Vorratsdatenspeicherung: Grundrechte-Standard der EU massiv bedroht

• Digitalcourage warnt vor neuer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU • EU-Staaten lehnen grundrechtsfreundliche Urteile des EU-Gerichtshofs ab • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über deutsche Vorratsdatenspeicherung hat Signalwirkung

P r e s s e m i t t e i l u n g 

Bielefeld, 24.9.2019

 

Vorratsdatenspeicherung: Grundrechte-Standard der EU massiv bedroht

 

• Digitalcourage warnt vor neuer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU

• EU-Staaten lehnen grundrechtsfreundliche Urteile des EU-Gerichtshofs ab

• Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über deutsche Vorratsdatenspeicherung hat Signalwirkung

 

Die Datenschutz- und Grundrechteorganisation Digitalcourage warnt vor der Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in der EU. Nach Einschätzung von Digitalcourage droht in drei getrennten EU-Verfahren die Legalisierung von anlassloser Massenüberwachung von Kommunikationsdaten.

Mehr Informationen:   

https://digitalcourage.de/blog/2019/achtung-vorratsdatenspeicherung-es-wird-ernst

 

„Unsere Einschätzung ist, dass eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit geplant wird, den Grundrechte-Standard in der EU bedrohlich absenken würde“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Die Regierungen der EU-Länder ignorieren aktuell die Pflicht des Staates, die eigene Bevölkerung vor Überwachung zu schützen.“

 

„Wer nicht damit einverstanden ist, dass von allen Menschen die Kommunikationsdaten der Telefon- und Internetnutzung gespeichert werden, kann unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Ein grundrechtsfreundliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre ein dringend notwendiges und wichtiges Signal an alle EU-Länder und die EU-Kommission.“

 

Verfassungsbeschwerde unterstützen:

https://digitalcourage.de/weg-mit-vds

 

 

Verfassungsbeschwerde mit Signalwirkung

„Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir das deutsche Gesetz für eine  Vorratsdatenspeicherung kippen“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Und wir wollen ein klares Signal an alle anderen EU-Länder senden: Massenüberwachung hat in Demokratien nichts zu suchen!“

 

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2018 die gemeinsame Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage und dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) sowie 20 Prominenten angenommen. Zu den prominenten Mitbeschwerdeführenden gehören unter anderem:

• Frank Bsirske, Vorsitzender Bundesvorstand, ver.di

• Wolfgang Grebenhof, Bundesvorstand, Deutscher Journalistenverband (djv)

• Marc-Uwe Kling, Autor und Kabarettist, Berlin

• Dr. Juli Zeh, Juristin und Schriftstellerin

Ein Termin der Verhandlung ist noch nicht bekannt.  

Mehr Infos in unserer Pressemitteilung vom 22.2.2018:

https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2018/bundesverfassungsgericht-nimmt-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung-an

 

 

Weitere Informationen: 

• Achtung Vorratsdatenspeicherung: Es wird ernst

https://digitalcourage.de/blog/2019/achtung-vorratsdatenspeicherung-es-wird-ernst

• Fakten gegen Vorratsdatenspeicherung 

https://digitalcourage.de/blog/2016/fakten-gegen-die-vorratsdatenspeicherung

• Anfrage: Vorratsdatenspeicherung: deutsche Position vor dem EuGH am 9. und 10.9.2019

https://fragdenstaat.de/anfrage/vorratsdatenspeicherung-deutsche-position-vor-dem-eugh-am-9-und-1092019/

• EU-Rat diskutiert Vorratsdatenspeicherung von 487 Datenkategorien

https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2019/eu-rat-diskutiert-vorratsdatenspeicherung-von-487-datenkategorien

 

Digitalcourage:

Digitalcourage setzt sich seit 1987 für Datenschutz und Bürgerrechte ein und richtet seit 2000 die jährliche Verleihung der BigBrotherAwards aus. 2008 erhielt Digitalcourage die Theodor-Heuss-Medaille für besonderen Einsatz für die Bürgerrechte.