Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner eingereicht

Vor einem Jahr hat die große Koalition die Strafprozessordnung geändert, um Staatstrojaner auch gegen Alltagskriminalität einzusetzen. Wir sagen: Eindeutig verfassungswidrig. Heute, am 07.08.2018, haben wir unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Vor einem Jahr hat die große Koalition die Strafprozessordnung geändert, um Staatstrojaner auch gegen Alltagskriminalität einzusetzen. Heute, am 7. August 2018, haben wir unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Wir wollen, dass das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird.

Hier finden Sie Fotos von der Einreichung und der Pressekonferenz sowie Zitate der Beschwerdeführer.innen und von den Verfassern der Beschwerdeschrift. Medienberichte über unsere Verfassungsbeschwerde im Pressespiegel.

Zitate der Beschwerdeführer.innen und Klagevertreter

„Das Gesetz dient nicht der Sicherheit, es gefährdet sie. Der Staat sollte Sicherheitslücken nicht ausnutzen, sondern dafür sorgen, dass sie geschlossen werden.“

  • padeluun, Vorstandsmitglied und Gründer von Digitalcourage

„Staatstrojaner sind digitale Waffen, mit denen der Staat heimlich in Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte, in Informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit der Betroffenen einbrechen kann. Es handelt sich um einen der schwersten Grundrechtseingriffe, der auch die Menschenwürde verletzt sowie die IT-Sicherheit schädigt – und damit auch die Allgemeinheit. Diese Methode zur digitalen Totalüberwachung gehört deshalb dringend für null und nichtig erklärt.“

  • Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist

„Der Überwachungsstaat hat sich die technische Möglichkeit erlaubt, in gefährlicher Nähe zum Kernbereich meiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger heimlich Spionagesoftware zu installieren: Damit wird der mir als Berufsgeheimnisträger von Verfassungs wegen zustehende besondere Vertrauensschutz desavouiert und mein Anspruch auf IT-Sicherheit unterminiert.“

  • Prof. Dr. jur. habil. Helmut Pollähne, Strafverteidiger

„Die dramatisch weitreichenden Überwachungsmaßnahmen, die quasi die Möglichkeit beinhalten ‚Gedanken auszulesen‘ stellen gerade diejenigen ins Visier der Ermittler, die in Ausübung verfassungsrechtlich geschützter Selbstschutzmöglichkeiten verschlüsselt kommunizieren. Die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften, die in einem überstürzten und unreflektierten Gesetzgebungsverfahren ‚durch die Hintertür‘ in die Strafprozessordnung eingeführt wurden, ist evident. Es wurden grundlegende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet.“

  • Prof. Dr. Frank Braun, Prozessbevollmächtigter

„Wer Smartphones heimlich beobachtet, forscht letztlich die Gedankenwelt der Nutzer aus und kann Persönlichkeitsbilder erstellen, die umfangreicher, gläserner nicht sein können.“

  • Rena Tangens, Vorstandsmitglied und Gründerin von Digitalcourage

„Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung überschreiten die äußerste Grenze (rechts)staatlicher Ausforschung der Intimsphäre zum Zweck der Strafverfolgung bei weitem. Sie gestatten nicht nur die offene Verwertung höchstvertraulicher Informationen wie sie z.B. in einem Tagebuch stehen. Sie erlauben die dauerhafte heimliche Überwachung des Verfassens der Tagebucheinträge und dessen, was der Betroffene nicht einmal seinem Tagebuch anvertrauen würde. Sie ermöglichen es, die digitalisierten Gedanken eines Menschens zu lesen.“

  • Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp, Prozessbevollmächtigter