#PersoOhneFinger

Fingerabdrücke im Personalausweis – was tun?

Ab 2. August 2021 müssen für alle neuen Personalausweise zwei Fingerabdrücke abgegeben werden. Diese Pflicht ist nutzlos und kriminalisiert Bürger.innen. Jetzt handeln!

(English version of this article)

Ab 2. August 2021 wird die Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen zum Zwang: Trotz Kritik von Datenschutz- und Grundrechteorganisationen haben die Regierungen der EU-Länder und eine knappe Mehrheit im EU-Parlament 2019 eine Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und der Aufenthaltsdokumente beschlossen. Ein deutsches Gesetz zur Umsetzung ist bereits in Arbeit. Dieses zwingt ab 2. August 2021 anlasslos alle Menschen, einen Abdruck ihres linken und rechten Zeigefingers abzugeben. So werden Millionen rechtskonformer Menschen behandelt wie Tatverdächtige. Wir halten das für undemokratisch und raten:

Alle Menschen, die einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke wollen, sollten bis zum Beginn der Speicherpflicht einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke beantragen. Bitte werdet auch politisch gegen das Gesetz aktiv! Mehr dazu unter: Jetzt aktiv werden. #PersoOhneFinger

Angriff auf die Würde des Menschen

Digitalcourage sieht mit dieser Verordnung die Würde aller betroffenen Menschen angegriffen und bewertet das Gesetz als grundrechtswidrig. Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten entspricht nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien, sondern der Kontrollsucht von Polizeistaaten.

Die Rechtslage

In Deutschland war die Abgabe von Fingerabdrücken für den Personalausweis bislang freiwillig. (Verpflichtend ist die Abgabe aber bereits für Reisepässe.) Bürgerinnen und Bürger können derzeit noch wählen, ob ihr neuer Personalausweis Fingerabdrücke enthalten soll oder nicht. In der Praxis werden die Menschen aber häufig nicht über die Freiwilligkeit und die Konsequenzen der Fingerabdrücke aufgeklärt. Viele Menschen werden im Moment der Antragstellung kurzerhand zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke verleitet.

Ab 2. August 2021 wird die freiwillige Abgabe zum Zwang: Ab dann werden die Fingerabdrücke lokal auf einem Chip in den Personalausweisen gespeichert. Die EU-Verordnung 2019/1157, die die Fingerabdruckpflicht enthält, wurde 2019 mit Stimmen aus Deutschland beschlossen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (siehe auf bmi.bund.de) wird das deutsche Personalausweisgesetz entsprechend angepasst. Wer derzeit einen gültigen Personalausweis besitzt, kann diesen bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeit nutzen – es besteht keine Pflicht, ab dem 2. August 2021 einen Ausweis mit Fingerabdrücken zu beantragen. Wir empfehlen deshalb, vor dem 2. August 2021 einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke zu beantragen, um diesen 10 Jahr nutzen zu können, mehr unter: aktiv werden.
Hinweis: Wenn aufgrund von Abnutzung der Fingerkuppen oder Verletzungen keine Abdrücke genommen werden können, werden für 12 Monate Personalausweise ohne Fingerabdrücke ausgestellt:

Das Thema steht für den 10. September 2020 auf der Tagesordnung des Bundestags, siehe bundestag.de. Das kann sich allerdings kurzfristig ändern.

„Artikel 4: (3) Die Mitgliedstaaten stellen einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten oder weniger aus, wenn vorrübergehend aus physischen Gründen von keinem der Finger Fingerabdrücke genommen werden können. (siehe Seite 8 der Verordnung auf eur-lex.europa.eu)“

Gut zu wissen: Zuständig für Fragen zum Personalausweis ist der Bürgerservice des Bundesinnenministeriums personalausweisportal.de:
Die telefonische Servicehotline ist von 08:00-16:30 Uhr erreichbar.
Gebühren: 3,9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz max. 42 ct/Min., auch aus dem Ausland erreichbar
Telefon: 0180-1-33 33 33
E-Mail: eID_buergerservice@bmi.bund.de

Warum Fingerabdrücke ein Problem sind

Die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ist aus unserer Sicht ein Fehler, weil sie politische, technische, grundrechtliche und ethische Gefahren enthält, aber keine Probleme löst.

  • Lebenslange Kontrolle: Ein Fingerabdruck ist ein biometrisches Merkmal, welches einen Menschen ein Leben lang kontrollierbar macht. Menschen können, wenn es sein muss, Namen und Wohnort wechseln, um sich beispielsweise vor Verfolgung oder Bedrohung zu schützen. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke erlauben das nicht.
  • Übergriff statt Schutz: Die anlasslose und massenhafte biometrische Erfassung von Fingerabdrücken ist ein nutzloser und gefährlicher Übergriff des Staats auf die Bevölkerung. Demokratien und Rechtsstaaten haben die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger vor derartigen Übergriffen zu schützen.
  • Freiheit wird schrittweise abgeschafft: Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen werden stets erweitert und verschärft, aber so gut wie nie zurückgefahren. Ohne politischen Kurswechsel werden in Zukunft immer mehr Arten sensibler Biometriedaten millionenfach erhoben, gespeichert und für alle möglichen Zwecke genutzt.
  • Risiko Zugriffserweiterung: In Deutschland dürfen Polizei und Geheimdienste seit 2017 automatisch auf biometrische Passbilder von Personalausweisen zugreifen. Dabei gibt es wenig Kontrolle durch Aufsichtsbehörden. Eine Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf die Fingerabdrücke scheint nur eine Frage der Zeit.
  • Kontrollverlust durch Drittstaaten: Durch „weltweite Interoperabilität – auch bei der Maschinenlesbarkeit und der Sichtprüfung“ (Erwägungsgrund Nr. 23) können die biometrischen Daten auch an Behörden in Staaten, in denen Freiheitsrechte nicht geschützt sind, gelangen. Spätestens hier gibt es keine Kontrolle darüber, wohin die biometrischen Daten der Bürgerinnen und Bürger gelangen.
  • Kontrollverlust durch Unternehmen: Bei „Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleistungsanbieter“ (Erwägungsgrund Nr. 42) können auch private Unternehmen Zugriff auf die Daten erhalten, siehe auch Artikel 11 „Schutz personenbezogener Daten und Haftung“.
  • Kontrollverlust durch Geheimdienste: Nach den Enthüllungen von Edward Snowden haben es die Regierungen der EU-Länder versäumt, die Macht von Geheimdiensten wirksam einzuschränken. Im NSU-Skandal hat der mit einem BigBrotherAward für sein Lebenswerk ausgezeichnete sogenannte deutsche „Verfassungsschutz“ die Aufklärung von Terror behindert. Geheimdienste arbeiten unkontrolliert und grundrechtefeindlich. Es muss davon ausgegangen werden, dass Geheimdienste sich unkontrolliert Zugriff auf die biometrischen Daten der EU-Bürgerinnen und -Bürger verschaffen werden.
  • Risiko Datenvernetzung: Bereits jetzt arbeiten „Sicherheits“- Politiker.innen an einer vernetzten, EU-weiten Datenbankstruktur mit Fingerabdrücken, Gesichtsbildern und anderen Biometriedaten, siehe netzpolitik.org vom 17. Juli 2020 und unseren Text zu diesem Thema. Datenbanken von Verwaltungen, Polizei, Geheimdiensten und Firmen wachsen ständig. (siehe Programme: Next Generation Prüm, Polizei 2020, Ausbau des Visa-Information-Systems oder des Schengener-Informations-Systems SIS II).
  • Kinder betroffen: Laut EU-Verordnung werden Kinder ab 6 Jahren erfasst, wobei die einzelnen Regierungen der EU-Ländern die Möglichkeit haben, Kinder bis 12 Jahren von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken zu befreien.
  • Illegitim in Demokratien: Ralf Bendrath erläutert in seinem Beitrag „Zur Geschichte der Fingerabdrücke in Ausweisen“: „Ausweise gehen in Deutschland auf die von den Nazis ab 1938 eingeführte „Kennkarte“ zurück, deren Mitführen für Juden zwingend war. (…) In Spanien wurde die Erfassung von Fingerabdrücken für die nationale Identitätskarte, die bis heute gilt, 1940 während der Franco-Diktatur eingeführt. Was nun allen BürgerInnen aufgenötigt wird, steht also ganz klar in der Tradition verbrecherischer Regime.“ In Frankreich nutzte das Vichy-Regime ab 1942 den Eintrag Jude auf Ausweisen für die Deportation von 76.000 Menschen im Holocaust. (mehr dazu auf lto.de vom 22.7.2018: 80 Jahre Ausweispflicht: Wie ein Nazi-Minister den Über­wa­chungs­staat durch­setzte)
  • Datensicherheit: Die Daten der gespeicherten Fingerabdrücke auf den neuen Personalausweisen können kontaktlos ausgelesen werden. Ein Speichermedium, das heute nicht geknackt werden kann, kann möglicherweise in 10 Jahren geknackt werden.

Schon lange träumen vermeintliche Sicherheitspolitiker.innen in der EU von einer biometrischen Superdatenbank, wir informieren über die Pläne.

Jetzt aktiv werden!

Juristisches Vorgehen gegen die EU-Fingerabdruckpflicht ist aufgrund der geltenden Klagebefugnisse auf europäischer Ebene schwierig. Aber: Es kann einiges gegen das deutsche Umsetzungsgesetz getan werden, das vermutlich im Herbst 2020 im Bundestag diskutiert wird.
Wir raten allen Menschen, die einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke wollen, bis zum Beginn der Speicherpflicht ein fingerabdruckfreies Dokument zu beantragen.
Aber: Neue Personalausweise gelten maximal 10 Jahre. Darum ist es notwendig auch politisch aktiv zu werden und die Gesetze auf EU- und bundesebende dauerhaft zu ändern. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Schreibe deine Bundestagsabgeordneten an und erkläre deine Kritik an der Pflicht für Fingerabdrücke in den neuen Personalausweisen. Fordere zum Beispiel, dass sie sich gegen das deutsche Umsetzungsgesetz aussprechen und dagegen stimmen. Die Pflicht steckt im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, siehe auf bmi.bund.de. Derzeit steht das Thema für den 10. September 2020 auf der Tagesordnung im Bundestag. Auf bundestag.de ist eine, nach Bundesland, PLZ und Wahlkreis sortierbare, Liste mit Kontakten der Abgeordneten.
Wichtig zu wissen: Weil die Grundlage für die Fingerabdruck-Pflicht eine EU-Verordnung ist, an die die deutschen Gesetze nur angepasst werden, ist es leider unwahrscheinlich, dass der Bundestag den Mut aufbringen wird, den Kurs zu ändern. Trotzdem muss unserer Ansicht nach dieses Gesetz auf laute Kritik und breite Ablehnung aus der Bevölkerung treffen.
Primär sind die Regierungen der EU-Länder und die Abgeordneten im EU-Parlament verantwortlich. Wer 2019 wie abstimmt hat, haben wir in der Info-Box verlinkt. Eine durchsuchbare Übersicht aller deutschen EU-Abgeordneten gibt es auf auf der Website des EU-Parlaments, auch sortiert nach Bundesländern.

2. Hilf, diese Informationen zu verbreiten, via E-Mail, Websiten, Messenger-Gruppen und in Sozialen Medien: #PersoOhneFinger

3. Wähle keine Überwachungsparteien.

4. ***(Update)*** Beteilige dich an unserer Online-Aktion! Damit unterstützt du unser Engagement.

Eine Bitte: Teile uns gern mit, was du getan und welche Reaktionen du bekommen hast. E-Mail an: mail+persoohnefinger@digitalcourage.de oder im Fediverse oder auf Twitter: #PersoOhneFinger

Hintergrund: Es geht nicht um Sicherheit

Begründet wurde die Verordnung (EU) 2019/1157 mit Sicherheit, „insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität.“ (siehe Erwägung Nr. 6). Aus Sicherheitsgründen soll die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken die Personalausweise fälschungssicherer machen.
Allerdings ist aufgrund der technischen Verbesserung der Merkmale die Zahl von gefälschten Dokumenten stark rückläufig, so die EU-Grenzagentur Frontex, (siehe PDF auf frontex.europa.eu S. 22). Der Nutzen der Verordnung zur Verhinderung von Terrorismus ist nicht nachgewiesen. Die Untersuchungen der NSU-Morde und des Terroranschlags von Anis Amri haben ergeben, dass die Täter behördlich bekannt waren. Fehlende Daten, fehlende Überwachungs- und Identifizierungsmöglichkeiten waren nicht das Problem für die Ermittlungsbehörden. Erläutert hat das Sascha Lobo in dem Text Klare Zahlen gegen Massenüberwachung auf netzpolitik.org.
Die millionenfache Abgabe von Fingerabdrücken von rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht nötig und nicht verhältnismäßig.

Unserer Einschätzung nach handelt es sich bei der Verordnung (EU) 2019/1157 um Sicherheitstheater zum Nachteil der Bevölkerung:

Eine Politik, die Freiheit angreift und scheibchenweise verhökert, verdient nicht „Sicherheitspolitik“ genannt zu werden. … Wir brauchen echte Sicherheitspolitik, die uns auch wirklich sicherer macht, anstatt uns zu bedrohen. (mehr zu Sicherheitstheater bei Digitalcourage)

Die Bundesregierung hat 2019 im Rat der Europäischen Union für Fingerabdruckpflicht gestimmt. Die Regierungen der Slowakei und Tschechien haben gegen die Verordnung gestimmt. Letztere hat die verpflichtende Abgabe für alle Menschen als unverhältnismäßig bewertet, siehe votewatch.eu.

Weitere Informationen

Presseartikel

Hintergründe / Dokumente

Ergänzung vom 6. November 2020: Am Donnerstag, 5. November 2020 hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU die Fingerabdruck-Pflicht in Personalausweisen beschlossen. Jetzt ist bis 2. August 2021 Zeit, Personalausweise ohne Fingerabdrücke zu beantragen, also auf zum Bürgeramt und #PersoOhneFinger verlangen. Die neu ausgestellten #PersoOhneFinger sind 10 Jahre gültig. Wir wollen die anlasslose und generelle Fingerabdruck-Pflicht aber langfristig stoppen und prüfen darum juristische Optionen. Dafür freuen wir uns über Unterstützung!

Ergänzung vom 3. November 2020: Updates gibt es in den Artikeln: #PersoOhneFinger - Digitalcourage im Innenausschuss vom 26.10.2020 und Mithelfen: Nein zur Fingerabdruck-Pflicht! vom 27.10.2020.

Ergänzung vom 7. August 2020: Als Reaktion auf #PersoOhneFinger schreiben uns Menschen, dass Bürgerämter seit Jahren auf die Abgabe von Fingerabdrücken bestehen, obwohl das noch bis 2. August 2021 freiwillig ist! Wir raten:
1. schriftlich beim Bürgeramt beschweren
2. schriftlich beim Bürgerservice des Bundesinnenministeriums beschweren: eID_buergerservice@bmi.bund.de
3. einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke (kurz: #PersoOhneFinger) beantragen. (Für mehr Informationen dazu, einfach diesen Artikel lesen.)
4. diesen Artikel via E-Mail, E-Mailinglisten oder in sozialen Medien verbreiten, Tweet / Tröt teilen
→ Uns interessieren die Reaktionen und Antworten von Behörden. Gern E-Mail an: mail+persoohnefinger@digitalcourage.de oder #PersoOhneFinger im Fediverse oder auf Twitter.

Ergänzung vom 4. August 2020: Wer rechtzeitig einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke beantragen möchte, sollte beachten, dass es bei Bürgerämtern / Bürgerservices durchaus mehr als sechs Wochen dauern kann, um einen Termin zur Beantragung eines #PersoOhneFinger zu bekommen. Also: rechtzeitig kümmern! Und: Wer einen noch länger gültigen Personalausweis besitzt, kann einen neuen nur beantragen, wenn der alte beschädigt oder verloren ist; beziehungsweise mit berechtigtem Interesse nach Personalausweisgesetz §6 (2), siehe gesetze-im-internet.de, eine Seite des Justizministeriums.

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Wie haben die Abgeordneten im EU-Parlament über die Fingerabdruck-Pflicht abgestimmt?

Bild: Europaparlament

Wer dafür (+) oder dagegen (-) gestimmt oder sich enthalten (0) hat, ist ab Seite 107 im PDF zur Abstimmung auf europarl.europa.eu ab „A8-0436/2018 - Gérard Deprez - Am 73“ zu finden. Die Daten gibt es auch als .docx und .xml. Eine durchsuchbare Übersicht aller deutschen EU-Abgeordneten gibt es auf auf der Website des EU-Parlaments, auch sortiert nach Bundesländern.

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Screenshot Digitalcourage