Materialsammlung: Überwachungsgesamtrechnung

Wir haben einen Katalog der Überwachungsmaßnahmen zusammengestellt, denen wir täglich ausgesetzt sind.

1. Überwachungsgesamtrechnung

Im Jahr 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), eine Vorratsdatenspeicherung sei „mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar“ (BVerfG Urteil 1 BvR 256/08, Rn. 1). Voraussetzung sei jedoch, dass sie legitimen Zwecken diene und in ihrer Ausgestaltung „dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt“ (ebd.: 205). Aus diesem Urteil, das die Vorrats­daten­speicherung kippte, erwuchs der Begriff der „Über­wachungs­gesamt­rechnung“, der einer Weisung des Bundes­verfassungs­gerichtes einen Namen gibt:

Alle staatlichen Maßnahmen zur Über­wachung dürfen nicht aus­schließlich einzeln für sich bewertet werden, sondern müssen unbedingt in ihrer Gesamt­summe betrachtet werden. Denn in ihrer Summe dürfen sie nicht das für eine Demo­kratie erträgliche Maß an Über­wachung über­schreiten.

Auf die negativen Folgen einer maßlosen Überwachung ging das BVerfG schon 1983 im Volkszählungsurteil ein:

Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.

 Durch staatliche Überwachung droht immer die Gefahr einer Selbstzensur. Das gilt auch für die digitale Kommunikation:

Während geöffnete Briefe, ein Knacken im Telefon oder Überwachungskameras gut sichtbar sind, ist das Abfangen von Emails oder das Abhören von Chats nur schwer zu identifizieren. Opfer von Internetüberwachung können sich deshalb niemals sicher sein, ob sie tatsächlich überwacht werden und schränken so dauerhaft ihr Verhalten ein. Johannes Nau (2014) „Warum protestieren, ich habe nichts zu verbergen

Massenüberwachung durch Geheimdienste kann zur Folge haben, dass Menschen eine Meinung nicht äußern oder eine Handlung unterlassen. Diese Wirkung wird  auch als Chilling Effect bezeichnet. Die Selbstzensur, die mit staatlicher Überwachung einhergeht, lässt sich auch messen: Eine Befragung (PDF) unter US-amerikanischen Schriftstellern durch PEN America kommt zu dem Schluss, dass 28 Prozent der befragten Personen soziale Medien aufgrund staatlicher Überwachung meiden würden. 24 Prozent würden zudem bestimmte Themen nicht am Telefon oder per E-Mail besprechen.

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Das Team von Digitalcourage steht vor einem Haus und hält Schilder über die das Wort "Digitalcourage" verteilt geschrieben steht vor sich.Jens Reimerdes, CC-BY 4.0

2. Sammlung von Überwachungsgesetzen seit 2010

Einige Überwachungs­maßnahmen mögen einzeln betrachtet gerecht­fertigt erscheinen und einem nützlichen Zweck dienen. In ihrer Summe sind aber auch sie ein Teil der stetig zunehmenden staatlichen Über­wachung. Um das für eine Demokratie erträgliche Maß nicht zu über­schreiten, muss der Gesetz­geber also Prioritäten setzen.

Eine Überwachungs­gesamt­rechnung konkret durch­zuführen ist schwierig. Eine reine Auflistung der staatlichen Überwachungs­maßnahmen und Schutz­versagen muss zunächst aus­reichen. Auch hier erheben wir keinen Anspruch auf Vollständig­keit. Sollte Ihnen auffallen, dass ein wichtiger Punkt fehlt, freuen wir uns über einen Hinweis.

Laufende Vorhaben

  • (EU) Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und den USA zum Zugriff auf elektronische Beweismittel (E-Evidence-Verordnung und CLOUD-Act). Stand Februar 2020: Laufende Gespräche zwischen EU und USA
  • (EU) Erweitertes EU-Visa-Informationssystem (COM(2018) 302 final). Stand Februar 2020: Laufendes Gesetzgebungsverfahren (Verfahren 2018/0152/COD)
  • (EU) „TerREG“ – Entwurf einer Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (COM(2018) 640 final). Stand Februar 2020: Laufendes Gesetzgebungsverfahren (Verfahren 2018/0331/COD)
  • (EU) „E-Evidence-Verordnung“ – Entwurf einer Verordnung über eine Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM(2018) 225 final). Stand Februar 2020: Laufendes Gesetzgebungsverfahren (Verfahren 2018/0108/COD)
  • Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen – „Tor-Verbot“. Stand Februar 2020: Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten)
  • Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts (Stand Januar 2020: Ressortabstimmung)

2020

  • Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (Stand 25. Februar 2020: Beschlossen, noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht)

2019

  • Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (9. August 2019)
  • (EU) Verordnung 2019/1157 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern (20. Juni 2019)
  • (EU) Verordnung 2019/817 zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen. Grenzen und Visa (20. Mai 2019)
  • (EU) Verordnung 2019/818 zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen im Bereich polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration (20. Mai 2019)

2018

  • (EU) Verordnung 2018/1861 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen (7. Dezember 2018) – Geändert durch die EU-Verordnung 2019/817.
  • (EU) Verordnung 2018/1860 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (7. Dezember 2018)
  • (EU) Verordnung 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (12. September 2018) – Geändert durch die EU-Verordnung 2019/817.
  • Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 (27. November 2018)

2017

  • (EU) Verordnung 2017/2226 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen (30. November 2017) – Geändert durch die EU-Verordnung 2019/817
  • Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (24. August 2017)
  • Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (29. Juli 2017)
  • Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (01. Juni 2017)
  • Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (17. Mai 2017)
  • Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl (16. Mai 2017)
  • Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik (05. Mai 2017)
  • Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz) (28. April 2017)
  • „Kommando Cyber- und Informationsraum“ (KdoCIR) in Dienst gestellt (05. April 2017)
  • Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (30. März 2017)
  • Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (20. März 2017)
  • Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/681 (Fluggastdatengesetz – FlugDaG) (13. März 2017)
  • Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) wird ins Leben gerufen (März 2017)
  • Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016/679 und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) (24. Februar 2017)

2016

  • Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes – „BND-Gesetz“ (4. November 2016)
  • Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (21. Oktober 2016)
  • Gesetz zur Umsetzung der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung – „Anti-Terror-Pakt“ (24. Juni 2016)
  • Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (11. März 2016)
  • Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (2. März 2016)
  • Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (17. Februar 2016)
  • Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (2. Februar 2016)

2015

  • Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (21. Dezember 2015)
  • Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (10. Dezember 2015)
  • Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – Vorratsdatenspeicherung (10. Dezember 2015)
  • Steueränderungsgesetz 2015 (2. November 2015)
  • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (20. Oktober 2015)
  • Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (8. Juni 2015)
  • Gesetz zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (21. Januar 2015)

2014

  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentralregistergesetzes (28. November 2014)

2013

  • Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern (14. Oktober 2013)
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (28. August 2013)
  • Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (28. August 2013)
  • Gesetz zur Anpassung des Luftverkehrsrechts (7. August 2013)
  • Gesetz zur Errichtung einer Schiffsunfalldatenbank und zur Änderung des Seefischereigesetzes (7. August 2013)
  • Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom (17. Juni 2013)
  • Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (3. Mai 2013)
  • Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren (21. März 2013)

2012

  • Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (20. Dezember 2012)
  • Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes (20. Dezember 2012)
  • Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus (20. August 2012)
  • Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (25. Juni 2012)

2011

  • Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur  Änderung registerrechtlicher Vorschriften (15. Dezember 2011)
  • Start des Visa-Informationssystems im Schengen-Raum (11. Okober 2011)
  • Gesetz zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige (12. April 2011)

In dieser Übersicht fehlt eine staatliche Überwachungsmaßnahme? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.

Weitere Informationen zu staatlicher Überwachung auf Bundesebene

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3. Überwachungsmaßnahmen durch den Staat

Online-Durchsuchung

Das Bundeskriminalamt kann mit Hilfe staatlicher Schadsoftware (einem sogenannten „Staatstrojaner“) Online-Durchsuchungen durchführen sowie Internettelefonie (beispielsweise über Skype oder andere Messenger-Dienste) abhören. Es fehlt jedoch die Rechtsgrundlage für den Einsatz eines Staatstrojaners für diese Form der Quellen-TKÜ zur Strafverfolgung. Eine Anwendung darf genau genommen nur präventiv zur Gefahrenabwehr erfolgen. Dies bestätigte der Generalbundesanwalt gegenüber Netzpolitik.org nach einer Anfrage im Januar 2016. Die Bundesregierung schließt sich seiner Aussage jedoch nicht an.

11.819
25.000

Kein Staatstrojaner!
Schon 11.819 Menschen haben gegen staatliches Hacking unterschrieben. Hier mitmachen und unserer Verfassungsbeschwerde mehr Gewicht verleihen!

Der Nutzen von Staatstrojanern ist sehr begrenzt – das Risiko jedoch ist enorm, denn die Spähsoftware wird durch Sicherheitslücken installiert. Durch solche Schwachstellen sind Angriffe auf kritische Infrastrukturen möglich.

Digitalcourage

Überwachung von Telekommunikationsdaten: Vorratsdatenspeicherung

Wie der Name schon sagt, werden bei der Vorratsdatenspeicherung sämtliche Verbindungsdaten und Standortinformationen auf Vorrat gespeichert. Die Vorratsdatenspeicherung betrifft dabei alle Menschen, denn es werden nicht nur die Daten von verdächtigen Personen gespeichert. Praktisch wird so die Unschuldsvermutung umgekehrt: Verdächtig sind nun alle Menschen und nicht mehr nur diejenigen, bei denen ein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht. Damit wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Dieser besagt, dass ein intensiver Grundrechtseingriff nur bei bestimmten Gefahren- oder Verdachtsmomenten gerechtfertigt ist. Ein solcher Bezug zu einer konkreten Gefahr oder einem Verdacht besteht aber bei der Vorratsdatenspeicherung gerade nicht. Die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung aller Verkehrs- und Standortdaten stellt somit einen massiven Eingriff in unsere Grundrechte dar. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt damit die Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaats.

Was sind Verkehrs- und Standortdaten?

Das Telekommunikationsgesetz definiert als Verkehrsdaten:

Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (§ 3 Nr. 30 TKG)

Standortdaten sind:

Daten, die in einem Telekommunikationsnetz oder von einem Telekommunikationsdienst erhoben oder verwendet werden und die den Standort des Endgeräts eines Endnutzers eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes angeben (§ 3 Nr. 19 TKG)

Eine kurze Geschichte der Vorratsdatenspeicherung:

  • Im Dezember 2005 stimmt eine Mehrheit im EU-Parlament für die Vorratsdatenspeicherung. Die Richtlinie 2006/24/EG tritt im Mai 2006 in Kraft.
  • Am 9. November 2007 stimmt dann der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht. Ab 2008 sollen Verkehrs- und Standortdaten für sechs Monate gespeichert werden.
  • Im März 2010 urteilt das Bundesverfassungsgericht: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig (Urteil 1 BvR 256/08). Die deutsche Speicherpraxis sei jedoch zu allgemein und unbestimmt. Dadurch entstehe eine „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“ (Rn.: 212). Das Gericht erklärt, dass ein Gesetz immer auch im Zusammenhang aller anderen Überwachungsmaßnahmen betrachtet werden muss (Stichwort: Überwachungsgesamtrechnung)
  • 2014 kippt der Europäischen Gerichtshofs die EU-Vorratsdaten-Richtlinie. Damit ist klar: Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte alle Kommunikationsteilnehmer.
  • Der Gesetzgeber ignoriert die Urteile des BVerfG und des EuGH und beschließt im Oktober 2015 ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Verkehrsdaten soll nun für zehn Wochen, Standortdaten für vier Wochen gespeichert werden.
  • Im Juni 2017 ist ein deutscher Provider mit seiner Klage erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Köln urteilt, dass das Unternehmen die Verkehrs- und Standortdaten seiner Kund.innen nicht speichern muss. Die Bundesnetzagentur verzichtet daraufhin auf die Durchsetzung der gesetzlichen Speicherpflicht. Das Gesetz bleibt aber in Kraft.
  • Im September 2019 legt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das deutsche Gesetz von 2015 dem EuGH zur Klärung vor. Das Gericht möchte wissen, ob das Gesetz unter keinen Umständen rechtmäßig sein kann.

► Mit einer Verfassungsbeschwerde will Digitalourage die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland kippen. Ein Urteil hätte Wirkung in der ganzen EU.

Jetzt Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage unterstützen.

Überwachung von Telekommunikationsdaten: Funkzellenabfrage und Bestandsdatenauskunft

Telekommunikationsanbieter erfassen bereits vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung eindeutige Geräteidentifikationen ihrer Kundinnen und Kunden, Verkehrsdaten sowie Standortdaten. Folglich wird erfasst, wer wo mit wem wie lange über Festnetz, Handy oder Smartphone telefoniert sowie SMS versendet und empfangen hat.

Ermittlungsbehörden können diese Informationen mittels Funkzellenabfragen in Erfahrung bringen. Die Anzahl der Funkzellenabfragen steigt stetig. Darüber hinaus ist es inakzeptabel, dass aufgrund eines technischen Problems bei SMS nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch die Inhalte der Nachrichten gespeichert werden.

Von Funkzellenabfragen sind täglich zehntausende Menschen betroffen. Die Polizei verfügt in der Folge über alle in den Zellen angefallenen Kommunikationsdaten. Laut Gesetz müssen die Betroffenen darüber informiert werden: „Von den […] genannten Maßnahmen sind […] die Beteiligten der betroffenen Telekommunikation […] zu benachrichtigen.“ (§ 101 Strafprozessordnung)

Praktisch erfolgen solche Benachrichtigungen jedoch nur äußerst selten (siehe netzpolitik.org). Denn: „die Benachrichtigung einer […] Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, [kann] unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.“ (§ 101 Strafprozessordnung). Demnach entscheidet der zuständige Staatsanwalt, ob es in Ihrem Interesse liegt, über eine Überwachung Ihrer Kommunikation informiert zu werden.

Das Tele­kommunikations­gesetz beinhaltet außerdem das staat­liche Instrument der Bestands­daten­auskunft, die sowohl manuell als auch auto­matisch erfolgen kann. Trotz einer Entschär­fung im Jahr 2013 gilt bei der Erfassung: Polizei und Geheim­dienste dürfen persönliche Informationen von Mobil­telefon­besitzer.innen und Internet­nutzer.innen abrufen, und zwar automatisiert und ohne größere recht­liche Hürden.

Informationen zur Bestandsdatenauskunft

 

Die Zahlen für September und Oktober 2015 zeigen, dass die Funk­zellen­abfrage unverhältnis­mäßig und entgegen geltender Beschlüsse des Abgeordneten­hauses eingesetzt worden ist.

Piratenfraktion Berlin

Ohne davon zu wissen, geraten jedes Jahr Millionen Unschuldige in das Fahndungsraster der Polizei. Grund dafür ist die Funkzellenabfrage: Um Tatverdächtige zu ermitteln, analysiert die Polizei Millionen Handyverbindungen.

netzpolitik.org

Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013.

bestandsdatenauskunft.de

In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen.

Patrick Breyer

Wohnraumüberwachung

Die akustische Wohnraumüberwachung wurde durch die Ergänzung von Artikel 13 des Grundgesetzes um die Absätze 3 und 6 im Jahr 1998 ermöglicht. Im Jahr 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht diesen „Großen Lauschangriff“ für teilweise verfassungswidrig, woraufhin eine Gesetzesanpassung im Jahr 2005 folgte. Das Gesetz enthält jedoch kein absolutes Überwachungsverbot für Gespräche im privaten Bereich; es regelt lediglich allgemeine Eingriffsbefugnisse und nennt die Bedingungen, wann abgehört werden darf.

Aber auch vergleichsweise „kleine Andwendungen“ wie Smart Meter gehören zum Bereich der Wohnraumüberwachung. Sie können häufiger und vor allem in kürzeren Intervallen als herkömmliche Zähler Daten zum Energieverbrauch abfragen und aufzeichnen. Die Verbrauchsdaten lassen viele Rückschlüsse auf den Tages- und sogar den Lebensablauf des Kunden zu. Bei einer sehr feinen Abfrage dieser Daten können Verbrauchsprofile und Analysen des Verhaltens von Kund.innen in den eigenen vier Wänden erstellt werden, die auf vielfache Weise missbraucht werden können.

Ferner sind moderne Rauchmelder in der Lage, mittels Funk und Ultraschall ihr Umfeld zu überwachen, sogar Gespräche aufzuzeichnen. Eine gesetzlich verpflichtende Installation von Rauchmeldern ist aus diesem Grund äußerst kritisch.

 

Um die eigentlichen Vorteile von Smart Metern zu nutzen, ist die Übermittlung der eigenen Daten an den Energieversorger unerlässlich. Damit gehen allerdings auch die größten Gefahren der Nutzung eines Smart Meters einher. Die Verbrauchsdaten lassen viele Rückschlüsse auf den Tages- und sogar den Lebensablauf des Kunden zu.

 Digitalcourage

Videoüberwachung

Über 500.000 Kameras überwachen in Deutschland die Umgebung – neben der Quantität steigt auch die Qualität der Über­wachungs­aufnahmen. Immer weniger Kameras ist anzusehen, in welche Richtung sie aus­gerichtet sind und mit welcher Auf­lösung sie filmen.

Besonders erschreckend: Ein Großteil der Installationen im öffent­lichen Raum verstößt gegen geltende Daten­schutz­bestimmungen. So wurde beispiels­weise in Nieder­sachen im Jahr 2010 festgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt nur 23 von 3345 Kameras korrekt angebracht und betrieben wurden.

Mal fehlten Hinweis­schilder auf die Video­über­wachung, mal wurde das auf­gezeichnete Material über Monate nicht gelöscht, dann wieder wurde ohne Scheu in Wohnungen, Arzt­praxen oder Anwalts­büros hinein­gefilmt – technisch so hoch­wertig, dass die abgelichteten Personen und ihre Handlungen detailliert erkenn­bar waren.

taz.de

Überwachung von Finanzdaten

Mithilfe von Metadaten, welche auch aus Finanz­daten gewonnen werden, können Beziehungs­geflechte unter Personen, Organisationen oder Ereignissen nachvoll­zogen werden. Durch das Gesetz zur Förderung der Steuer­ehrlichkeit haben Finanz­behörden und bestimmte andere Behörden die Möglich­keit, Bestands­daten zu Konto- und Depot­verbindun­gen bei den Kredit­instituten über das Bundes­zentral­amt für Steuern abzurufen.

Eine übergreifende Politik für Finanz­kriminalität und Finanz­ermittlungen wird seitens der Europäischen Kommission und Europol bereits seit mehreren Jahren forciert. Das Ausmaß der Konten­abfragen nimmt konstant zu. Im Jahr 2010 gab es bundes­weit 105.615 Abfragen; im Jahr 2014 waren es bereits 131.753.

Länderübergreifende Finanzermittlungen

Inzwischen sind alle „Financial Intelligence Units“ der Mitglieds­staaten der Europäischen Union mitein­ander verbun­den; auf diesem Wege ermöglicht Europol eine europa­weite und unver­zügliche Verfolgung auffälliger Trans­aktionen. Um aus­reichend Kapazitäten für die Speicherung zur Verfügung zu haben, sind Finanz­ämter, Polizei und Zoll­behörden der EU-Mitglieds­staaten dazu angehalten, ihre Daten an Europol und Eurojust weiter­zureichen.

Hierdurch könnten wiederum in Deutschland nicht zulässige Analyse­verfahren auf die betreffenden Daten durch Europol angewandt werden. Europol hat eine Software für das Data Mining programmiert, die in Fach­kreisen auch „Al-Capone-Methode“ genannt wird. Mit dieser inzwischen computer­gestützten Analyse werden nicht nur Finanz­strömungen abgeglichen; es handelt sich um eine europa­weite Raster­fahndung in den jeweils vorhandenen Vorrats­daten. Kritisch ist vor allem, dass die Daten­schutz­richt­linien einzelner Staaten über- beziehungs­weise umgangen werden.

Zugriff auf die Daten aller Finanztransaktion der europäischen Bürgerinnen und Bürger erhielten auch die USA, nachdem sie ein Abkommen mit der Europäischen Union aushandelten. Das sogenannte SWIFT-Abkommen (seit 01. August 2010 in Kraft) ermöglicht den US-amerikanischen Behörden nun (nach Genehmigung durch EUROPOL) einen ungehinderten Zugriff auf die Daten der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT), die den europäischen Zahlungsverkehr überwacht. Darüber hinaus legitimiert das Abkommen eine anschließende Speicherung (bis zu 5 Jahren) sowie die Weitergabe der Daten.

Ursache ist insbesondere die deutlich gestiegene Zahl der Auskunfts­ersuchen von Polizei­behörden.

Jahres­bericht 2014 der Bundes­anstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht

Deutschland ist laut eigenen Angaben „zweitstärkster Nutzer" von Europols Informationssystemen.

Quelle

Überwachung von Reisedaten

Bereits im Anti-Terror-Gesetz war eine schärfere Überwachung des Flugverkehrs beschlossen worden – Dann verab­schiedete das EU-Parlament am 14. April 2016 eine neue EU-Richt­linie zur Vorrats­daten­speicherung von Passagier­daten (passenger name records, kurz: PNR).

Inzwischen sind alle Mitglieds­staaten der EU dazu verpflichtet, Flug­gast­daten und Schiffs­passagier­listen von allen Reisen aus der EU und in die EU zu speichern. Pro Fahrgast fallen bis zu 60 Daten an, die jeweils fünf Jahre zentral gespeichert werden.

Überwachung von Krankendaten

Gesundheitsdaten sind sehr sensibel. Darum muss das, was gespeichert werden muss, zwingend besonders gut geschützt werden. Auch Abwesenheits- und Fehl­zeiten von Mit­arbeitenden werden durch Arbeit­geber gespeichert. Jedoch dürfen Arbeit­geber insbesondere die krank­heits­bedingten Fehl­zeiten nur so lange speichern, wie sie für arbeits­rechtliche Maß­nahmen, beispiels­weise eine Abrechnung, erforderlich sind.

Mit Hilfe des so genannten E-Health-Gesetzes wird der Ausbau der Nutzung der elektronischen Gesund­heits­karte gefördert. So wurden und werden Voraus­setzungen dafür geschaffen, dass Daten der Patienten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumenta­tionen (beispiels­weise Notfall­daten oder Medikations­pläne) in einer elektro­nischen Patienten­akte bereit­gestellt werden.

Durch die elektronische Gesundheits­karte werden nicht nur horrende Geld­summen  - 1,8 Milliarden Euro bis 2018 - aus dem Gesund­heits­sektor hin zu Herstellern technischer Systeme verschoben, auch das Gefühl der Bürger.innen, gläsern zu werden, nimmt immens zu. Zudem wächst der administra­tive Aufwand in Arzt­praxen und Kranken­häusern sowie für die Versicherten weiter an.

Überwachung von Sozialleistungsempfänger.innen

Personen, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen, unterliegen einer Mitwirkungspflicht. Sie müssen aber nicht nur von sich aus persönliche Daten offenlegen, sondern die Behörden dürfen Leistungsempfänger.innen aktiv kontrollieren und Nachforschungen zu deren Lebensverhältnissen anstellen.

Überwachung von Postsendungen

Von einer verdachts­unabhängigen Speicherung der Adress­daten sind auch alle Sendungen der Deutschen Post betroffen. Die Zusammen­arbeit mit Sicherheits­behörden soll sich angeblich nur auf Sendungen in die USA beschränken. Mit Hilfe der massen­haften Daten­über­wachung will man beispiels­weise die Zoll­abfertigung vereinfachen, so heißt es. In Deutschland werde zwar jede Adresse abfotografiert, aber nur für interne Zwecke wie den korrekten Brief­versand, teilte die Deutsche Post mit. Unbefriedigender­weise ist nicht bekannt, wie lange eine Speicherung der Adressen erfolgt.

(9a) Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes wird zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend Absatz 9 durchgeführt. Die Meldebehörden übermitteln die Daten bis längstens 31. Dezember 2018.

Überwachung durch Geheimdienste

Auch wenn die Snowden-Enthüllungen inzwischen schon rund fünf Jahre zurückliegen, sollten wir sie nicht aus dem Blick verlieren. Denn nach wie vor gilt: Deutschland betreibt Geheimdienste und handelt mit Daten. Vorwürfe, dass dabei auch Daten von Deutschen verbreitet wurden, konnten bis heute nicht entkräftet werden.

Klicken Sie hier, um wichtige Eckpunkte zum NSA-Skandal anzuzeigen

  • Der britische Guardian und die amerikanische Washington Post veröffentlichten im Juni 2013 geheime Dokumente, die sie vom früheren NSA-Mitarbeiter Edward Snowden erhalten hatten.
  • Die von Snowden kopierten und von Journalist.innen seit 2013 nach und nach veröffentlichten Dokumente enthüllen ein weltweites Netz von Spionagesystemen: Metadaten aus Telefongesprächen und E-Mail-Verkehr, Daten von Smartphone-Apps wie Google Maps, TEMPORA (alles, was über die transatlantischen Glasfaserkabel in die USA geschickt wird), PRISM (Google, YouTube, AOL, Apple, Microsoft, Skype, Yahoo, Facebook und PalTalk geben Nutzerdaten heraus), der BND gab Daten an die NSA weiter, große Teile des internationalen Zahlungsverkehrs, MINIATURE HERO (Echtzeit-Überwachung von Skype-Gesprächen), TREASURE MAP (ein gemeinsames Programm von NSA und GCHQ, um das gesamte Internet zu kartografieren), und vieles mehr.
  • Edward Snowden bat im Juni 2013 in mehr als 20 Ländern um Asyl. Auch in Deutschland, wo es abgelehnt wurde.
  • Am 1. August 2014 erhielt Edward Snowden in Russland – wo er sich bereits seit dem Sommer 2013 aufhielt – ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre.
  • Bis ins Jahr 2014 hinein überschlägt sich die Berichterstattungüber den NSA-Skandal in den Medien. Seitens der US-amerikanischen sowie deutschen Regierung erfolgen Dementi, Eingeständnisse und zuletzt Verteidigungen.
  • Citizenfour, der Film von Laura Poitras über Edward Snowden und die durch ihn aufgedeckte globale Überwachungs- und Spionageaffäre, erhielt 2015 einen Oscar in der Kategorie Dokumentarfilm
  • Zuletzt wurde im Januar 2016 bekannt (The Intercept berichtete), wie sich NSA und GCHQ in Israels Drohnen und Kampfflugzeuge gehackt haben, um unter anderem Militäroperationen in Gaza zu beobachten. Codename des geheimen Programms: Anarchist. Auch diese Information geht auf Edward Snowden zurück.

Darüber hinaus war und ist die Unwillig­keit der Bundes­regierung, die Menschen vor Über­griffen durch fremde Geheim­dienste zu schützen, an vielen Stellen zu bewundern: Der Umgang mit der Selektoren-Liste, Beschwich­tigungen und nicht zuletzt schallende Nicht­aussagen im NSA-Unter­suchungs­ausschuss haben deutlich gemacht: Die Bundes­regierung hat kein Interesse daran, unsere Daten (und damit unser Persön­lichkeits­recht) vor den Gehei­mdiensten zu schützen.

Aus gutem Grund erhielt daher das Kanzlerinnenamt 2014 einen BigBrotherAward. Denn auch die ausbleibende Verteidigung unserer Grundrechte muss in die Überwachungsgesamtrechnung einbezogen werden. Sie vermittelt ein klares Bild davon, wie viel Vertrauen an dieser Stelle angemessen ist: keins.

2014 verlieh Digitalcourage den „Julia und Winston Award“ an Edward Snowden für seinen Dienst an der Menschheit. Der Preis war mit 1.000.000 Aufklebern dotiert, auf denen Asyl für Snowden gefordert wird.

Der Termin steht fest: Die nächste BigBrotherAwards-Gala findet am Freitag, 28. April 2023 in der Hechelei in Bielefeld statt.
Alle Laudationes der letzten 20 Jahre BigBrotherAwards hier nachlesen: bigbrotherawards.de

Überwachungsgesetzespakete

Es existieren ganze Gesetzespakete, die in einer Form zusammengeschnürt wurden, dass sie – auf einen Schlag – die Überwachung diverser Lebensbereiche ermöglichen oder ausbauen.

Das Anti-Terror-Gesetz (Terrorismusbekämpfungsgesetz, Sicherheitspaket II, Luftsicherheitsgesetz) beispielsweise hat Auswirkungen auf die Datenerhebung im Luftverkehr, bedingte biometrische Personalausweise, unterstützte die Einführung einer Antiterrordatei und führte zur Ausweitung der Befugnisse verschiedener Sicherheitsbehörden.

Überwachung durch Unternehmen

Ebenfalls relevant für das Gefühl der permanenten Überwachung sind Datensammlungen von privaten Anbietern. Hierbei handelt es sich zwar nicht um staatliche Überwachung, doch in dem Wissen, dass Geheimdienste auf diese Datenbestände zugreifen, spielt diese Unterscheidung eine immer kleinere Rolle.

Außerdem steht der Staat in der Verantwortung, hier klare Rahmenbedingungen zu stecken und deren Umsetzung zu kontrollieren. Die fehlende klare Positionierung an dieser Stelle mehrt das Unbehagen und Misstrauen gegenüber dem staatlichen Schutz.

Informationen zur privaten Überwachung

 

Überwachung auf Landesebene

Auch auf Landesebene beschließen vermeintliche Sicherheitspolitiker.innen fortlaufend neue Überwachungsgesetze. Prägnant ist vor allem die laufende Verschärfung der Polizeigesetze. In Nordrhein-Westfalen etwa brachte das Gesetz unter Anderem elektronische Fußfesseln, Schleierfahndung und Staatstrojaner.

Polizeigesetze

In fast allen deutschen Bundesländern planen die Landesregierungen eine Verschärfung der Polizeigesetze oder haben sie bereits beschlossen. Die darin enthaltenen Staatstrojaner, Ausweitungen von Videoüberwachung, Einführung von militärischen Waffen und Verlagerungen der Polizeiarbeit weit ins Vorfeld von Straftaten und viele andere unverhältnismäßige Eingriffe gefährden Demokratie und Rechtsstaat.

Das Team von Digitalcourage steht vor einem Haus und hält Schilder über die das Wort "Digitalcourage" verteilt geschrieben steht vor sich.Jens Reimerdes, CC-BY 4.0

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