Vorratsdatenspeicherung: Sturheit in der EU und Deutschland

Zum Jahresende fassen wir zusammen, was sich aktuell beim Thema Vorratsdatenspeicherung zusammenbraut. Fazit: ein klares Urteil zu unserer Verfassungsbeschwerde könnte Grundrechten sehr gut tun.

Ist die Gier nach anlassloser Massenspeicherung noch Sturheit oder schon Fanatismus? Duden.de definiert Fanatismus als „rigoroses, unduldsames Eintreten für eine Sache oder Idee als Ziel, das kompromisslos durchzusetzen versucht wird“. Aus unserer Sicht ist das eine treffende Beschreibung für das Handeln und Denken der meisten Regierungen in den deutschen Bundesländern, den EU-Staaten und auch für das Treiben der Bundesregierung.
Traurig aber wahr: Regierungen und Ermittlungsbehörden haben Grundrechte aus dem Blick verloren und versuchen, trotz wiederholter EU-Urteile, die illegale anlasslose Vorratsdatenspeicherung durchzudrücken.

Hier ist unser Überblick zur Situation im Dezember 2020 unter anderem (1.) zur neuen Studie der EU-Kommission, (2.) zu den Plänen der deutschen Innenminister, (3.) zum geplanten BND-Gesetz und (4.) zum ebenso geplanten Telekommunikations-Gesetz.

Wir greifen die Vorratsdatenspeicherung im Grundsatz an

Allein der Blick auf diese aktuellen Vorstöße zur Vorratsdatenspeicherung macht klar, wie wichtig unsere Verfassungsbeschwerde ist, die wir gemeinsam mit dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung und 20 Prominenten im November 2016 eingereicht haben. Ein grundrechtefreundliches Urteil könnte einige der aktuellen Pläne für anlasslose Massenüberwachung stoppen.

1. Studie der EU-Kommission

Anfang Dezember 2020 hat die EU-Kommission eine seit langem erwartete Studie zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Wir hatten bereits im März das Design der Studie kritisiert. Die Studie nimmt das Verlangen nach Überwachung in den Blick, aber nicht die Folgen für Grundrechte und unterstützt damit Pläne für anlasslose Massenspeicherung.
Die Consulting-Firma Milieu befragte keine Akteure der Zivilgesellschaft, sondern nur Regierungen und Strafverfolger zu Vorteilen von Vorratsdaten aber nicht zu Gefahren wie einem ständig steigenden Überwachungsdruck.
Aus unserer Sicht beachtenswerte Punkte dieser einseitigen Studie sind:

  • Die meisten untersuchten EU-Mitgliedsländer ignorieren das Urteil des EU-Gerichtshofs mit dem 2014 die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie gekippt wurde (siehe unsere Chronik): „Of the 10 Member States, seven (EE, ES, FR, IE, IT, PL, PT) still apply the national laws transposing the Data Retention Directive (DRD), which have not been fundamentally altered in structure or substance since the annulment of the DRD.“
  • Die Studie spricht an vielen Stellen von rechtlicher Ungewissheit („Legal uncertainty“*) und ignoriert das in seiner Grundhaltung klare Urteil des EU-Gerichtshofs aus Oktober 2020, dass wiederholt festgestellt hat, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung illegal ist (mehr dazu bei uns).
  • Mangelhafte Transparenz bei Überwachungsmaßnahmen: „In the absence of general reporting or transparency obligations for Member States or [Electronic communications service providers], publicly available statistics on the number of requests for non-content data disclosures are very limitedand stakeholders are reluctantto share data, given the sensitivity of the issue(this is true even in cases where the publication of such data is not prohibited bylaw, e.g. Poland)“
  • Verschlüsselung wird von den einseitig für die Studie ausgewählten Akteuren nicht als Recht und Pflicht, sondern als Problem wahrgenommen: „When asked about the most relevant issues for data retention for law enforcement purposes in the present and immediate future, stakeholders pointed to end-to-end encryption (E2EE) (…)“
  • Einige Länder in der EU speichern Kommunikationsdaten auf Vorrat für Ermittlungen zu jeder Art von Kriminalität – vom Schwarzfahren über Graffiti bis zum Ladendiebstahl. Es existiert hier keine Beschränkung auf äußerst schwere Straftaten: „Four out of the 10 Member States included in the Study (EE, FR, IT, PL) fall under the first category, where non-content data can be requested from ESPs for any type of crime.“
  • Die Studie macht deutlich, dass Regierungen und Strafverfolger die EU-Gerichtsurteile ignorieren und weiterhin an illegaler anlassloser Vorratsdatenspeicherung festhalten: „Other than quick freeze, stakeholdersrevealed few possible fallbacks at the disposal of LEAs (targeted data retention, surveillance mechanismssuch as real time interception, access to digital evidence stored on electronic devices,etc.). However, LEA stakeholders emphasised that none of these mechanisms could be seen as a real alternative to mandatory and generaldata retention.“
  • Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer kommentierte auf Twitter: „#Vorratsdatenspeicherung-Studie im Auftrag der EU-Kommission: Verkehrsdatenanfragen sind in D[eutschland] und S[lowenien] ohne [Vorratsdatenspeicherung] nicht weniger erfolgreich als in anderen Staaten mit [Vorratsdatenspeicherung] - kein Zusammenhang“. Breyer verweist auf diese Grafik in der Studie:
Grafik aus der Studie

Das selbe gilt auch für die Erfolgsquoten von Anfragen an Messenger-Dienste und andere over-the-top-Dienste (OTT):  

Grafik aus der Studie

(2.) Was wollen die deutschen Innenminister?

Vom 9. bis 11. Dezember tagte die 213. Innenministerkonferenz (IMK) in Weimar. Unter Punkt 17 wurde „Weiteres Vorgehen (…) zur Vorratsdatenspeicherung“ beschlossen. Im Vorfeld des Treffens hatten wir in einem Artikel zur 213. Innenministerkonferenz sachgerechte Politik gefordert und in weiteren Artikeln auch diverse andere Vorstöße einiger Bundesländer, die in den letzten Monaten unternommen wurde, kritisch kommentiert.
Die freigegebenen Beschlüsse der jüngsten Innenministersitzung sind auf innenministerkonferenz.de zu finden. Der Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung umfasst zwei Punkte:

  1. Die Innenministerkonferenz bittet das Bundesinnenministerium, sich innerhalb der Bundesregierung für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Das soll geschehen auf Grundlage des jüngsten Urteils des EU-Gerichtshofs vom Oktober 2020. Unter anderem soll es dabei um die Speicherung von IP-Adressen gehen, „insbesondere in dringlichen Bereichen, beispielsweise zur Bekämpfung der Kinderpornografie oder zur Verhinderung von Hasskriminalität mit rechtsextremistischen Morddrohungen.

Unsere Kritik:

  • Die Innenministerkonferenz sollte zunächst zur Kenntnis nehmen, dass mit dem aktuellen deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits zum zweiten Mal unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein grundrechtswidriges Gesetz zur Massenberwachung durchgesetzt wurde.
  • Die Innenminister sollten zur Wahrung der Grundrechte besser das Justizministerium bitten, grundrechtsfreundliche Alternativen für anlasslose Massenüberwachung zu erarbeiten.
  • Die Verwendung des Begriffs Kinderpornografie zeigt, dass es der Innenministerkonferenz an Sensibilität und Problembewusstsein in diesem Themenbereich mangelt. Wir verweisen hierzu auf den terminologischen Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt auf luxembourgguidelines.org und auf den Praxisleitfaden der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF, als PDF).
  • Die Innenministerkonferenz ignoriert, dass es keinen Nachweis über die Notwendigkeit und den Nutzen von Massenüberwachung gibt.
  • Die Innenministerkonferenz ignoriert, dass sowohl beim Thema Kinderschutz als auch bei den Themen Hass und Rechtsextremismus grundrechtsfreundliche Handlungsoptionen gibt, die die gesellschaftlichen Ursachen in den Fokus nehmen. Vorratsdatenspeicherung trifft zum weitaus überwiegenden Teil rechtstreue Bürgerinnen und Bürger. Die Forderung nach dieser Massenüberwachung verhindert gezielte Problemlösungen.
  1. Die Innenministerkonferenz hat einen mündlichen Bericht des Bundesinnenministeriums zur rechtlichen Bewertung des jüngsten Urteils des EU-Gerichtshofs, zu den aktuell laufenden Verfahren am Bundesverfassungsgericht und zur Studie der EU-Kommission zur Kenntnis genommen.

Unsere Kritik:

3. Telekommunikations-Gesetz soll anlasslose Massenspeicherung bringen

Lediglich 48 Stunden wurden Verbänden eingeräumt, um den aktuellen Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes zu kommentieren. Das ist nicht nur unfair – es zeigt, was Union und SPD von der Beteiligung der Gesellschaft halten.

Am 16. Dezember 2020 hat sich die Bundesregierung auf dieser Basis auf einen Kabinettsentwurf des Gesetzes geeinigt (mehr: PDF beim Wirtschaftsministerium und Presseerklärung des Verkehrsministeriums. Im nächsten Schritt kommt das Gesetz zur Debatte und Abstimmung in den Bundestag.
Kritische Punkte im Sinne des Datenschutzes sind u.a. enthalten in Teil 10 des Entwurfs zur öffentlichen Sicherheit und Notfallvorsorge:

  • § 169: Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften (insbesondere kritisch durch das kommende BND-Gesetz)
  • § 171: Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
  • § 175: Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung)
  • § 181: Auskunftsersuchen des Bundesnachrichtendienstes

Hinter § 171 verbirgt sich der Plan, zukünftig nummernunabhägige Dienste, wie Messenger- oder E-Mail-Anbieter sowie andere „Over-the-top-Dienste“ in vielen Punkten genauso zu behandeln wie klassische Telekommunikationsdienste, also beispielsweise Telefonanbieter. Eine Folge wäre, dass zukünftig auch E-Mail- und Messenger-Anbieter vorhandene Bestandsdaten wie Namen, Geburtsdaten, Adressen, Telefonnummern und ID-Kennnummern speichern und auf Anfrage an Sicherheitsbehörden herausgeben müssen.

Unter § 175 findet sich die illegale, anlasslose Vorratsdatenspeicherung unverändert wieder. Weil mehrere Gerichte in dem bisherigen deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen Grundrechte sahen, wird es aktuell in Deutschland nicht angewendet. Zuletzt hatte der EU-Gerichtshof im Oktober 2020 wiederholt erklärt, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig ist. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof steht noch aus.

„SPD und Union ignorieren mit ihrem Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz nicht nur die Zivilgesellschaft sondern auch das höchste Gericht der Europäischen Union“ sagt Friedemann Ebelt. „Diese Art von Gesetzgebung ist nicht akzeptabel.“

4. Das geplante BND-Gesetz ist eine Katastrophe

Mitte Dezember hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues BND-Gesetz beschlossen (siehe u.a. netzpolitik.org oder heise.de). Den Entwurf gibt es auf bundesregierung.de – die nächste Station für den Entwurf ist der Bundestag.
Das Gesetz ist aus unserer Sicht eine Katastrophe. Denn die von Edward Snowden aufgedeckten Methoden der grundrechtswidrigen Massenüberwachung werden einfach legalisiert. Der Bundesnachrichtendienst soll die Lizenz zur praktisch ungezügelten Massenüberwachung erhalten, zum Hacken von Mobilfunk- und Internetanbietern, zum Einsatz von Staatstrojanern und auch zur Überwachung deutscher Bürgerinnen und Bürger. Letzteres, die Geheimdienst-Vorratsdatenspeicherung ist im aktuellen Entwurf geregelt unter §26 „Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten“, siehe S. 17 und 86. Mit dem Gesetz wollen SPD und Union eine „Ausnahme vom Grundsatz des Verbots der Erhebung personenbezogener Verkehrs-und sonstige Metadaten“ durchdrücken. Eine Ausnahme, die so groß ist, dass sie als Standard bezeichnet werden muss. Nach Willen der Bundesregierung soll der BND zukünftig:

  • Verkehrsdaten von allen Bürgerinnen und Bürgern speichern dürfen, wenn sie rudimentär unkenntlich gemacht wurden (z.B. sollen Telefonnummern durch ihre Hash-Werte ersetzt werden, was aber wegen des kleinen Zahlenraums ein umkehrbarer Prozess ist);
  • Verkehrsdaten von Maschine-zu-Maschine-Kommunikation speichern dürfen (z.B. GPS- und Bewegungsdaten);
  • Verkehrsdaten sechs Monate speichern, im Einzelfall aber nach Belieben auch länger;
  • Verkehrsdaten präventiv analysieren dürfen;

2015 hatte Dr. Rolf Gössner dem BND einen BigBrotherAward verliehen, unter anderem für die Sammlung „grundrechtlich geschützte[r] Daten von Bundesbürgern“. Gössner warnte vor einer „Kapitulation des Rechtsstaats vor staatlichem Unrecht“.

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Mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Weitere Artikel zum Thema sind in unserem Blog mit dem tag Vorratsdatenspeicherung zu finden. Mehr Hintergrundinformationen gibt es auf unserer Themenseite. Immer wieder informieren wir auch in unserem E-Mail-Newsletter sowie auf Mastodon und Twitter über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU.

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