Video und Forderungen ans Innenministerium

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padeluun, Rena Tangens und Team überreichen einen Umschlag.

Im Oktober 2013 wurden die rund 4000 Änderungswünsche zur EU-Datenschutzverordnung abgestimmt – wir berichteten. Damit die zuständigen Ausschussmitglieder nicht 4000 mal auf „Ja“ oder „Nein“ drücken mussten, gingen die Kompromisse, auf die man sich vorher geeinigt hatte, bequem als Paket durch. Ein Paket, das den Wünschen der Lobbyisten doch sehr nahe kommt.

Innenminister briefen!

Die Wünsche der Lobbyisten waren schon lange bekannt und deshalb hatten wir im Juni die Aktion Innenminister briefen gestartet. Wir wollten dem Innenminister einen offenen Brief mit unseren Forderungen überreichen. Nur leider hatte der keine Zeit für uns, obwohl er doch immer betont, wie wichtig ihm der Datenschutz in Europa ist und wie sehr er sich dafür einsetzt, dass das deutsche Datenschutzgesetz auf jeden Fall die unterste Grenze sein muss, die nicht unterschritten werden darf.

Weil der Innenminister, dem der Datenschutz ja so am Herzen liegt, so viel beschäftigt ist und keine Zeit hatte, haben wir ihm ein Video von der Übergabe gemacht. Dann kann er sehen, was er verpasst hat und sich unseren Forderungen anschließen.

Innenminister briefen

Schlupflöcher stopfen

Die Abstimmung im Oktober hat gezeigt, dass unsere Forderungen aktueller denn je sind. Ohne Nachbesserungen wird der europäische Datenschutz sehr bald sehr zahnlos, auch wenn höhere Strafen bei Verstößen zwar im Gesetz verankert sind.

Deshalb fordern wir:

  • Pseudonyme Daten dürfen nicht vom Datenschutz ausgenommen werden.

Firmen behaupten, sie wüssten bei pseudonymen Daten ja gar nicht, wer dahinter steckt. Aber ob ich nun unter einer Nummer oder meinem Klarnamen ausspioniert werde, ändert nichts an der Tatsache, dass mein Leben den schnüffelnden Firmen ohne Schutz offen liegt. Auch reichen im Durchschnitt zwei Datensätze aus, um die Pseudonymisierung rückgängig zu machen, was auf dem Datenmarkt eine deutliche Wertsteigerung bringt.

  • „Berechtigtes Interesse“ für Firmen streichen. Datenverarbeitung ist nur möglich, wenn sie wirklich nötig ist. Denkt man. Aber das „berechtigte Interesse“ von Firmen ist auch so ein Grund. Dabei werden Firmen, die Daten von mir verarbeiten wollen, natürlich immer sagen, es ist für ihr „berechtigtes Interesse“ notwendig. Und andere Firmen, die diese Daten bekommen haben, dürfen diese Daten dann legal weiterverarbeiten, wenn man als Betroffener „vernünftigerweise davon ausgesehen muss“, dass sie das tun werden. Ein Beispiel: Sie sind bei einem sozialen Netzwerk angemeldet, das ihre Daten an eine Werbefirma weiterverkauft. Diese Werbefirma wird sie nun beim Surfen auf ziemlich jeder Webseite verfolgen können, da das nun mal „das berechtigte Interesse“ von Werbefirmen ist.

Herr Friedrich, es liegt in Ihrer Hand, sich im Ministerrat jetzt für einen echten Datenschutz stark zu machen. Verspielen Sie diese Chance nicht bis 2015.