Wer beherrscht dein Gerät?
DRM? Was ist das?
Die Abkürzung DRM steht für „Digital Rights Management“, also in etwa „digitale Rechteverwaltung“ und bezeichnet technische Einschränkungen, die das Kopieren von Daten wie Musik oder Filmen verhindern sollen. Eine größere Diskussion (auch in der Berichterstattung) erfuhr das Thema vor allem Anfang der Jahrtausendwende, als DRM bei Musik-Dateien weit verbreitet war.
DRM ist oft Teil einer Mischung aus Nutzungsbedingungen, Software-Sperren und Kopierschutz-Mechanismen, spezieller Hardware und kontrollierten Zugangsmöglichkeiten. All diese Elemente werden dazu eingesetzt, die Nutzung von Medien oder Geräten einzuschränken. DRM geht dabei aber weiter als Verträge und Bedingungen – Dinge funktionieren einfach nicht. Aktuell sind DRM-Techniken vor allem bei Filmen, Computerspielen, Software und E-Books verbreitet. Aber auch ein Blick auf Smartphones offenbart: Hier läuft einiges schief.
„Sicherheit“ bei DRM bedeutet vor allem: Mit Sicherheit funktioniert damit vieles nicht.
Filme / Filmportale
Filmportale bieten kostenpflichtigen Zugang zu Filmen oftmals nur über ihre Webseiten zum Streaming an. Zum Ansehen der kopiergeschützten Videos wird oftmals proprietäre (Closed-Source) Software wie etwa Adobe Flash genutzt. Ein Kopierschutz-Standard für das neue und eigentlich offene HTML5-Format für Webseiten steht ebenfalls kurz vor der Fertigstellung – entworfen vor allem aufgrund von Druck aus der Filmindustrie. Auch bei der Übertragung auf den Fernseher darf DRM anscheinend nicht fehlen: Der Standard für HDMI enthält ebenfalls ein Kopierschutz-System (HDCP) und mit der Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 im März 2017 sind einige Sender kopiergeschützt und nur noch mit zusätzlicher Hardware zu empfangen – natürlich gegen zusätzliche Gebühren.
Mit solchen Beschränkungen möchte die Filmindustrie sicherstellen, dass keine illegalen Kopien von Filmen hergestellt oder angesehen werden können. So sind etwa Ländercodes auf DVDs und Blu-Rays, die das Abspielen in anderen Regionen der Welt unmöglich machen sollen. Überprüft wird das durch Zertifikate, die auf den Abspielgeräten hinterlegt sind.
Durch unterschiedliche Starttermine wären Kinofilme hierzulande ansonsten noch nicht einmal in den Kinos, während sie in anderen Ländern bereits zum Kauf verfügbar wären – denkbar schlecht für das Geschäft von Kinos und Filmindustrie.
Leider schränken solche Maßnahmen auch das legitime Recht auf eine Privatkopie ein: Filme können beispielsweise nicht mehr aufgenommen werden, um sie zeitversetzt noch einmal zu sehen.
Computerspiele
Auch Computerspiele sind von DRM betroffen. Viele Spiele funktionieren nur mit der Software des jeweiligen Shops zusammen (z.B. Steam oder Origin). Außerdem müssen Spieler.innen dauerhaft online sein, damit das Spiel ständig kontrollieren kann, ob es eine gültige Kopie ist. Doch damit nicht genug: einige Spiele erstellen sogar eindeutige mathematische Prüfsummen aus den verbauten Hardware-Komponenten des Geräts. Stimmt diese Prüfsumme einmal nicht, versagt das Spiel den Dienst. Herstellern sind solche Kopierschutz-Maßnahmen bei Spielen sehr wichtig. Das lässt sich gut daran erkennen, dass inzwischen häufig ein extra Schutz für den Kopierschutz verwendet wird. Dieser soll das Umgehen des Kopierschutzes noch schwieriger machen. Diese Technik führt jedoch auch oft zu verminderter Leistung des Rechners – ein weiteres Ärgernis für alle Spieler.innen. Der führte in der Vergangenheit bereits zu viel Frust: Beliebte Neuerscheinungen waren teils wochenlang nicht spielbar, da die Server der Hersteller die Massen von Anfragen nicht verarbeiten konnten - bei Preisen zwischen 50 bis 80 Euro ein echtes Ärgernis.
E-Books
Bei E-Books gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Online-Shops, die unterschiedlich restriktiv sind und teils DRM-Techniken einsetzen. Bekanntes Beispiel hierfür ist Amazon. Bücher werden über den eigenen E-Book-Shop angeboten – allerdings in einem Format, welches DRM-Kopierschutzmaßnahmen enthält und nur von den Amazon-eigenen Geräten gelesen werden kann. Das macht es sehr aufwändig, ein E-Book in ein anderes Format zu konvertieren, um es auf unterschiedlichen eigenen Geräten zu lesen. Ob man als Kund.in beim Kauf nur eine Lizenz zum Lesen erwirbt oder ein Buch als Eigentum ist dabei rechtlich umstritten. Es liegt auf der Hand, dass E-Books damit in den meisten Fällen auch nicht verliehen werden können und dürfen.
Im Zweifelsfall bekommt man also für den Preis eines gebundenen Buches nur eine digitale Kopie mit der Erlaubnis, es auf nur einem Gerät zu lesen – und muss sich dafür beim Buchanbieter ein Gerät kaufen, sich mit Namen und Konto registrieren, ein Programm für den Kopierschutz installieren, sich dort verifizieren und dann alles verknüpfen.
Wie beschränkt die Rechte von Nutzer.innen bei E-Books sein können, macht ausgerechnet ein Beispiel mit George Orwells „1984“ deutlich: Das Buch wurde 2009 als E-Book von einem Buchhändler über Amazon verkauft. Als dieser das Buch aus seinem Angebot entfernte, wurde das Buch automatisch und aus der Ferne von den Kindle-Lesegeräten tausender Kund.innen gelöscht.
Smartphones und Betriebssystem
Bei Smartphones darf meist nur das vorinstallierte Betriebssystem verwendet werden. Software-Updates gibt es vom Hersteller dafür jedoch oft nur alle ein bis zwei Jahre. Ein Austausch des Betriebssystems ist nicht einmal vorgesehen und wird aktiv verhindert, weil dafür Sicherheitslücken genutzt werden müssten, damit man überhaupt den Zugang zum eigenen Gerät erhält. Wer es trotzdem versucht, verliert die Garantie für das ganze Gerät.
Die Software wird außerdem oft unter Verschluss gehalten (Closed-Source). So ist nicht nachvollziehbar, wie Bauteile und Software funktionieren. Alternative Betriebssysteme oder Programme dürfen und können nicht entwickelt werden, sofern Hersteller des Geräts oder der Bauteile dies nicht erlauben.
Programme für ein solches Hersteller-Ökosystem lassen sich dabei meist nur über einen registrierungspflichtigen Online-Shop beziehen. Diese App-Stores gibt es zwar von verschiedenen Anbietern – vorinstalliert ist bei Googles Betriebssystem Android jedoch meist der Google-Play-Store. Eine Voreinstellung, die viele Nutzer.innen nicht ändern.
Auf diese Weise verweisen viele vorinstallierte Apps auf verschiedene Google-Dienste. So hat Google letztlich die Entscheidung darüber, ob eine App verfügbar ist – denn eine Installation jenseits dieser Shop-Struktur ist umständlich.
Einige App-Stores, wie etwa derjenige von Apple, gehen sehr restriktiv vor und löschen Programme mit bestimmten Inhalten oder Funktionen (z.B. Erotik oder bestimmte Messenger, Werbe-Blocker). Mit solchen Praktiken kann ein Hersteller eigene Moralvorstellungen seinen Kund.innen aufzwingen, Programme der Konkurrenz ausschließen oder verhindern, dass Nutzer.innen Werbung und andere Inhalte blockieren.
Auch bei der Hardware sieht es düster aus: Bauteile und Akkus sind bei Smartphones und ähnlichen Geräten fest verklebt, verlötet oder mit speziellen Schrauben montiert. Sie können daher nicht einfach repariert werden. Dies können nur Vertragswerkstätten oder der Hersteller selbst erledigen. Kostengünstige Alternativen, wie etwa Geräte selbst zu reparieren, werden damit eingeschränkt.
Selbst zu bestimmen, welche Software auf dem Gerät läuft, wird mit Absicht deutlich erschwert. Hardware und Software-Ökosystem sind quasi untrennbar verbunden. Eine freie Entscheidung für oder gegen ein Gerät, einen Hersteller, App-Store oder Software ist kaum möglich – „Alles oder Nichts“ scheint das Motto zu sein.
Dass sich viele Menschen diesem Druck beugen ist da kein Wunder.
Fazit
DRM-Techniken in Software sind eng verbunden mit anderen Maßnahmen, die auch „offline“ ineinander greifen. Schon der Zugang zum Gerät oder Medieninhalten wird beschränkt und erschwert. Eigentum, das ohne Einschränkungen genutzt werden kann, gibt es kaum noch. Es weicht zunehmend einem restriktiven Abo-Geschäftsmodell, welches nur noch direkt über Shops vom Hersteller funktioniert: Für einen regelmäßigen Betrag darf man Angebote nutzen – aber nur wenn man sich bei der Benutzung strikt an die Regeln des Herstellers hält. Die Einhaltung dieser Vorgaben überprüfen die Geräte und die Software selbst. Ist die Nutzung nicht vom Hersteller vorgesehen oder autorisiert, versagen sie den Dienst.
DRM-Techniken schränken zudem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein: Jede.r hat selbst das Recht darüber, zu entscheiden, welche personenbezogenen Daten von wem, wie lange und auf welche Art und Weise verarbeitet werden. Besitzer.innen eines Gerätes sollen also die volle Kontrolle darüber haben, welche Software welche Daten verarbeitet. Wird Nutzer.innen jedoch vorgeschrieben, welche Software zu benutzen ist oder welche Medieninhalte wie genutzt werden dürfen, können sie diese kaum selbstbestimmt nutzen. Viele der Programme lassen überhaupt keine Wahl zu, welche personenbezogenen Daten genutzt werden dürfen. Wo dabei noch Raum für eine gelebte informationelle Selbstbestimmung bleibt, ist fraglich.
Neben der Einschränkung der Rechte von Nutzer.innen und Verbraucher.innen ist das Thema auch ökologisch höchst problematisch. Die Geräte werden oft unter höchst problematischen Arbeits- und Umweltbedingungen hergestellt. Durch DRM-Techniken sind sie anschließend nur noch eingeschränkt und kürzer nutzbar, als sie sein könnten.
Die Abhängigkeit von Herstellern steigt, während die Rechte der Nutzer.innen zusehends eingeschränkt werden. Verlieren Nutzer.innen aber ihre Gerätehoheit, verlieren sie den Bezug zu den Geräten. Sie werden damit beliebig austauschbar, unpersönlich. Einmal „nutzlos“ geworden, werden sie dadurch viel schneller zu Schrott, als es eigentlich nötig wäre.
Mit Verlaub, wir fordern aufs Schärfste: Gerätehoheit!
Durch die oben genannten Wege machen Hersteller aus universellen Geräten und Software eingeschränkte Ökosysteme. Nutzer.innen müssen schon beim Kauf eines Gerätes darauf achten, welche Software später auf dem Gerät laufen soll, wie lange das Gerät vom Hersteller unterstützt wird und wie alles, von Audiobuchse bis Zubehör, den eigenen Bedürfnissen gerecht wird.
Die Freiheit von Nutzer.innen wird dabei je nach Interessenlage des Herstellers beschränkt. Menschen haben damit weder Hoheit noch Mitspracherecht über das eigene Gerät, sondern müssen sich beim Kauf für ein Gesamtsystem entscheiden, aus dem es anschließend kaum Fluchtwege gibt.
Gerätehoheit bedeutet also, die enge Verzahnung innerhalb und zwischen diesen Ökosystemen aufzubrechen: weniger Kontrolle und Zwang gegenüber Nutzer.innen, mehr Selbstbestimmungsrechte, Eigentum statt gemietetem Zugang, offene Standards bei Hard- und Software. Kurz: Modularität und Wahlfreiheit statt Geräte und Programme „aus einem Guss“.
Jetzt handeln
Was kannst du für mehr Gerätehoheit tun? Infomieren und handeln! Wir haben dazu einige Links und Tipps zum Thema DRM zusammen gestellt:
- Das Konzept digitaler Mündigkeit
- Tipps um das eigene Smartphone zu befreien
- Digitale Selbstverteidigung
Links:
- Free Software Foundation Europe: Was Sie über Digitales Restriktionsmanagement wissen sollten
- Free Software Foundation Europe: Verbraucherschutz und Gerätehoheit
- Wikipedia-Artikel zu „Digitale Rechteverwaltung“
- Netzpolitik.org: Internationaler Aktionstag gegen DRM (9.7.17)
- (engl.) Free Software Foundation (FSF) zum Aktionstag gegen DRM (9.7.17)
- (engl.) Webseite der Free Software Foundation (FSF) zur Anti-DRM-Kampagne "Defective by Design"
- (engl.) Repair.org: Warum DRM auch beim Reparieren hindert
- Heise Online: Internetkonsortium W3C gibt grünes Licht für mehr DRM im Web
Text: Justus Holzberger & Dennis-Kenji Kipker