Her mit den Dokumenten!

Wir fragen häufig Behörden nach Dokumenten, die die Öffentlichkeit kennen muss. Dank fragdenstaat.de ist das für alle einfach zu machen. Aber manchmal müssen wir Informationen freiklagen.

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Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere Arbeit und unsere Themen.

Ein Teil unserer Arbeit besteht darin, Dokumente zu bewerten und zu veröffentlichen. Häufig arbeiten Behörden aber leider intransparent. Sie veröffentlichen nur, was sie müssen und halten viele entscheidende Informationen zurück. Ein Staat, der eine Demokratie sein möchte, muss aber für Bürgerinnen und Bürger kontrollierbar sein. Also: Her mit den Dokumenten!

Lasst uns Dokumente befreien!

Für unsere Transparenz-Anfragen nutzen wir das Informationsfreiheitsgesetz (kurz: IFG / #IFG) (siehe Wikipedia) und andere Rechtsgrundlagen, die den Zugang zu Informationen regeln. Viele Anfragen stellen wir auf der wunderbaren Seite fragdenstaat.de (@fragdenstaat auf Mastodon und Twitter). Auf fragdenstaat.de können alle einfach und schnell eine Transparenz-Anfrage an Behörden in Deutschland und der EU stellen – und in Deutschland auch an Firmen, an denen mehrheitlich der Staat beteiligt ist. Dabei gibt es einiges zu beachten, aber fragdenstaat.de informiert sehr ausführlich über Informationsfreiheit, Fristen und Ablehnungen, mögliche anfallende Gebühren, Optionen für Widersprüche und Klagen und Transparenz in der EU. Es gibt sogar ein Musik-Video!

Beispiel 1: Vorratsdatenspeicherung: Wir klagen für mehr Transparenz

Weil eine unserer Transparenz-Anfragen nur teilweise beantwortet wurde, verklagen wir das Bundesinnenministerium auf Herausgabe von Drahtberichten und ungeschwärzten Dokumenten. Auf dem Chaos Communication Congress 2019 hat Friedemann Ebelt die ganze Geschichte in einem Vortrag erzählt, nachzusehen auf media.ccc.de.

Beispiel 2: Dokumente von Europol befreit

Mit einer IFG-Anfrage ist es uns 2018 gelungen, eine Präsentation zu befreien, aus der hervorgeht, welche Pläne Europol bezüglich der Vorratsdatenspeicherung in der EU verfolgt. In einem langen Blogartikel haben wir ausführlich berichtet.

Beispiel 3: Die einseitige Studie der EU-Kommission

Ein weiteres Beispiel für eine erfolgreiche IFG-Anfrage ist unsere Kritik am Design einer Studie der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung. Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer hatte ein Dokument befreit, dass wir ausführlich kommentiert haben. Die ganze Geschichte ist in diesem Text aufgeschrieben und hat sich Monate später mit dem Erscheinen der Ergebnisse der Studie fortgesetzt.

Unterstützen: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung!

Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU endgültig kippen. Dafür freuen wir uns über Unterstützung!

Weitere Transparenz-Anfragen

Hier sind einige unserer IFG-Anfragen:

  • Bericht zu Vorratsdaten auf der 213. IMK und weitere Dokumente (an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat): zur Anfrage
  • Fragebogen zur Erkundung, ob Tracking-Technologien auf Websiten von Zeitungs-Verlagen rechtskonform sind (an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg) zur Anfrage
  • Beantragung von Personalausweisen (an das Regierungspräsidium Gießen): zur Anfrage
  • Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Position vor dem EuGH am 9. und 10.9.2019 (an das Bundeskanzleramt): zur Anfrage
  • Schlussfolgerungen des Rates über die Vorratsdatenspeicherung (an den Rat der Europäischen Union): zur Anfrage
  • Novellierung des Bundespolizeigesetzes (an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat): zur Anfrage
  • Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur): zur Anfrage
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Kein Staatstrojaner!
Schon 11.819 Menschen haben gegen staatliches Hacking unterschrieben. Hier mitmachen und unserer Verfassungsbeschwerde mehr Gewicht verleihen!