Geht die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 7. Februar 2019 weit genug?
Rena Tangens: Digitalcourage begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamtes ausdrücklich. Es ist gut, dass die Wettbewerbshüter endlich tätig werden. Denn eine marktbeherrschende Stellung begründet sich nicht nur auf Umsatz, sondern auch durch Zugriff auf Daten. Was ich mir gewünscht hätte, wäre ein früheres entschiedenes Eingreifen der Wettbewerbsbehörden, auch in den USA und in der EU. Denn Facebook durfte bereits WhatsApp und Instagram kaufen – und da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Freier Markt und Wettbewerb ist hier nicht mehr gegeben.
Was bedeutet die Entscheidung des Bundeskartellamts für diejenigen, die Facebook nutzen?
Rena Tangens: Klar ist: die im Hintergrund gesammelten Daten bekommt niemand zurück – die hat Facebook in seine Profile eingebaut. Die Gefahr dabei liegt allerdings nicht in Werbung, sondern darin, dass per Microtargeting zielgerichtet Nachrichten angezeigt werden, mit denen die Meinung von Menschen beeinflusst und gelenkt wird.
Ausforschung und dem Maßschneidern von Nachrichten, um Menschen zu beeinflussen und zu lenken.
Facebook sammelt nicht nur auf den eigenen Seiten Daten – wo ist das Problem?
Rena Tangens: Hier werden im Nebenbei Informationen über Menschen gesammelt, während sie nicht bei Facebook, sondern anderswo im Netz unterwegs sind. Damit
entsteht ein immer umfassenderes Profil jedes Einzelnen. Und das betrifft nicht nur Facebook-Nutzer.innen, sondern auch Menschen, die gar keinen Account bei Facebook haben. Denn die Social Media Buttons, die auf anderen Webseiten eingebunden sind, verpetzen unverschämterweise jeden Besuch auf dieser Website, auch wenn ich sie gar nicht angeklickt habe. Außerdem entstehen so "Schattenprofile" von Menschen, die gar nicht bei Facebook sind. Diese Daten wiederum können mit den persönlichen Daten, die Facebook von unvorsichtigen Nutzer.innen erfahren haben, z.B. weil sie ihr Adressbuch vom Smartphone für Facebook zum "synchronisieren" freigegeben haben und damit Facebook die Telefonnummern und Mailadressen von Menschen ohne Facebook-Account verraten haben.
Als Nicht-Nutzerin von Facebook habe ich nirgendwo die Möglichkeit, dieser Datensammlung, die hinter meinem Rücken geschieht, zu widersprechen.
Das Verfolgen auf anderen Webseiten kann aber technisch unterbunden werden, indem die Webseitenbetreiber die Social Media Buttons anders einbinden würden: Die Fachzeitschrift c't vom Heise Verlag hat eine datenschutzfreundliche Variante des Social Media Buttons entwickelt, die auch andere Webseitenbetreiber einbinden können.
Wie wird Facebook reagieren?
Rena Tangens: Facebook hat schon reagiert und angekündigt, dass sie Beschwerde gegen den Beschluss einlegen werden beim OLG Düsseldorf. Es ist völlig klar, dass Facebook sich hier mit Zähnen und Klauen verteidigen wird, da es um ihr Kerngeschäft geht, nämlich das möglichst umfassende Ausforschen von Menschen.
Können Facebook-Nutzer.innen ihre Daten schützen?
Rena Tangens: Es wäre das einzig Richtige, Facebook zu verlassen. Allerdings sind WhatsApp und Instagram keine Alternativen, denn beide gehören auch Facebook. Umso mehr sollte klar werden, dass sich hier ein Firmenimperium ein Monopol auf die persönliche Kommunikation der Menschen aufbaut.
Wer aus welchen Gründen auch immer auf Facebook bleiben will, kann sich auf Digitalcourage.de den Artikel "Facebook - eine Grundsatzentscheidung" anschauen - dort geben wir Tipps zur Digitalen Selbstverteidigung, was man beachten soll, um den Schaden für sich und andere zu begrenzen; zum Beispiel: Links nur von Facebook nach draußen, nicht von anderen Webseiten nach Facebook setzen. Keinesfalls das Facebook-Login als Authentifizierung für andere Webdienste verwenden.
Im übringen finde ich, dass Kommunen, Medien und der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit gutem Beispiel vorangehen sollten und aufhören, Facebook als Kommunikationskanal zu verwenden.
Weiterführende Informationen
- Bundeskartellamt, 19. Dezember 2017: Hintergrundinformationen zum Facebook-Verfahren des Bundeskartellamtes (pdf) http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Diskussions_Hintergrundpapier/Hintergrundpapier_Facebook.pdf?__blob=publicationFile&v=5#page=4&zoom=auto,-14,684
- d'Kart, 20. Dezember 2017: Das Facebook-Verfahren des Bundeskartellamts – Zum Zusammenhang zwischen Marktbeherrschung und Missbrauch von Florian Bien, Kartellrechtsprofessor an der Universität Würzburg: https://www.d-kart.de/das-facebook-verfahren-des-bundeskartellamts-zum-zusammenhang-zwischen-marktbeherrschung-und-missbrauch/
- BigBrotherAward für Facebook - die ausführliche Begründung: https://bigbrotherawards.de/2011/kommunikation-facebook
- heise.de, 28.11.2014: c't entwickelt datenschutzfreundliche Social-Media-Buttons weiter. Die c't hat ihre Methode, wie Webseitenbetreiber diese Buttons datenschutzrechtlich unbedenklich einbinden können, jetzt noch einmal verbessert. Der "Shariff" benötigt nur einen Klick. https://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-entwickelt-datenschutzfreundliche-Social-Media-Buttons-weiter-2466687.html
- heise.de, 20.12.2018: EuGH-Generalanwalt: Mithaftung für den Datenschutz bei Like-Buttons. „Wer einen "Gefällt-mir"-Knopf auf seiner Webseite einbindet, ist fü die damit verknüpfte Datenübertragung mitverantwortlich“, sagt ein EuGH-Generalanwalt. https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Generalanwalt-Mithaftung-fuer-den-Datenschutz-bei-Like-Buttons-4257483.html
- meedia.de, 07.02.2019: Facebook-Entscheidung des Kartellamts: “Treffer ins Herz des Geschäftsmodells” von Rupprecht Podszun https://meedia.de/2019/02/07/facebook-entscheidung-des-kartellamts-treffer-ins-herz-des-geschaeftsmodells/
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