Die Macht der Überwacher

Es ist das alte Mantra der Überwacher: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Gebetsmühlenartig wiederholen die Sicherheitspolitiker, die die Grenzkontrollen ausbauen und die Vorratsdatenspeicherung fordern, diesen Satz. Und lügen uns und den Grundrechten dabei etwas vor.

Es ist das alte Mantra der Überwacher: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Gebetsmühlenartig wiederholen die Sicherheitspolitiker, die die Grenzkontrollen ausbauen und die Vorratsdatenspeicherung fordern, diesen Satz. Und lügen uns und den Grundrechten dabei etwas vor.

Bereits im letzten Jahr hatten wir – nach Anregung von Kai Biermann, der auf Twitter fragte, warum „wir Schafe“, uns einfach so überwachen ließen – Beispiele gesammelt, wie uns Überwachung eben doch schadet, auch wenn wir nichts Unrechtes tun, sondern ganz normale Bürgerinnen und Bürger sind. Damals hieß es in vielen Beiträgen auf Twitter, Überwachung spürt man nicht. Wir hatten dem Episoden von Menschen gegenübergestellt, die den festen Griff der Überwachung und der damit einhergehenden Macht deutlich zu spüren bekamen:

Wir stellen deshalb hier Menschen vor, die ungerechtfertigt unter Verdacht geraten sind. Die machtlos und kafkaesk den Uniformierten auf der anderen Seite gegenüber saßen. Die mit jedem Wort, jeder Erinnerungslücke, jedem Widerspruch verdächtiger wurden.

Aktivismus mit Folgen

Eine Situation kam dabei recht häufig vor: verschärfte Einreisekontrollen oder eine verweigerte Einreise in die USA. An den Außengrenzen der USA oder anderer Länder wird das Machtgefälle besonders deutlich, allein der einzelne Beamte kann entscheiden, wer hinein darf und wer nicht. Und wer weiß, was er für Informationen über Sie hat? Waren Sie schon einmal politisch aktiv? Haben Sie vielleicht „Asyl für Snowden“ gefordert und die entsprechende Online-Petition unterzeichnet? Oder lehnen Sie vielleicht das Freihandelsabkommen TTIP ab? Die FAZ berichtet in dieser Woche wieder von solch einem Fall. Einer 68-jährigen Frau aus Deutschland wurde die Einreise zu ihrer Nichte verweigert. Warum genau, sagt ihr niemand.

Im amerikanischen Generalkonsulat kennen sie den Fall – aber sie winden sich, wenn sie danach gefragt werden. Die Behörde dürfe keine Auskünfte geben, heißt es. … Die Snowden-Petition: Linda de Vos hat wie 14.000 andere dafür unterschrieben, dass der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter in Deutschland Asyl bekommen solle. Es ist natürlich lächerlich, zu denken, dass ein demokratisches Land jemanden wegen einer unbedeutenden Unterschrift unter einem digitalen Aufruf nicht einreisen lassen würde. Und wäre die Stimmung seit der Abhöraffäre um den amerikanischen Gemeindienst NSA nicht so, dass die Deutschen den Amerikanern alles zutrauen, würden wahrscheinlich nur Verschwörungstheoretiker überhaupt darüber nachdenken. „Meine Freunde sagen jetzt, sie unterschreiben nichts mehr“, sagt Linda de Vos.

Die Lektion: Wer weiterhin in die USA einreisen will, der unterstütze USA-kritische Stimmen am besten nicht.

Kein Einzelfall

Ein anderer Fall wirft das gleiche Licht auf die Machtverhältnisse: Auch die Campact-Aktivistin Maritta Strasser durfte nicht in die USA einreisen. Zunächst wurde ihr visumsfreie Einreise über das ESTA-System verwehrt, ein beantragtes Visum – mit der wahrheitsgemäßen Angabe, sich gegen TTIP vernetzen zu wollen – wurde dann ganz abgelehnt. Dünnhäutiger US-Heimatschutz? Sicher keine Verwechslung, sondern ein Versuch, kritischen Stimmen Steine in den Weg zu legen.

Die Regierung weiß von nichts

Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ wollte übrigens – im Nachklang auf die von uns gesammelten Beispiele – durch eine kleine Anfrage (PDF) herausfinden, wie oft die USA Menschen, die sich politisch engagieren, die Einreise verweigert haben.

Antwort der Bundesregierung:

Der Bundesregierung sind in Bezug auf die USA keine derartigen Fälle bekannt. Die Meinungsfreiheit und das Recht der freien Rede sind in den USA als Grundrecht geschützt. Grundsätzlich gilt, dass die amerikanischen Behörden die Gründe für eine Einreiseverweigerung aus Datenschutzgründen nur den betreffenden Personen selbst, nicht jedoch Dritten mitteilen.

Nun, weder die Frau aus Frankfurt, die ihre Nichte besuchen wollte, noch Maritta Strasser haben solche Gründe je erfahren. Aber vielleicht war es ja auch nur eine Verwechslung und niemand muss wirklich Angst haben wegen seiner politischen Haltung vorschnell mit Konsequenzen zu rechnen. Schließlich weiß die Bundesregierung ja von nichts.