Polizeigesetz NRW: Unterstützt unsere Verfassungsbeschwerde!

Das neue Polizeigesetz NRW bringt mehr Überwachung, schwächt den Rechtsstaat und ermöglicht die Kriminalisierung von Protest. Wir ziehen vor das Verfassungsgericht und brauchen Unterstützung.

Warum klagen wir?

Das autoritäre, neue Polizei­gesetz NRW haben CDU, FDP und SPD im Dezember 2018 beschlossen. Staats­trojaner, Kontakt­verbote, elektro­nische Fuß­fessel und wochen­lange Präventiv­haft drohen auf Basis von Vermutungen der Polizei und einer frag­würdigen Definition von Terrorismus. Wir reichen dagegen eine Verfassungs­beschwerde ein!

Was ist passiert?

Als Teil des Bündnisses „Polizei­gesetz NRW stoppen!“ haben wir auf der Straße, mit einer Stellung­nahme und in den Medien an die Politik appelliert, den Überwachungs- und Repressions­kurs zu verlassen. Die Kritik war klar und laut: im Juni haben 15.000 Menschen gegen die Verschärfung demonstriert, im Dezember noch einmal 5.000. Minimale Entschärf­ungen haben wir damit erreicht, verabschiedet hat der Land­tag das Gesetz dennoch mit den Stimmen der Regierungs­fraktionen CDU und FDP sowie der SPD als Opposition. Seit dem 29. Dezember 2018 ist das neue Polizei­gesetz NRW geltendes Recht und wurde bisher nicht, wie angekündigt gegen Terrorismus, schwerste und organisierte Krimi­nalität angewendet, sondern gegen Umwelt­aktivist.innen.

Mehr Überwachung, weniger Freiheit

Die Landes­polizei hat mehr Über­wachungs­befug­nisse erhalten, zum Beispiel durch Staats­trojaner und mehr Möglich­keiten, „verdachts­unabhängig“ Kontrollen im öffent­lichen Raum durch­zuführen. Auch Eingriffe in die Bewegungs­freiheit sind möglich: Aufenthalts­vorgaben, Kontakt­verbote und Präventiv­haft, ohne dass einer Person eine Straftat vorgeworfen wird. Alle Änderungen haben wir hier auf­geschrieben: https://digitalcourage.de/blog/2018/polizeigesetz-nrw-entschaerfung-findet-nicht-statt

Rechtsstaatliche Prinzipien gehen verloren

Begründet wurde das Gesetz mit einer erhöhten Gefahr durch (islamistischen) Terrorismus. Der Innenminister und die Fraktionen von CDU und FDP erklärten, man müsse handeln können, bevor etwas passiert – die Figur des „Gefährders“ sollte in ein Landesgesetz gegossen werden. Das ermöglichte eine Formulierung, die häufig im Gesetz auftaucht, zum Beispiel in dem neuen § 20c, der den Einsatz von Staatstrojanern erlaubt:

„Die Polizei kann ohne Wissen der betroffenen Person die Telekommunikation einer Person überwachen und aufzeichnen, […] deren individuelles Verhalten die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine terroristische Straftat nach § 8 Absatz 4 begehen wird, […].“

Die Polizei darf jetzt also handeln, bevor jemand einer Straftat verdächtigt wird. Diese Verlagerung in das Vorfeld einer konkreten Gefahr gibt der Polizei geheimdienstliche Befugnisse. Diese beiden Aufgaben wurden bisher aber aus gutem Grund getrennt. Wir finden, dass Geheimdienste gar keinen Platz in einer Demokratie haben. Ein weiteres Problem dabei ist, dass die erweiterten Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse auch Menschen treffen können, die gar keine Gefahr darstellen. Außerdem werden diese Entscheidungen schwer nachvollziehbar sein, denn der Gesetzestext ist unkonkret: Was ist eine „ihrer Art nach konkretisierte Weise“? Welches „individuelle Verhalten“ begründet die Annahme, dass jemand gefährlich ist? Das Ergebnis wird sein, dass Menschen im Zweifelsfall Dinge sein lassen, die eigentlich erlaubt wären, um nicht mit der Polizei in Konflikt zu geraten – ein klassischer Chilling-Effekt.

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„Lex Hambi“

Besonders betroffen sind die Klima­schützer.innen im Hambacher Wald. Eine neue Regelung bei der Identitäts­feststellung erlaubt es nun, eine Person mit richter­licher Anordnung für bis zu sieben Tage ins Gefängnis zu schicken, „[s]ofern Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitäts­feststellung […] vorsätzlich verhindert worden ist“. Es liegt nahe, dass Menschen damit von Aktionen des zivilen Ungehorsams abgeschreckt werden sollen. Genau diese Regelung kam bereits zum tragen – mehrere Aktivist.innen wurden festgenommen und waren fünf Tage lang in Haft. Mehr dazu beim Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“.

Was greifen wir an?

Wir wollen keinen Pseudo-Kompromiss. Wir wollen keine Nach­besserung in einzelnen Vor­schriften. Wir wollen alle Verschärf­ungen zu Fall bringen. Der Punkt, an dem jede weitere Über­wachungs­maßnahme schadet, ist längst überschritten. Und ein Gesetz, das zivilen Ungehorsam kriminalisiert, gehört nicht in eine Demo­kratie. Deshalb werden wir alle Verschärfungen umfassend angreifen.

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