Scheinheilig: Regierungen und die Vorratsdatenspeicherung

In Deutschland und der EU versuchen Überwachungspolitiker mit scheinheiligen Argumenten eine neue Massenüberwachung von Kommunikationsdaten durchzudrücken. Ein Überblick.

 

In Deutschland und der EU versuchen Überwachungspolitiker mit scheinheiligen Argumenten eine neue Massenüberwachung von Kommunikationsdaten durchzudrücken. Dabei ignorieren sie Urteile des EU-Gerichtshofs, die EU-Grundrechtecharta, Datenschutzgesetze, Grundrechte, die tatsächliche Sicherheitslage, bessere Alternativen und die eigene Geschichte. Hier ist unser Überblick:

Seehofer und Wöller wollen flächendeckende Überwachung

Auf der 211. Innenministerkonferenz (IMK) forderten Bundesinnenminister Horst Seehofer und Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) die Länder auf, einen Beschluss pro Vorratsdatenspeicherung zu fassen. Die Notwendigkeit für eine umfassende Überwachung der Kommunikationsdaten aller Menschen in Deutschland wurde diesmal mit der rechtsextremistischen Bedrohung begründet, wie die taz berichtet.
Wir bewerten diese Begründung als vorgeschoben. Die Union wiederholte in Lübeck ihren Versuch, den Terror-Angriff von Halle an der Saale für ein jahrzehntealtes Überwachungsvorhaben auszunutzen, das bereits mehrfach als grundrechtswidrig abgeurteilt wurde.
Eine Überwachung der gesamten Bevölkerung ist keine vertretbare politische Antwort auf die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte im Kampf gegen rechte Gewalt, wie etwa bei der verhinderten Aufklärung des NSU-Komplexes. Die Beschlussvorlage der Union scheiterte an der Opposition und der SPD. Unsere Einschätzung ist, dass die Union weiter versuchen wird, die Vorratsdatenspeicherung zu retten, auch über den Weg der Europäischen Union.

Verhandlungen seit September 2019

Am 9. und 10. September 2019 wurden insgesamt vier Beschwerden vor dem EU-Gerichtshof verhandelt – Ergebnisse wird es ab Mitte Januar 2020 geben. Wir haben die Bundesregierung via fragdenstaat.de um ihre Position bei diesen Verhandlungen gebeten. Trotz Ablauf der Frist und Vermittlung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten haben wir keine Antwort erhalten. Das ist in keiner Weise nachvollziehbar, denn beispielsweise die Stellungnahme des EU-Datenschutzbeauftragten ist frei verfügbar.

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Scheinheilig: Regierungen und die Vorratsdatenspeicherung

Die Regierungen der Mitgliedsländer behaupten, sich an die Vorgaben des EuGH halten zu wollen. Unsere Recherchen zeigen das Gegenteil: Als Antwort auf eine Transparenzanfrage auf fragdenstaat.de hat uns der Rat der Europäischen Union mehrere Dokumente zur Vorratsdatenspeicherung gesendet. In einem Dokument der Ratspräsidentschaft vom 27. Mai 2019 wird folgende Überlegung des Rats mitgeteilt:

  • „Legislative reforms at national or European level, including the future e-Privacy Regulation, should maintain the legal possibility for schemes for retention of data at EU and national level that take into account future developments and that are compliant with the requirements set out by the Charter of Fundamental Rights of the European Union as interpreted by the Court of Justice.“* (9663/19 PDF)

Die Suche nach Möglichkeiten für eine Vorratsdatenspeicherung soll sich vorgeblich im Rahmen der EU-Grundrechtecharta bewegen, die der EU-Gerichtshof in mehreren Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung interpretiert hat. Der EuGH hat seine Position unter anderem im Tele2-Urteil klar geäußert: Die Speicherung von Kommunikationsdaten ist möglich, muss aber zielgerichet und auf das Notwendige beschränkt sein.

Politischer Druck auf den EU-Gerichtshof

Genau dieses Tele2-Urteil greifen die Regierungen der EU-Länder allerdings an und versuchen es zu umgehen, wie aus dem Bericht der Verhandlung Anfang September des Juristen Bastien Le Querrec hervorgeht. Ein Trick besteht darin, ausgerechnet den kaum kontrollierten und regulierten Geheimdiensten Zugang zu den Vorratsdaten geben zu wollen:

  • „Alle Mitgliedstaaten haben eine allgemeine Speicherung der Verbindungsdaten gefordert. Demnach können die Datenschutzrichtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr und die EU-Charta nicht auf den Rechtsstreit Anwendung finden, da es sich um eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit und der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten handeln würde. Sie fordern, dass die Rechtsprechung von Tele2 nicht im Bereich der Nachrichtendienste umgesetzt wird.“*

An der Aussagekraft der Fallbeispiele der Mitgliedsländer, die das Argument der nationalen Sicherheit plausibilisieren sollten, hatten allerdings sowohl die Richter des EU-Gerichtshofs, als auch die vertretenen Grundrechte-Organisationen Zweifel. Weiter argumentierten die Regierungen, dass sie ihre Speicherpraktiken nicht konform mit dem Tele2-Urteil gestalten können und wollen – das Urteil sei nicht umsetzbar und wieder dienen die Geheimdienste als Hebel:

  • „Die Mitgliedstaaten erklärten auch einstimmig, dass die Rechtsprechung von Tele2 nicht angewendet werden kann und dass sie sie nicht anwenden wollen, wenn diese beibehalten oder sogar auf nachrichtendienstliche Tätigkeiten ausgedehnt wird.“*

Während sich die Mitgliedsländer nicht bereit zeigen, ein Urteil des EU-Gerichtshofs zu akzeptieren, fordert mindestens Frankreich den Gerichtshof offen dazu auf, sein grundrechteverteidigendes Urteil zu revidieren:

  • „Schließlich kritisierten die beschwerdeführenden Verbände (…), dass der Gerichtshof aufgefordert wird, seine Rechtsprechung zu überprüfen, was nicht die Rolle des Staatsrates wäre.“

Mit dem Kopf durch die Grundrechte-Wand

Die Mitgliedsländer präsentierten in der Anhörung eine ganze Reihe an Positionen, die wir nicht nachvollziehen können. Zwei Beispiele:

  1. Eine gezielte Vorratsdatenspeicherung sei diskriminierend und untergrabe die Unschuldsvermutung – eine generelle Vorratsdatenspeicherung nicht. Bei einer gezielten Vorratsdatenspeicherung würden Kommunikationsdaten nach Zeit, geographischer Raum, Gerätetypen, Datentypen, Netzwerken etc. spezifisch nach konkretem Bedarf gespeichert. Bei einer generellen Vorratsdatenspeicherung werden immer alle Daten von allen Menschen gespeichert. Eine pauschale Aushebelung von Grundrechten mit dem Argument der Gleichberechtigung zu verkaufen ist absurd.

  2. Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung argumentieren Mitgliedsstaaten mit Terrorismus, zielen aber auf eine Überwachung von Kommunikationsdaten zur Ermittlung aller möglichen Straftaten. Das ist bekannt. Im Bericht von Bastien Le Qerrec ist zu lesen, dass die Regierungen offenbar auch Pläne verfolgen, die über dieses Ziel hinaus gehen. Die Regierungen wollen, unserer Lesart nach, ein Predictive-Policing-System, das wie ein automatisierter Geheimdienst die eigene Bevölkerung überwacht und analysiert:

  • „Die Mitgliedstaaten (…) erklärten, dass eines der Ziele der Maßnahmen zur Speicherung und zum Zugriff auf Verbindungsdaten darin besteht, unbekannte Bedrohungen (schwache Signale) zu erkennen, nicht nachweisbar durch ausschließlich menschliche Analyse.“

Wir wünschen uns mehr Mut vom EU-Datenschutzbeauftragten!

Leider verpasste es der Euroäische Datenschutzbeauftragte in der Anhörung Anfang September, eine klare Linie gegen Vorratsdatenspeicherungen zu vertreten und bewertete anlasslose Massenüberwachung unter bestimmten Bedingungen als grundrechtskonform. Das ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Denn es gibt Maßnahmen, die zielführender sind und Grundrechte weniger verletzen. Umfassende Ermittlungsbefugnisse sind bereits vorhanden, aber werden teils nicht voll ausgeschöpft. In wissenschaftlichen Studien konnte bisher kein Beleg dafür gefunden werden, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zur Bekämpfung von Kriminalität geeignet ist. Notwendig für den Schutz von Grundrechten ist die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung, um den ständig steigenden Überwachungsdruck gegen die Bevölkerung überhaupt zu erfassen. Wir begrüßen ausdrücklich die klare Position des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, der mit seinem 27. Tätigkeitsbericht eine Sicherheitsgesetz-Pause forderte.

Schwedischer Minister schreibt EU-Kommissarin Johansson

Laut Pressemeldungen hat der schwedische Innenminister Mikael Damberg Anfang Dezember einen Brief an die neue EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson geschrieben, in dem er die Kommission auffordert, das Projekt Vorratsdatenspeicherung voranzutreiben. Wir bitten um Veröffentlichung der Korrespondenz, siehe Twitter.

EU-Gerichtshof ist letzte Schutzmauer für Grundrechte

Die Position des EuGH in seinen bisherigen Urteilen ist grundrechtefreundlich, aber dennoch realpolitisch ausbaufähig, angesichts des bereits bestehenden staatlichen und kommerziellen Überwachungsdrucks, der auf der Bevölkerung in der EU lastet.
Der EuGH ist die einzige Instanz in der EU, die die Bevölkerung vor neuen Grundrechtsverletzungen durch Vorratsdatenspeicherungen schützen kann. Aus unserer Sicht muss die Linie lauten: Ermittlung ja, aber Überwachung nein. Ein QuickFreeze-Verfahren oder die Schaffung weiterer Sonderermittlungsbehörden sind der richtige Weg. Die Regierungen der EU-Länder folgen aber einem anderen Kurs: Gespeichert werden sollen so viele Daten wie möglich, für so viele Straftatbestände wie möglich. Dieser Kurs ist der falsche Weg für Demokratien und Rechtsstaaten.

Wie geht es weiter?

Ende des Jahres 2019 soll die Kommission der EU ein Bericht zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Im Dezember 2019 und Januar 2020 wird es weitere Treffen der Arbeitsruppe für Informationsaustausch und Datenschutz (DAPIX) geben, in denen auch Vorratsdatenspeicherung Thema sein kann. Für den 15. Januar 2020 ist die Entscheidung des Generalanwalts des EuGH zu den Beschwerden angekündigt, die Entscheidung des Gerichts folgt mehrere Monate später.

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