Verfassungsschutz soll doch Vorratsdaten bekommen

Der Verfassungsschutz könnte, entgegen den Versprechen von Justizminister Heiko Maas, sehr wohl Zugriff auf die Vorratsdaten bekommen. Das Gesetz ist lückenhaft, wirkungslos und bedroht die Privatsphäre von allen Menschen in Deutschland. Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen.
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Portraitaufnahme von Heiko Maas.

Am 15. Dezember 2014 twitterte Justizminister Heiko Maas: „ #VDS lehne ich entschieden ab - verstößt gg Recht auf Privatheit u Datenschutz. Kein deutsches Gesetz u keine EU-RL! http://t.co/TOnbqi2vST“. Später schrieb er ein Gesetz für Vorratsdatenspeicherung und verteidigte es unter anderem damit, dass der Verfassungsschutz keinen Zugriff auf die Daten haben wird. Ein Jahr später ist alles anders:

Die staatliche Massenüberwachung ist amtlich: Bundespräsident Joachim Gauck hat das neue Gesetz für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Das Gesetz mit dem irreführenden Namen „Mindestspeicherpflicht und Höchstspeicherdauer für Verkehrsdaten“ wurde am Donnerstag, 17. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese staatliche Massenüberwachung wird das Recht auf Privatsphäre von allen Menschen in Deutschland brechen.
5-Minuten Info zur Vorratsdatenspeicherung

Unterzeichnen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung!

Ausgerechnet Joachim Gauck…

Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet Herr Gauck, als ehemaliger Vorsitzender der Stasi-Unterlagen-Behörde, nun ein Gesetz zur anlasslosen Massenüberwachung unterzeichnet hat. Es ist schockierend, wie das Recht auf Privatsphäre mehr und mehr staatlich unterlaufen wird, obwohl dieser Grundrechtseingriff bis heute nicht sachlich begründet werden kann, sagt Leena Simon von Digitalcourage.

Also doch: Daten für den Verfassungschutz

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Der Verfassungsschutz in Bayern soll Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung bekommen. Rechtsanwalt Meinhard Starostik weist darauf hin, dass die Bedingungen, unter denen das Gesetz eingeführt wurde, bereits jetzt aufgeweicht werden:

Kaum ist die Tinte des Bundespräsidenten unter dem Gesetz trocken, da kommt schon die Erweiterung der Anwendung des Gesetzes auf die Nachrichtendienste, wie die Kritiker das von Anfang an befürchteten. Hatte die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren noch als besonderen Vorteil des Gesetzes angepriesen, dass die Geheimdienste keinen Zugriff auf die Vorratsdaten haben, so legt jetzt Bayern als 1. Bundesland einen Gesetzentwurf vor, der dem Landesverfassungsschutz Zugriff auf die Daten ermöglichen soll. CDU und CSU fordern das für alle Nachrichtendienste.

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