Tag des Grundgesetzes: Überwachung von allen Seiten

Am 23. Mai hat das deutsche Grundgesetz Geburtstag. Aber richtig in Feierlaune ist es nicht: Immer mehr unsinnige und gefährliche Überwachung macht ihm zu schaffen. Wir haben Gesetze, Studien und Gutachten zum Stand der aktuellen Überwachung aufgelistet.

Am 23. Mai 1949 wurde das deutsche Grundgesetz erlassen. Seitdem muss es immer wieder gegen Einschränkungen verteidigt werden.
Darum haben wir uns zum Geburtstag ein besonderes Geschenk ausgedacht: Wir haben eine Materialsammlung zur Überwachungsgesamtrechnung zusammengestellt. Diese werden wir mit unserer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen – heute machen wir sie bereits vorab der Öffentlichkeit zugänglich.

Das Grundgesetz bewahrt die demokratischen und freiheitlichen Grundwerte, die Überwachung, Diskriminierung und Entrechtung verhindern können – wenn sich Menschen dafür starkmachen. Außerdem ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Grundgesetz hergeleitet.

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Vorratsdatenspeicherung im Anmarsch

Wir bereiten eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor. Hierfür berufen wir uns unter anderem auf das Urteil von 2010, in dem das Bundesverfassungsgericht anmahnte, dass eine Vorratsdatenspeicherung nur eingeführt werden darf, wenn nicht schon zu viel weitere Überwachung stattfindet. Darauf einzugehen, hat die Große Koalition allerdings geflissentlich unterlassen. Deshalb holen wir das nach und liefern zu unserer Verfassungsbeschwerde eine Liste zur „Überwachungsgesamtrechnung“ mit ab.

Zusätzlich haben wir Studien, Statistiken und Analysen aufgelistet, die deutlich machen, wie das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung der Gesellschaft und den Freiheitsrechten schadet.

Unterzeichnen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung!

Noch mehr Überwachung seit 2010

Seit dem Urteil von 2010 wurden fleißig neue Gesetze beschlossen, die Überwachungsmaßnahmen beinhalten. Außerdem haben wir seit Edward Snowdens Veröffentlichungen Gewissheit über etwas, was wir 2010 nur vermuten konnten: Überwachung ist allgegenwärtig. Das Gefühl, ständig beobachtet zu werden, gehört längst zu unserem Alltag. Wenn das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sollte die Regierung zügig Überwachung abbauen, statt sie auszubauen.

Die wichtigste Waffe gegen Überwachung sind unsere Grundrechte!

Artikel 2: „Freie Entfaltung der Persönlichkeit“ (Art. 2 GG) bildet zusammen mit Artikel 1, dem Schutz der Menschenwürde, die Grundlage für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das mit dem Volkszählungsurteil von 1983 zum Grundrecht wurde. Das Urteil ist 30 Jahre alt, aber relevant wie nie, denn es stellt klar:

Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.

Weitere Informationen

Unterzeichnen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung!