Österreich: Überwachung per polizeilichem Staatsschutzgesetz
Mit dem polizeilichen Staatsschutzgesetz (PStSG) wollen Behörden in Österreich die Rechtslage auf den Kopf stellen. Auf Grundlage einer anlasslosen Überwachung von Personen und Organisationen wollen die Behörden eingreifen, bevor eine Straftat begangen wird. Es reicht, wenn das Kommunikationsverhalten in ein bestimmtes Raster fällt. Zum Beispiel, wenn ein „verfassungsgefährdender Angriff“ vermutet wird. Die Kriterien hierfür sind schwammig, weshalb prinzipiell jede Person verdächtig ist. Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten.
Das polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG)
- Ermittlungsdaten bis zu fünf Jahren speichern
- Unter dem Begriff "Vertrauenspersonenevidenz" sollen V-Leute für den Staatsschutz eingesetzt und bezahlt werden
- auch Zugriff auf Auskünfte über Kfz-Kennzeichen
Kritik vom Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich
Der Gesetzesentwurf zum neuen polizeilichen Staatsschutz (PStSG) schafft unkontrollierte Überwachungsbefugnisse, welche gegen alle unliebsamen Bevölkerungsgruppen eingesetzt werden können. Das und bezahltes Spitzelwesen sind das Fundament dieses neuen "Feindrechtsstaat", indem die eigene Bevölkerung ins Fadenkreuz der Behörden kommt. Der Arbeitskreis Vorratsdaten (AKVorrat) warnt vor der Errichtung eines Systems von unklaren Rechtsbegriffen (zB „verfassungsgefährdender Angriff“) in einem bunten Strauß von Straftatbeständen in Kombination mit mächtigen und geheimen Befugnissen, welches durch (bewusste) Intransparenz Missbrauch im Namen des „Staatsschutzes“ geradezu provoziert. Die umfängliche Stellungnahme des AKVorrat im Begutachtungsverfahren liefert dafür auch konkrete Beispiele. Dieses Gesetz muss zurück an den Start.
Thomas Lohninger vom Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich auf akvorrat.at
Weiterführende Links
- AKV.at /Thomas Lohninger: Der Entwurf zum neuen Staatsschutzgesetz liefert neue Qualität des Überwachungsstaates
- Gesetzesentwurf zum neuen polizeilichen Staatsschutz (PStSG)
- AKV.at: Stellungnahme des AKVorrat im Begutachtungsverfahren
- derStandard.at: Mehr Kompetenzen für Staatsschutz als für den Rest der Polizei