dem Staat und anderen Datenkraken zu korrigieren. Die beste Waffe gegen Überwachung sind unsere Grundrechte. Das Gute: Sie sind für alle da. Nutzen wir sie!

Wenn Regierungen überall auf der Welt Grundrechte brechen, ist es Aufgabe der Zivilgesellschaft, sie zu verteidigen. Dafür müssen wir sie aber erst einmal kennen und in der digitalen Welt neu verstehen.

Kostenlos und für alle: die schönsten Artikel des Grundgesetzes

Die Artikel des Grundgesetzes stehen allen zu, kommen nie aus der Mode und können fast alles. Hier eine kleine Auswahl:

  • Artikel 1 zum „Schutz der Menschenwürde“ ist vor allem durch den ersten Satz bekannt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Aber auch der zweite hat es in sich: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Man beachte die Reihenfolge: achten kommt vor schützen. Der Schutz der Würde darf also niemals als Begründung dafür herhalten, die Würde nicht zu achten.

  • Artikel 2 zur „Entfaltung der Persönlichkeit“: Der zweite Artikel des Grundgesetzes ist zusammen mit dem ersten – Schutz der Menschenwürde – Grundlage für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch das Volkszählungsurteil von 1983 wurde es zu einem Grundrecht. Das jahrzehntealte Urteil ist relevant wie nie, denn es stellt klar:

    „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“

  • Artikel 3 zur „Gleichberechtigung” lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Es ist kein Unterschied, ob Telefone von Staatsoberhäuptern überwacht werden, wie seinerzeit das Handy von Angela Merkel, oder die Telefone von Millionen Bürgerinnen und Bürgern.

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  • Artikel 8 zur „Versammlungsfreiheit“ lässt sich als Aufforderung verstehen, aktiv zu werden. Gehen Sie auf Demos, vernetzen Sie sich und organisieren Sie Informationsveranstaltungen.

  • Artikel 10 zum „Brief- und Postgeheimnis“ zeigt: Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. 2010 fand das auch das Bundesverfassungsgericht.
    Dass wir um dieses Grundrecht kämpfen müssen, weil systematische staatliche Überwachung – insbesondere in Zusammenarbeit mit den USA – in Deutschland nichts Neues ist, belegt der Historiker Josef Foschepoth mit seinem Buch Überwachtes Deutschland, in dem er die Überwachung in der BRD zwischen 1945 und 1990 analysiert.

  • Artikel 13 zur „Unverletzlichkeit der Wohnung“ macht deutlich, dass Hausdurchsuchungen und technische Überwachung nicht ohne Weiteres stattfinden dürfen, schon gar nicht durch Firmen, neugierige Vermieter.innen oder rachelüstige Ex-Partner.innen. Setzen Sie klare Grenzen und lassen Sie sich bei staatlichen Eingriffen in jedem Fall die Rechtsgrundlage erklären, indem Sie z. B. den schriftlichen Durchsuchungsbeschluss verlangen.

  • Artikel 17 zum „Petitionsrecht“ ist schon beinahe ein Arbeitsauftrag: Beteiligen Sie sich an Unterschriftenaktionen und sprechen Sie die Politiker.innen an, die darüber entscheiden, wie sich Ihr Leben gestaltet.

GrundrechteAuszug
Transparent und klar, aber häufig übersehen und unbeachtet

Das Computergrundrecht

Unser Liebling unter den Grundrechten ist das „Computergrundrecht“, das offiziell „Grundrecht der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ heißt. Das Bundesverfassungsgericht leitete es 2008 aus dem „allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ (Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG) ab und wendete sich damit gegen den sogenannten Staatstrojaner. Es stellt klar, dass elektronische Geräte nicht infiltriert und manipuliert werden dürfen.

Grundrechte als Werkzeug

Das Grundgesetz ist die Software des Staates. Machen wir doch sinnvolle Anwendungen draus! Überwachung lässt sich nur technisch und politisch zugleich verhindern. Digitale Selbstverteidigung heißt, auch an die Familie, an Freundinnen und Freunde zu denken und ihnen zu zeigen, was sie konkret tun können. Unterstützen Sie Aktionen und Initiativen, die sich für Grundrechte einsetzten. Der Widerstand gegen Lobbyisten, die im Gesundheitswesen, im Verkehr und im ganz normalen Alltag unsere Grundrechte gefährden, ist ein Kraftakt. Der gelingt nur gemeinsam.

Es liegt in unserer Hand

Digitalcourage wirkt. Wirken Sie mit!

„Der Staat“ sind letztlich wir alle. Denn: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung – also die freiheitlich-demokratische – zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Art. 20, Abs. 4 GG). Wenn die von uns gewählten Politiker.innen nicht von sich aus die Grundrechte schützen, müssen wir sie dazu bewegen.

Grundrechte sind keine Selbstverständlichkeit. Sie wurden erkämpft. Weltweit setzen noch immer Menschen ihr Leben aufs Spiel, um das zu erhalten, was uns gerade verlorenzugehen droht. Darum müssen wir auf die Barrikaden gehen, wenn jemand versucht, Grundrechte einzuschränken. Wir müssen genau hinsehen und klug handeln, denn Grundrechte werden immer wieder missachtet, sei es durch Folter, rechtswidrige Drohnenangriffe oder weltweite Überwachung.

Datenschutzverstöße melden

Datenschutzbehörden haben alle Hände voll zu tun. Einerseits brauchen sie unsere Zuarbeit, andererseits sollen sie uns zur Seite stehen. Spätestens seit der europäischen Datenschutzgrundverordnung sind die Datenschutzbeauftragten unserer Heimatkommunen für uns zuständig. Viele bieten Onlineformulare, mit denen man Datenschutzverstöße melden kann, zum Beispiel
Berlin
Hamburg (ist auch zuständig für alle Facebookprobleme)
München

Und natürlich können Sie jederzeit jemanden für die BigBrotherAwards nominieren.

Weiterführende Informationen

Digitalcourage setzt sich für Ihre Privatsphäre und Ihre Grundrechte ein. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende oder mit einer Fördermitgliedschaft.

Bild: Auszug aus den Grundrechten Manele R. auf Flickr CC0 1.0

Hinweis: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, auch nicht durch unsere Empfehlungen. Programme können unentdeckte Fehler haben, Datenschnüffeltechniken entwickeln sich weiter. Bleiben Sie aufmerksam!

Wir aktualisieren unsere Texte in unregelmäßigen Abständen. Prüfen Sie das Datum der letzten Überarbeitung unter „Letztes Update“. Sollten Sie Fehler finden, Ergänzungen haben oder Empfehlungen bei Ihnen nicht funktionieren, geben Sie uns Bescheid.