Staatstrojaner
Kein Staatstrojaner!
Schon 11.819 Menschen haben gegen staatliches Hacking unterschrieben. Hier mitmachen und unserer Verfassungsbeschwerde mehr Gewicht verleihen!
Trojaner: Der Staat als Hacker
Staatstrojaner sind staatliche Spähsoftware. Sie ermöglichen das Auslesen von Nachrichten (Quellen-TKÜ) und sogar den Zugriff auf alle Fotos, Kontakte und Programme (Online-Durchsuchung). Seit 2017 dürfen sie auch gegen Delikte wie Bandendiebstahl und Urkundenfälschung eingesetzt werden: Das ist unverhältnismäßig. Außerdem gefährden Trojaner die IT-Sicherheit. Deshalb haben wir eine Verfassungsbeschwerde gegen die Staatstrojaner in der Strafprozessordnung eingereicht.
Der Nutzen von Staatstrojanern ist sehr begrenzt – das Risiko jedoch ist enorm, denn die Spähsoftware wird durch Sicherheitslücken installiert. Durch solche Schwachstellen sind Angriffe auf kritische Infrastrukturen möglich. Die Erpressungs-Software #WannaCry hat unter anderem den Bahnverkehr und Krankenhäuser lahmgelegt. Ein Staat, der Sicherheit für seine Bürger.innen will, sollte Sicherheitslücken den Herstellern melden, damit sie geschlossen werden. Stattdessen will die Bundesregierung sie offen halten, um sie selber auszunutzen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) darf sie benutzen, aber in engen Grenzen. Bei seinem Urteil zum NRW-Trojaner hat das Bundesverfassungericht sogar ein neues Grundrecht abgeleitet: Das sogenannte IT-Grundrecht. Doch Überwachungs-Fanatiker.innen in der Politik von Bund und Ländern treten diese Urteile und unsere Grundrechte mit Füßen: Sie wollen Staatstrojaner für immer mehr Behörden erlauben und gegen immer mehr Delikte einsetzen. In der Strafprozessordnung stehen Staatstrojaner seit August 2017 – Wir wollen dem ein Ende setzen und haben eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
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