Dürfen Siri und Alexa den Mörder anlügen? Maschinenethik mit Kant.

„Alexa, hält sich jemand in dieser Wohnung versteckt?“ Dürfen Roboter lügen? Müssen sie die Wahrheit sagen? Und was würde Kant dazu sagen? Ein Beitrag zur Maschinenethik.

Immer mehr Menschen vertrauen Robotern intimste Dinge an. Schon die Frage nach dem Aufenthaltsort einer Person kann über Leben und Tod entscheiden – das verdeutlichen Überlegungen von Immanuel Kant. Wir brauchen Regulierungen, damit digitale Haushaltshelfer nicht die falsche Entscheidung treffen. 

In dem Text „Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen“ (Ausgabe der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin, 1900ff, AA VIII) diskutiert Kant das Beispiel, dass ein Freund sich in unserem Haus versteckt, auf der Flucht vor einem Mörder. Dieser Mörder läutet nun an der Tür und fragt nach unserem Freund. Dem Mörder die Wahrheit vorzuenthalten, wäre laut Kant ein Verbrechen. Nach Kant haben wir nicht nur ein Recht auf die Wahrheit, sondern sind sogar zur Wahrhaftigkeit verpflichtet. Mit welchem Recht könnten wir jemandem Tatsachen vorenthalten? Ein allgemeingültiger Grundsatz darf nicht ein einziges Mal gebrochen werden. Darum müssen wir immer die Wahrheit sagen. Es gibt kein Recht auf Lüge.
Diese Sicht teilen wir heutzutage nicht mehr. Einen leider namentlich nicht genannten französischen Philosophen zitiert Kant mit: „Kein Mensch aber hat Recht auf eine Wahrheit, die anderen schadet.“ Menschen haben ein Gewissen, mit dem sie abwägen können, ob und wie viel Wahrheit sie einem Fremden an der Tür anvertrauen. Aber was ist mit den zunehmend  beliebten digitalen Haushaltshelfern?

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Manche Situation wird klarer, wenn wir uns vorstellen, was eine intelligente Maschine hier tun sollte. Nehmen wir an, der autonome Haushaltsroboter geht an die Tür und der Mörder stellt ihm seine Frage. Sollte unser elektronischer Haushaltshelfer wirklich die Anwesenheit jeglicher Person jederzeit an jeden mitteilen, der an der Tür läutet und fragt? Außer unserem natürlichen Instinkt für Privatsphäre stehen auch Datenschutzgesetze und Sicherheitsbedenken davor. Es muss laut IT-Grundschutz des BSI für den Haushaltsroboter, der über sehr umfangreiche private und sicherheitsrelevante Daten verfügt, ein Berechtigungskonzept geben, das bestimmt, wer welche Art von Informationen erhalten darf. Der Roboter kann gerne dem Mörder mitteilen, dass er als Unbekannter zum Erhalt dieser Informationen nicht autorisiert ist. Das ist die Wahrheit – und rettet vielleicht Leben. Deshalb braucht es klare Regulierungen von staatlicher Seite und genug Transparenz und Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Hersteller der Roboter diese tatsächlich einhalten.