PM: Vorratsdatenspeicherung: Kritik zum EuGH-Generalanwalt und Transparenz-Klage

Digitalcourage warnt: Regierungen werden jede Lücke für Massenüberwachung ausnutzen, wenn der EuGH in seinem Urteil nicht ausreichend konsequent ist.

P r e s s e m i t t e i l u n g
Bielefeld, 16.1.2020

Noch in diesem Jahr wird der Europäische Gerichtshof ein weiteres Urteil zur Massenüberwachung von Telekommunikationsdaten fällen. Die EU-Generalanwaltschaft hat am 15. Januar ihre Position zu den Verfahren veröffentlicht. Sie hält die anlasslose Vorratsdatenspeicherungen in Frankreich, Belgien und Großbritannien für rechtswidrig, stellt sich aber nicht mit ausreichender Konsequenz gegen die Überwachungsziele der Innen- und Justizminister.

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Ausführlich: https://digitalcourage.de/blog/2020/vorratsdatenspeicherung-eugh-generalanwalt

Mehr zum aktuellen Streit um Massenüberwachung von Kommunikationsdaten in Deutschland und der EU: „Achtung Vorratsdatenspeicherung: Es wird ernst“ vom 29.12.2019 auf dem 36. Chaos Communication Congress in Leipzig auf media.ccc.de. https://media.ccc.de/v/36c3-114-achtung-vorratsdatenspeicherung-es-wird-ernst
(Hinweis: Anders als im Vortrag erwähnt, leitet sich die Überwachungsgesamtrechnung nicht vom sogenannten „Volkszählungsurteil“ ab, sonderm vom Vorratsdatenspeicherungs-Urteil von 2010.)

Außerdem: Digitalcourage verklagt das Bundesinnenministerium auf Herausgabe von Drahtberichten und ungeschwärzten Dokumenten: https://digitalcourage.de/blog/2020/vorratsdatenspeicherung-wir-klagen-fuer-mehr-transparenz