Vorratsdaten: einseitige Studie der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat eine Consulting-Firma mit einer Studie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten beauftragt. Was vom Vertrag zu lesen ist, verspricht einseitige Ergebnisse.
Im November 2019 hat die EU-Kommission eine Studie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Auftrag gegeben. Die belgische Consulting-Firma Milieu erhielt den Auftrag und soll die Studie bis Mitte 2020 fertigstellen. Milieu soll dabei eine „retrospective fact finding support study“ erarbeiten, um die Kommission im Rahmen des seit 2017 laufenden Reflexionsprozesses mit Fakten zu versorgen. Diesen Reflexionsprozess haben wir bereits mehrfach kritisiert, weil lediglich Optionen für Massenüberwachung sondiert werden, ohne dass grundrechtsfreundliche Alternativen geprüft werden.

Vertrag über Studie teilweise zugänglich gemacht

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer hat Anfang 2020 durch eine Transparenzanfrage via AsktheEU.org den Vertrag öffentlich gemacht (PDF auf digitalcourage.de).
Allerdings hat die Kommission das Dokument lediglich teilgeschwärzt mit insgesamt 32 komplett geschwärzten Seiten öffentlich zugänglich gemacht. Wir kritisieren, dass die Kommission mit den Schwärzungen die Geschäftsinteressen von Milieu als gewichtiger bewertet als das Interesse der Öffentlichkeit an politischen Prozessen in der EU. Das ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.

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Überwachung im Blick – Grundrechte nicht

Unserer Einschätzung nach, ist der Vertrag über die EU-Vorratsdaten-Studie – soweit einsehbar – einseitig zu Lasten der Freiheits- und Grundrechteperspektive formuliert. Entsprechend erwarten wir ein Ergebnis, das Grund- und Freiheitsrechte nicht ausreichend berücksichtigt.
 
Die Studie mit dem Namen „Study on the retention of electronic communications non-content data for law enforcement purposes” soll Daten aus 10 Ländern (AT, EE, FR, DE, IR, IT, PL, PT, SI und ES) von Anfang 2019 bis August 2019 erfassen, wobei pro Land mindestens sechs Akteure konsultiert werden sollen. Die Ziele der Studie (S. 5) sind: 
a) ein Überblick über existierende Gesetze und Praktiken zur Vorratsdatenspeicherung, 
b) eine Identifizierung von betrieblichen Speicherpraktiken bei Telekommunikationsanbietern, 
c) Identifizierung spezieller Bedarfe von Strafermittlungsbehörden und 
d) Identifizierung von Herausforderungen durch technische Entwicklung (u.a. 5G, dynamische IP-Adressen und Verschlüsselung) 
Im März soll die Kommission einen Zwischenbericht erhalten, der Abschluss der Studie ist für Mai bis Mitte Juni 2020 geplant.

Digitalcourage: Kritik an der Vorratsdaten-Studie der EU-Kommission

Nutzen von Vorratsdaten bleibt unhinterfragt: Im Vertrag über die Vorratsdaten-Studie wird der Nutzen von Vorratsdatenspeicherung als gegeben angenommen (S. 1). So wird vorausgesetzt, dass Vorratsdatenspeicherung ein notwendiges und sinnvolles Mittel beispielsweise gegen Kinderpornografie sei. Wir kritisieren, dass Notwendigkeit und Nutzen von anlassloser Massenüberwachung nach wie vor nicht belegt sind. Eine neutrale Studie dürfte den Nutzen von Massenüberwachung nicht annehmen, sondern müsste diesen zunächst belegen.
 
Kernfrage übergangen: Die Studie sieht in der Frage der Regulierung des Zugangs zu den Vorratsdaten eine mögliche Stellschraube, um die Grundrechtseingriffe durch anlasslose Massenüberwachung abzuschwächen (S. 2). Wir sehen die Gefahr, dass dadurch das entscheidende Moment der Vorratsdatenspeicherung übersehen wird: Bereits die Erfassung und Speicherung der Kommunikationsdaten der Bevölkerung ist ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff, unabhängig davon, wer später zu welchen Zwecken auf die Daten zugreift.
 
Rechtserweiterung statt Rechtsdurchsetzung: Die EU-Kommission spricht sich für eine Harmonisierung der Regelungen für Vorratsdatenspeicherungen in der EU aus. Derzeit gibt es EU-Länder, in denen unterschiedlich strenge Speicherpflichten existieren, in denen keine Speicherpflichten existieren und Länder, in denen Verfassungsgerichte die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung prüfen. Während die Studie fragt, wie Mitgliedsländer ihre Massenüberwachung unter anderem durch Begrenzung auf bestimmte Daten oder Zeiträume trotz der Urteile des EU-Gerichtshofs durchsetzen, lässt sie die Frage offen, wie die Urteile des EU-Gerichtshofs durchgesetzt werden können, um Harmonisierung zu erreichen.
 
Ziel ist Überwachung, nicht Freiheit oder Sicherheit: Aus unserer Sicht fehlen bei den oben genannten Zielen der Studie wesentliche Punkte. Nicht erarbeitet werden beispielsweise 1. eine Übersicht von Alternativen von Abwehr- und Ermittlungsmethoden ohne anlasslose Massenüberwachung, 2. eine Evaluierung von Notwendigkeit und Nutzen von Vorratsdatenspeicherungen 3. eine Technikfolgeabschätzung 4. eine Bewertung der Folgen für Demokratie und Freiheitsrechte 5. eine Evaluierung des bereits jetzt auf der Bevölkerung lastenden Überwachungsdrucks bei Telekommunikation und 6. die Identifizierung der Bedarfe von Demokratien und Rechtsstaaten 7. eine Evaluierung von Ermittlungsfehlern und Schwachstellen bei Polizeien und Geheimdiensten bei Terrorismusfällen.
 
Tendenziöse Benennung von Akteuren: Für die Studie sollen alle Akteure befragt werden. Explizit genannt werden allerdings nur: Ermittlungsbehörden, Telekommunikationsunternehmen, Telekommunikations-Aufsichtsbehörden und EU-Institutionen (S. 6). Nicht explizit genannt werden beispielsweise Datenschutz-Aufsichtsbehörden, Grundrechte-Organisationen oder andere Akteure der Zivilgesellschaft.
 
Fakten jenseits von Gerichtsurteilen: Erstellt werden soll eine „retrospective fact finding support study“. Mit der Suche nach Fakten, die ernst genommen und respektiert werden, dürfte es schwierig werden. Denn die EU-Mitliedsländer haben vor dem EU-Gerichtshof erklärt, dass sie dessen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen wollen; wir haben berichtet.
Da der Überwachungseifer so groß ist, dass selbst Urteile des EU-Gerichtshofs nicht mehr als Fakten respektiert werden und die EU-Kommission nichts zu deren Durchsetzung übernimmt, gehen wir davon aus, dass Strafverfolger, Geheimdienste und Regierungen auch alle anderen Fakten ignorieren werden.
 
Keine Frage nach Gefahren: Für die Identifikation nationaler Speicherpraktiken soll erhoben werden, welche Daten wie lange unter welchen Zugriffsvoraussetzungen gespeichert werden (S. 6f). Der Vertrag benennt dazu 13 Detailfragen, ohne aber nach Gefahren durch Vorratsdaten, nach Datenpannen oder Missbrauch zu fragen, obwohl beispielsweise der Fall in Dänemark genug Anlass dazu gibt, wie heise.de berichtet hat.
 
Vorteile im Fokus, Nachteile ausgeblendet: Während die Identifizierung von Vorteilen von Vorratsdatenspeicherung unter Punkt 4.3. im Vertrag als eigene Studienaufgabe formuliert ist, enthält der Vertrag keine explizite Anforderung, die Gefahren durch Vorratsdatenspeicherung zu erfassen. Beispielsweise soll die Studie die Frage beantworten: „Are the communications metadata non-content data used for the purpose of preventing crime?“ Die Anschlussfrage lautet: „What is the benefit of such use of data?“ Nach Gefahren von präventiver Massenüberwachung wird nicht gefragt – das ist einseitig.

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