Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung in der Kritik

In Deutschland ist die Große Koalition weit davon entfernt, die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zu verwerfen. Auch in Europa bleibt sie Dauerthema.

In Deutschland ist die Große Koalition weit davon entfernt, die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zu verwerfen. Auch in Europa bleibt sie Dauerthema.

Die Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland und der österreichische Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung haben die Vorratsdatenspeicherung vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Dessen Urteil steht noch aus, aber Generalanwalt Cruz Villalón hat vor einiger Zeit schon seine Stellungnahme veröffentlicht. Was sich auf den ersten Blick ganz gut liest, ist auf den zweiten Blick ganz und gar nicht ausreichend. Zwar wird in der Stellungnahme deutlich, dass die derzeitige Ausgestaltung wohl grundrechtswidrig ist. Dennoch könnte – so Cruz Villalón – die Vorratsdatenspeicherung in abgeänderter Form kommen.

Kritik des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung

Der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übt deshalb heftige Kritik an Villalóns Empfehlung, die Speicherung der Daten von 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürgern aufrecht zu erhalten. Die EU-Richtlinie sei weder dazu geeignet, europaweit einheitliche Standards zu schaffen, noch sei sie ein legitimes Mittel zur Verbrechensbekämpfung: In keinem einzigen EU-Land sei eine positive Auswirkung der Vorratsdatenspeicherung auf die Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten nachzuweisen. Damit verstoße die Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht nur gegen unsere Grundrechte, sie verhindere auch, dass sich die EU ernsthaft mit wirksameren Alternativen auseinander setzt, wie der AK Vorrat kritisiert:

Verstoße die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung jedenfalls in ihrer gegenwärtigen Fassung gegen die Grundrechte, dürfe sie keinesfalls dennoch aufrecht erhalten werden, wie der Generalanwalt fordere. Eine solche Entscheidung würde einen „gefährlichen Präzedenzfall“ schaffen und die Wirksamkeit der Grundrechte aushöhlen.

Wer das Prinzip Rechtstaatlichkeit ernst nimmt, kann nicht vermeintliche Sicherheit gegen die Gefährdung der Grundrechte von Millionen Menschen abwägen – die Sachlage ist klar. Deshalb muss die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung komplett und ersatzlos fallen, denn sie ist ein eklatanter Verstoß gegen die Prinzipien eines friedlichen und freiheitlichen Europas.

Die Stellungnahme des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Volltext.