Wettbewerbsgesetz – Macht der Digitalkonzerne beschränken

Die Bundesregierung will das Wettbewerbsrecht reformieren, um GAFAM-Konzerne an die Leine zu nehmen. Gute Idee, aber der Entwurf für eine Reform des GWB geht nicht weit genug. Ein Kommentar der Initiative „Konzernmacht beschränken“.
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5 Logos und Text: „GWB-Digitalisierungsgesetz Ungezähmte Internetgiganten Die Initiative ,Konzernmacht beschränken" und UnternehmensGrün kritisieren, die Marktmacht der Internetgiganten wird nicht beschränkt“.
Logo der Initiative: Konzernmacht beschränken

GWB-Digitalisierungsgesetz: Trippelschritte mit geringer Wirkung –
Für eine digitale Grundversorgung im 21. Jahrhundert!

Hier die vollständige Kommentierung herunterladen.

Internetgiganten zähmen

Die Bundesregierung will das Wettbewerbsrecht reformieren, um Internetgiganten an die Leine zu nehmen. Gute Idee, aber der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium für eine Änderung des GWB geht noch nicht weit genug. Wir sind Teil der Initiative Konzernmacht beschränken.

Gemeinsam mit anderen Bündnisorganisationen haben wir den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums analysiert und kommentiert. Der Kabinettsentwurf  – das ist die Fassung, auf die sich BMWi und BMJV einigen – ist seit langem angekündigt, aber immer noch nicht veröffentlicht. Wir wollten nicht länger warten und veröffentlichen jetzt unsere Kommentierung. Und hoffen, damit den politischen Prozess auch innerhalb der Bundesregierung zu beeinflussen.

Fest steht: Die Macht der sogenannten GAFAM-Konzerne ist zu groß. Google dominiert den Markt der Online-Werbewirtschaft. Facebook hat mehrere wichtige Messenger und „Social Media“ aufgekauft. Gegen diese Quasi-Monopole wollen wir dieses Jahr aktiv werden. Wir freuen uns, dass die Regierung die Notwendigkeit erkannt hat, die Marktmacht der großen Internetkonzerne einzuhegen. Wir hätten ein paar Vorschläge, wie das noch besser geht.

Kontrolle über Daten

Internetgiganten wie Google, Amazon und Facebook dominieren die digitale Ökonomie. Wichtige Märkte sind bereits in der Hand von einem Konzern (Monopole) oder werden von einigen wenigen Konzernen beherrscht (Oligopole). Sie üben eine enorme Kontrolle über Daten, App-Stores, Online-Infrastrukturen und Online-Marktplätze aus. Es liegt in ihrer Hand den Zugang zu milliardenschweren Märkten zu gewähren oder zu verwehren, weil sie aufgrund ihrer Marktmacht bzw. Intermediationsmacht eine „Torwächter“-Position innehaben. Auch digitale Plattformen wie Flixbus und Booking.com verfügen über hohe Marktanteile. Ganze Dienstleistungs- bzw- Wirtschaftssparten werden zunehmend monopolisiert zulasten des stationären Handels und der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Während staatliche Datensammlungen und Manipulationen durch „Social Scoring“ wie etwa in China zu Recht erheblich in der Kritik stehen, werden die gleichsam bedrohliche gesellschaftliche Dimension der Macht über Daten, der Besitz von detaillierten Informationen über einzelne Menschen/-gruppen und das unvorstellbar große Manipulationspotential durch Konzerne zu wenig beachtet.

Kartellrecht fit für das digitale Zeitalter machen

Die Koalition hatte sich vorgenommen, das Kartellrecht fit für das digitale Zeitalter zu machen. Das Ergebnis ist gemessen an den Herausforderungen ernüchternd. Mit den neuen Regeln könnte das Bundeskartellamt zwar – wenn es will – missbräuchliche Praktiken der Internetgiganten untersagen und bei hoher Gefährdungslage schneller einschreiten. Aber dieses punktuelle Eingreifen greift bei „Winner-takes-it-all“-Märkten und bei vorherrschenden digitalen Monopolen bzw. Oligopolen zu kurz. Der Regierungsentwurf ist nicht geeignet, um funktionierende digitale Märkte zu gewährleisten, Marktabschottung zu verhindern und die Marktmacht der Internetgiganten zu beschränken. Damit dies gelingt, muss die Gesetzgebung bzw. das Kartellrecht stärker auf marktordnende Maßnahmen, Entflechtungsregeln und Bündelungs-verbote ausgerichtet sein. Gleichzeitig sind ein „Plattformstrukturgesetz“ und öffentliche Angebote zusätzlich erforderlich. Interessenskonflikte könnten systematisch adressiert werden, indem marktbeherrschenden Online-Plattformen eine Selbstbegünstigung verboten bzw. eine Doppelrolle als Anbieter und Marktplatz unterbunden wird.

Ungezähmte Internetgiganten

GWB-Digitalisierungsgesetz: Trippelschritte mit geringer Wirkung –
Für eine digitale Grundversorgung im 21. Jahrhundert!

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