Klage eingereicht gegen Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen

Die geltende Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen verletzt unsere Grundrechte. Digitalcourage geht nun dagegen vor.

P r e s s e m i t t e i l u n g
Bielefeld, 21.12.2021

Digitalcourage hat Klage gegen die seit dem 01.08.2021 geltende Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis eingereicht und den Instanzenweg eingeschlagen.

„Biometrischen Daten sind hochsensible persönliche Informationen. Sie dürfen nicht einfach als Wetteinsatz benutzt werden im Hase-und-Igel-Rennen zwischen Sicherheitsbehörden und professionellen Fälschungswerkstätten.“

sagt Julia Witte von Digitalcourage.

Dem deutschen Gesetz, das die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Ausweis vorschreibt, liegt eine EU-Verordnung zugrunde. Die will Digitalcourage nun angreifen.

Neben formellen Fehlern, derentwegen die Pflicht schon gar nicht hätte in Kraft treten dürfen, gibt es auch inhaltliche Gründe dafür, dass eine Fingerabdruckpflicht mit unseren Grundrechten unvereinbar ist. Denn die Speicherpflicht ist unverhältnismäßig, ungeeignet, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen, und nicht erforderlich.

Als Zweck gibt die EU-Verordnung an, biometrische Merkmale zu nutzen, um den Personalausweis auf seine Echtheit zu überprüfen und die Identität der Inhaber.in anhand direkt verfügbarer, abgleichbarer Merkmale zu kontrollieren. Dazu ist die Fingerabdruckpflicht aber nicht geeignet. Denn mit Hilfe der gespeicherten Fingerabdrücke können Behörden schlechte Fälschungen womöglich leichter erkennen. Aber sie können nicht ausschließen, dass ein vorliegender Ausweis gefälscht ist, auch wenn er einen zur Person passenden Fingerabdruck enthält. Sicherheitsbehörden können also mit der Fingerabdruckpflicht höchstens für begrenzte Zeit einen Vorsprung gegenüber Fälscher.innen gewinnen – wenn überhaupt.

Es gibt andere, weniger invasive Mittel, um das Fälschen von Ausweisdokumenten zu erschweren: Zum Beispiel komplexere Druckverfahren, 3D-Hologramme auf dem Dokument etc. Daher ist die Fingerabdruckpflicht nicht erforderlich. Insbesondere, da es sich nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei biometrischen Daten um besonders schützenswerte Daten handelt.

Die Speicherpflicht betrifft wohl rund 85 % der rund 450 Millionen Einwohner.inne der EU. Demgegenüber steht eine verschwindend geringe Zahl von rund 40.000 gefälschte Personalausweisen in den Jahren 2013–2017, also auf das Jahr umgerechnet 8.000 gefälschte Personalausweise. Deshalb ist die beschlossene Speicherpflicht unverhältnismäßig.

Konstantin Macher von Digitalcourage hält fest:

„Wir lassen uns nicht behandeln wie Kriminelle. Dieses Gesetz ist grundrechtswidrig und wir werden für die Unschuldsvermutung – und unsere Würde – vor Gericht kämpfen! Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten entspricht nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien, sondern der Kontrollsucht von Polizeistaaten.“

Mehr Informationen und unsere vollständige juristische Argumentation finden Sie auf unserer Website: https://digitalcourage.de/blog/2021/fingerabdruecke-klage-juristische-argumentation

Digitalcourage
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