Google verliert vor Gericht
Die Klauseln waren dem Landgericht Berlin zufolge zu unbestimmt formuliert und benachteiligen die Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen. Google klärte also nicht genügend auf, wozu die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Einwilligung genau erteilen, welche Daten nun verarbeitet würden und zu welchem Zweck. Außerdem ging es um Nutzungsbedingungen, die Google auch erlaubten, Dienste und Apps aus der Ferne zu löschen. So nicht, sagte der vzbv deshalb und gewann vor Gericht.
Nächste Instanz: Europa?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und laut heise.de hat Google angekündigt, in Berufung zu gehen. Dennoch zeigt das Urteil einmal mehr, wie wichtig eine starke europäische Datenschutzverordnung ist. Und zwar ohne Schlupflöcher, die Google so gerne hätte. Googles größter Wunsch, das so genannte „berechtigte Interesse“ als Grundlage zur Datenverarbeitung scheint im Moment in Erfüllung zu gehen. Der Ministerrat kann das noch verhindern und der deutsche Innenminister Friedrich müsste sich jetzt endlich für den Datenschutz stark machen. Denn mit diesem Schlupfloch wollen Google und andere Datenkraken ihre Praxis legitimieren und weiterhin durch unbestimmte und unklare Formulierungen in ihrem eigenen „berechtigten Interesse“ die Daten ihrer Kundinnen und Kunden sammeln und weiterverkaufen.