#PersoOhneFinger: Geheimdienst ja, Transparenz später

Wir wollten beim Gesetz zur Fingerabdruck-Pflicht in Personalausweisen früh mitreden, um es zu verhindern. Ein Erfahrungsbericht.
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Screenshot des Antwortschreibens des Bundeskanzleramts.

Wir wollten beim Gesetz, in dem unter anderem die Fingerabdruck-Pflicht in Personalausweisen steckt, früh mitreden, um es zu verhindern. Also hatten wir Anfang 2020 bei der Bundesregierung Dokumente zum Gesetzgebungsprozess beantragt.

Unsere Erfahrung mit dieser Transparenzanfrage zeigt: Gesetzgebungsprozesse werden transparent gemacht, aber nur so, dass es beim Schmieden der Gesetze nicht stört. Problematisch ist zum Beispiel: Wo der Bundesnachrichtendienst in Gesetzgebung eingreift, hört Transparenz auf.

Wichtig: Holt euch #PersoOhneFinger!

Wer mehr über die Fingerabdruck-Speicherpflicht ab 2. August 2021 erfahren möchte und Interesse daran hat, noch bis zu diesem Datum einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke, also einen #PersoOhneFinger zu beantragen, kann diesen Vortrag auf media.ccc.de anschauen oder diesen Blogartikel lesen.

Wir prüfen juristische Optionen gegen die Fingerabdruck-Pflicht und wir freuen uns über Unterstützung!

Problem: Geheimdienste in der Gesetzgebung

Aus Dokument Nr. 2 (PDF), dass wir auf unsere Anfrage erhalten haben, wissen wir, dass der Bundesnachrichtendienst an der Gesetzgebung „unmittelbar beteiligt“ wurde. Aber hier hört die Transparenz auf. Welchen Einfluss Geheimdienste auf die Gesetzgebung haben, bleibt den Bürgerinnen und Bürgern verborgen.

Ein Grund dafür ist, dass Geheimdienste von den Auskunftspflichten des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen sind. (Für am Thema Interessierte siehe z.B.: Arne Semsrott von Frag den Staat 2018 im Gespräch mit detektor.fm.)

Der Bundesnachrichtendienst ist keine Behörde, wie jede andere. Er war beteiligt an der illegalen Massenüberwachung, die Edward Snowden aufgedeckt hat. 2015 erhielt er unter anderem für illegale Datentransfers und „dreiste Vertuschungen geheimdienstlicher Praktiken gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags“ einen BigBrotherAward (Video ansehen).

Skepsis gegenüber dieser Behörde ist aus unserer Sicht mehr als begründet und dringend notwendig. Daran wird auch das geplante neue BND-Gesetz nichts ändern, wie netzpolitik.org berichtet.
Digitalcourage setzt sich für die kontrollierte Abschaffung klandestin arbeitender Geheimdienste ein.

Alte Meldedaten nutzen

Aus Dokument 22 geht hervor, dass eine Änderung im Bundesmeldegesetz geprüft wird, mit dem Ziel: „Ein Abruf der Angaben auch bei ungültigen Dokumenten soll möglich sein.“ Ebenso geprüft wird eine Änderung in der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung: „Angaben zu ungültigen (abgelaufenen) Pässen sollen künftig im Meldewesen gespeichert werden dürfen.“

Transparenz erst, wenn es zu spät ist

Nachdem 2019 die EU-Verordnung 2019/1157 (auf eur-lex.europa.eu) unter anderem gegen die Kritik der EU-Grundrechteagentur beschlossen wurde, wussten wir, dass die Bundesregierung die Verordnung nutzen wird, um in Deutschland eine Fingerabdruck-Pflicht für Personalausweise einzuführen.

Wir wollten uns dagegen stellen und hatten im März 2020 via fragdenstaat.de eine Transparenzanfrage an das Bundeskanzleramt gesendet. Wir wollten also bei der Entstehung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (http://dipbt.bundestag.de) möglichst früh mitreden.

Aber das Bundeskanzleramt ließ sich viel Zeit: Zunächst ließen sie die Antwortfrist von einem Monat verstreichen. Daraufhin haben wir eine Erinnerung nach Berlin geschickt. Wieder warteten wir einen ganzen Monat auf eine Antwort. Schließlich wurde die Anfrage abgelehnt. Warum diese pauschale Abfuhr ohne ausreichende Begründung so lange gedauert hat, ist nicht nachvollziehbar:

… dem von Ihnen begehrten Informationszugang steht der Schutz behördlicher Beratungen (§ 3 Nr. 3 lit. b IFG) sowie behördlicher Entscheidungsprozesse (§ 4 Abs. 1 IFG) entgegen. (siehe Informationsfreiheitsgesetz IFG auf gesetze-im-internet.de)

Das haben wir nicht eingesehen. Wie genau sollte es Behörden bei Beratungen und Entscheidungen stören, wenn die Entstehung eines Gesetzes für Bürgerinnen und Bürger transparent ist? Wo ist das Problem?
Um das demokratische Recht auf Transparenz und Mitsprache in der Gesetzgebung einzufordern, haben unsere Anwälte mit uns einen Widerspruch an das Bundeskanzleramt geschickt. Denn die Erfahrung zeigt: Ist ein Entwurf für ein Gesetz einmal ausgearbeitet, hat die Zivilgesellschaft kaum Chancen, ihre Anliegen einzubringen. Dazu hat netzpolitik.org einen sehr lesenswerten Text.

Für die Bearbeitung unseres Widerspruchs hatte das Bundeskanzleramt drei Monate Zeit. Wieder wurde die Frist ignoriert. Erst im Dezember 2020 bekamen wir eine Antwort auf unsere Anfrage vom März 2020. Aber da war die Fingerabdruck-Pflicht längst beschlossen. Unsere ausführliche Stellungnahme, die wir im Oktober im Innenausschuss einbrachten, wurde, wie beispielsweise auch die Kritik der EU-Grundrechteagentur, komplett ignoriert.

Aus den Dokumenten, die wir schließlich doch erhalten haben, geht hervor, dass, während wir auf Dokumente gewartet haben, mit Eile an dem Gesetz, das die Fingerabdruck-Pflicht enthält, gearbeitet wurde, siehe Dokument 8 und Dokument 9.

Wir fordern: Beteiligung in Echtzeit
Unsere Anfrage wurde erstens zu langsam und zweitens auch erst nach Erinnerung und einem formalen Widerspruch bearbeitet. Informationen sollten der Bevölkerung aber unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, damit sich die Zivilgesellschaft auf Augenhöhe in Gesetzgebungsprozesse einbringen kann.

Ministerien selektieren

Akteure aus der Zivilgesellschaft wurden nicht frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Das geht aus der Antwort auf eine, in mehreren Dokumenten erwähnte, Kleinen Anfrage von Die Linke hervor, siehe Drucksache 19/21866 – PDF auf dip21.bundestag.de. Aus der Antwort wird klar: Beteiligt wurden externe Akteure je nach Betroffenheit. Wer betroffen ist und wer nicht, entschied die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesinnenministerium nach eigener Einschätzung.

Es kann nicht sein, dass Fach-NGOs als interessensvertretende Organisationen von betroffenen Menschen lediglich nach Einschätzung der Bundesregierung beziehungsweise des federführenden Ministeriums an der Gesetzgebung beteiligt werden. Denn Bürgerinnen und Bürger sind von jedem Gesetz betroffen.

Technisch verbesserungswürdig

Unsere Rechtsanwälte und wir haben alle 22 Dokumente mit insgesamt mehreren hundert Seiten ausgedruckt per Post erhalten. Wir denken, das geht besser:
Es wäre zeitsparend, umweltfreundlich und kostengünstig, wenn Behörden digitale Dokumente (nach Bereinigung von Metadaten) herausgeben würden, z.B. wenn es sich ursprünglich um PDF-Dateien oder E-Mails handelt.

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