Bericht: Demo gegen einen „Hessentrojaner”

Am Donnerstag, den 8. Februar 2018, haben wir mit einem breiten Bündnis vor dem hessischen Landtag gegen das neue Verfassungsschutzgesetz demonstriert.
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Die Kundgebung vor dem Landtag in Wiesbaden.

Hessentrojaner: Nein danke

Am Donnerstag, den 8. Februar 2018, haben wir mit einem breiten Bündnis vor dem hessischen Landtag gegen das neue Verfassungsschutzgesetz demonstriert.

Kundgebung vor dem Landtag

Die Kundgebung startete um 09:30 vor dem Landtag – kurz vor Beginn der Anhörung zu einem „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen”.

Anwesend waren ungefähr 60 Menschen. Darunter Vertreter fast aller unterstützenden Organisationen. Mit Musik, Bannern und Plakaten machten wir auf die Problematiken des Gesetzentwurfes aufmerksam und fanden trotz der frühen Stunde unter der Woche einige Beachtung von Passanten.

Innenausschusssitzung zum Verfassungsschutzgesetz

Nach der Kundgebung auf dem Dernschen Gelände, begann die Sitzung des Innenausschusses, um über das neue Verfassungsschutzgesetz zu beraten. In der circa fünfstündigen Sitzung kamen 25 geladene Experten zu Wort. Kaum eine der mündlichen Stellungnahmen enthielt ein gutes Wort für den Gesetzesentwurf. Sowohl von juristischer, bürgerrechtlicher als auch technischer Seite musste sich die Koalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen viel Kritik anhören. Das wohl am häufigsten verwendete Wort blieb „verfassungswidrig”. Einigen Sachverständigen verschlug es fast die Sprache und sie bezeichneten den Entwurf als „unverhältnismäßig”, „unmöglich” und „unglaublich”.

Die einzigen positiven Stimmen kamen aus der Polizei-Gewerkschaft, die eine bessere Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei forderte und dabei das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei ignorierte.

Die Ausschusssitzung wurde live über Twitter vom Bündnis gegen den Hessentrojaner begleitet.

Kritikpunkte

Unter anderen wurden folgende Punkte kritisiert:

  • Einsetzen eines Staatstrojaners
  • dadurch entstehendes Interesse von offenen Sicherheitslücken
  • Nicht-Beachtung des Trennungsgebotes zwischen Geheimdiensten und Polizei
  • technisch nicht zu realisierender Unterschied zwischen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung
  • unübersichtliche bis unleserliche Gesetzesgestaltung
  • Überprüfung der Zuverlässigkeit von Einzelpersonen und Trägern öffentlich geförderter Beratungsstellen

Der Gesetzesentwurf und alle schriftlichen Stellungnahmen finden sich auf der Seite des hessischen Landtags.

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