Kein „Weiter so“ mit den Fluggastdaten

Das Europaparlament hat am Dienstag in seinem Votum festgelegt, dass das geplante Fluggastdatenabkommen mit Kanada erst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft werden muss. Endlich ein erster richtiger Schritt gegen Überwachungsgesetze?

Das Europaparlament hat am Dienstag in seinem Votum festgelegt, dass das geplante Fluggastdatenabkommen mit Kanada erst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft werden muss. Endlich ein erster richtiger Schritt gegen Überwachungsgesetze?

Das geplante Fluggastdatenabkommen ist mit 383 gegen 271 Stimmen an den EuGH überwiesen worden. Ein bisher einmaliger Schritt bei Fluggastdatenabkommen, von denen zu viele schon existieren und noch mehr hinzukommen sollen.

Denn Fluggastdaten sind nicht nur die Information, wann jemand wohin geflogen ist – das allein wäre schon zweifelhaft genug, immerhin werden die Daten für fünf Jahre gespeichert. Aber Fluggastdaten verraten sehr viel mehr: Wer hat was gegessen? Wer hat welche Reiseroute genommen, womit ist bezahlt worden? Mit wem zusammen ist man geflogen? Das Abkommen enthält auch einige Passagen zu ganz sensitiven Daten, die unter Umständen gesammelt und ausgewertet werden dürften, nämlich „alle Informationen, die Rassen- oder Volkszugehörigkeit, politische Ansichten, religiöse oder philosophische Glaubenshaltungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, oder über Gesundheit und Sexualverhalten einer Person offenlegen können“ – Daten, die nun sehr tief in die Privatsphäre eingreifen und eigentlich gar nicht erst als Fluggastdaten verfügbar sein sollten.

Fluggastdaten gleich Vorratsdaten?

Der EuGH muss nun entscheiden, ob ein solches Abkommen mit Kanada in Einklang mit den europäischen Verträgen und der Europäischen Grundrechtecharta steht. Vorbild sollte dabei das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung sein, in dem der EuGH auch andere Arten von Vorratsdaten erwähnt hat, zu denen die Fluggastdaten durchaus gehören dürften. Ein Gutachten von Franziska Böhm und Mark D. Cole kam jedenfalls im Sommer diesen Jahres jedenfalls zu dem Schluss, dass diese Datensammlung eben auch eine Art von Vorratsdatenspeicherung darstellt und durchaus rechtswidrig sein könnte – zumindest aber überprüft werden muss. Hoffen wir also, dass der EuGH sich auch hier auf die Seite der Grundrechte stellt und das Abkommen verhindert. Denn das hätte auch Signalwirkung auf die weiteren geplanten und derzeit schon bestehenden Fluggastdatensammlungen. So sind derzeit Abkommen mit den USA und Australien in Kraft, und eine innereuropäische Fluggastdatensammlung wird diskutiert.

Und nicht nur die Fluggastdaten, auch andere Überwachungsgesetze gehören endlich überprüft – die Überwachungsgesamtrechnung jedenfalls wird Tag für Tag zum Nachteil der Grundrechte und Freiheiten geändert.


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