Union und SPD haben Fingerabdruck-Pflicht beschlossen
Am Donnerstag, 5. November 2020 hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU die Fingerabdruck-Pflicht in Personalausweisen beschlossen. Jetzt ist bis 2. August 2021 Zeit, Personalausweise ohne Fingerabdrücke zu beantragen, also auf zum Bürgeramt und #PersoOhneFinger verlangen. Das ist möglich, wenn der aktuelle Personalausweis abgelaufen oder auf mysteriöse Weise beschädigt beziehungsweise verschwunden ist. Ein neu ausgestellter #PersoOhneFinger ist 10 Jahre gültig. Wir wollen die anlasslose und generelle Fingerabdruck-Pflicht aber langfristig stoppen und prüfen darum juristische Optionen. Dafür freuen wir uns über Unterstützung!
Was bedeutet die Fingerabdruck-Pflicht?
Ab 2. August 2021 sind alle Menschen gezwungen, bei der Beantragung eines Personalausweises, die Abdrücke ihrer beiden Zeigefinger auf den Chips der Ausweise speichern zu lassen.
Am 26. Oktober gab es dazu eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestags. Wir und Dr. Thilo Weichert haben als Sachverständige die anwesenden Abgeordneten klar und deutlich darauf hingewiesen, dass diese Pflicht gegen Grundrechte verstößt und dass es bessere Alternativen gibt. Unsere ausführliche Stellungnahme ist online auf digitalcourage.de. Das Video der Anhörung ist auf bundestag.de abrufbar (ab 27.10.2020, ca. 15 Uhr). Warum wir die Fingerabdruck-Pflicht ablehnen, haben wir auch in diesem Blogartikel erklärt. Allerdings wurde die Kritik vollständig ignoriert.
Es ist Zeit zu handeln!
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