Mitzeichnen: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

ELENA, der "ELektronische EntgeltNAchweis" bedeutet, dass seit Anfang Januar jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank gemeldet werden. Unter diesen detaillierten Daten sind viele hochsensibel, einige (etwa die Gründe für eine Kündigung) auch subjektiv.

ELENA-Logo

Alle Betroffenen (also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) können bis zum 25. März 2010 Vollmachten unterzeichnen, um sich an der Verfassungsbeschwerde gegen diese gigantische Datensammlung zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenfrei, zur Refinanzierung wird um Spenden gebeten.

Das Online-Formular zum Unterzeichnen und weitere Informationen finden Sie hier.

Die Verfassungsbeschwerde wird am 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Die Zeit drängt, da das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft trat und für Verfassungsbeschwerden eine Jahresfrist gilt. Je mehr Menschen sich beteiligen und je schneller sie dies tun, um so besser!

Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir die "Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten" namens ELENA stoppen. Die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss gelöscht werden. Je mehr Menschen sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen, desto deutlicher die Botschaft an Politik und Verfassungsgericht, dass die Bürger eine Vorratsdatenspeicherung ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. strikt ablehnen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 2. März 2010, mit dem eine Vorratsdatenspeicherung nur ausnahmsweise für legal erklärt wurde, rechnen wir mit hohen Erfolgsaussichten für die Beschwerde gegen ELENA.

Weitere Informationen zu ELENA erhalten Sie auf den Seiten zur Verfassungsbeschwerde und im Flyer des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung den Sie gedruckt auch im Shop bestellen können.