Datenschutz ist Verbraucherschutz

Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Ob soziale Netzwerke, Handelsverträge oder auch Waren im Einzelhandel - wir engagieren uns! Menschen müssen auch in der digitalen Welt selbstbestimmt entscheiden können. Datenschutz ist Verbraucherschutz. Warum? Das lesen Sie hier.
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Seitenansicht mehrerer Einkaufswagen.

Der Weltverbrauchertag soll auf die Rechte der Verbraucher.innen aufmerksam machen. Dieses Jahr lautet das Motto "Gesunde Diät" - Sparsamkeit ist nämlich nicht nur beim Essen, sondern auch bei den persönlichen Daten angebracht. Datenschutz ist eines unserer zentralen Themen. Bereits 2001 versuchten wir das Verbraucherschutzministerium davon zu überzeugen, dass Datenschutz Verbraucherschutz ist. Damals fühlte sich das Ministerium unter Renate Künast aber noch nicht zuständig. Wir blieben hartnäckig...

BigBrotherAwards zu Verbraucherthemen

Viele Unternehmen sind gierig nach den Daten ihrer Kunden. Darum haben wir in den Jahren 2000, 2001 und 2003 die BigBrotherAwards an das Kundenkartensystem Payback, die Informa GmbH für ihr Scoring-Verfahren und an die Metro Group für RFID-Chips in Kundenkarten verliehen.

Datenschutz im Verbraucherschutzministerium angekommen

Im Jahr 2005 war das Thema Datenschutz schließlich auch im Verbraucherschutzministerium angekommen: Digitalcourage-Gründungsvorstand Rena Tangens sprach auf einer Tagung des Ministeriums mit dem Titel "Verbraucherpolitik in der digitalen Welt - der gläserne Kunde?" über RFID-Schnüffelchips im Einzelhandel. Das ist nun schon zehn Jahre her, doch das Thema ist immer noch aktuell. Wir bleiben auch weiterhin dran!

Was hat Datenschutz mit Verbraucherschutz zu tun?

Der Weltverbrauchertag geht auf John F. Kennedy zurück. Der formulierte bereits am 15. März 1962 grundlegende Verbraucherrechte:

Recht auf Informationen

„Alle Verbraucher.innen müssen vor betrügerischen, täuschenden und grob irreführenden Informationen, Werbungen, Bezeichnungen und anderen Praktiken geschützt werden. Sie brauchen richtige Informationen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.“ Kennedy 1962 Kennedys Aussage unterstreicht unsere Arbeit und ist aktueller denn je: Zum Beispiel bei der gegenwärtigen Aufweichung der europäischen Datenschutzgrundverordnung. In Bezug auf die Einverständniserklärung mit der Datensammelei auf Plattformen wie Facebook kann von umfassenden und richtigen Informationen für die Verbraucher.innen keine Rede sein. Auch darum hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren eingeleitet. Genauso würde das Handelsabkommen TTIP diese Rechte noch weiter untergraben, denn TTIP untergräbt den Datenschutz. Deshalb müssen wir weiterhin aktiv bleiben und Datenkraken auf die Finger (sc)hauen. Denn: Datenschutz ist Verbraucherschutz!

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