Vorratsdatenspeicherung: Kritik an der Innenministerkonferenz

Die Innenministerkonferenz muss endlich lernen, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung keine Lösung ist, sondern ein Problem.

Die Innenministerkonferenz muss endlich lernen, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung keine Lösung ist, sondern ein Problem.

Vom 9. bis 11. Dezember tagt die 213. Innenministerkonferenz in Weimar (innenministerkonferenz.de). Wir gehen davon aus, dass auch diesmal Überwachungsgesetze und speziell die Vorratsdatenspeicherung Themen sein werden. (Ergänzung vom 10. Dezember 2020: nach einem Bericht von zeit.de haben Mecklenburg-Vorpommern und andere Bundesländer „das Thema Vorratsdatenspeicherung angemeldet“.)
Bereits im Juni 2020 unternahm die Innenministerkonferenz einen erfolglosen Versuch, die illegale Vorratsdatenspeicherung wieder auferstehen zu lassen.

Wir fordern: Das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss aufgehoben werden. Die Urteile des EU-Gerichtshofs aus Oktober 2020 haben erneut klar gemacht, dass anlasslose Massenüberwachung illegal ist.

Lieber Minister: illegal bleibt illegal

Erst im November hatten Minister.innen aus NRW, Hessen und Niedersachsen die Wiederbelebung der illegalen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gefordert.
Dabei machte ein Bericht zum Thema Kinderschutz [1] aus dem Innenministerium NRW bereits vor Monaten deutlich: Vorratsdatenspeicherung hilft nicht weiter – aber es gibt viele konkrete Maßnahmen, die helfen würden.
Kurz nach dem Vorstoß aus den drei Ländern wurde ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages öffentlich, dass genau wie wir und viele andere Verbände und Grundrechtsorganisationen, zu der Einschätzung kommt, dass anlasslose Massenüberwachung, wie sie derzeit das deutsche Gesetz vorsieht, illegal ist.

Zur Zeit ist das Deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt. Das hatte die Bundesnetzagentur nach Gerichtsurteilen entschieden. (Mehr in unserer Chronik zur Vorratsdatenspeicherung.)

Sachgerechte Politik ist nötig

Leider ist es keine Seltenheit, dass Regierungen versuchen Gerichtsurteile, Gutachten, Studien, Stellungnahmen und Alternativen zu ignorieren. Es ist sogar Routine. Darum ist es wichtig, genau dieses Ignorieren immer wieder offen zu legen und aufzuzeigen, dass eine andere Politik möglich ist.

Sinnvoller als das Beharren auf pauschale Massenüberwachung ist aus unserer Sicht:

  • die Erarbeitung und Prüfung überwachungsfreier Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung (bessere behördliche Kooperation, Sonderermittlungszentren, mehr besser augestattetes und betreutes Personal);
  • eine Inventur bestehender Überwachungsmaßnahmen und Überwachungsgesetze (Sicherheitsgesetze-Moratorium, siehe netzpolitik.org);
  • die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung sowie
  • sozialpolitische Maßnahmen, die zum Beispiel Kinder [1] im Vorfeld von Taten schützen können, wie verbesserte Zusammenarbeit von Behörden, Schulungen für Mitarbeitende von Schulen oder Sozialämtern und andere Maßnahmen, die Kinder konkret und präventiv schützen, wurden nicht diskutiert.

[1] Ein Hinweis für Medienvertreter.innen: Digitalcourage kritisiert die Verwendung des Begriffs Kinderpornografie, siehe hierzu: Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt:
http://luxembourgguidelines.org/german/

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Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU endgültig kippen. Dafür freuen wir uns über Unterstützung!

Mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Weitere Artikel zum Thema sind in unserem Blog mit dem tag Vorratsdatenspeicherung zu finden. Mehr Hintergrundinformationen gibt es auf unserer Themenseite. Immer wieder informieren wir auch in unserem E-Mail-Newsletter sowie auf Mastodon und Twitter über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU.

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