BigBrotherAward-Update: 35 Mio Bußgeld für H&M

Die Hamburger Datenschutzbehörde hat gegen die Bekleidungskette H&M, der wir am 18.9.20 einen BigBrotherAward verliehen haben, ein hohes Bußgeld verhängt.

35.258.707,95 Euro sind eine Menge Geld. So viel soll die Bekleidungskette H&M zahlen, weil sie in besonderer Weise die Privatsphäre ihrer Beschäftigten am Standort Nürnberg verletzt hat, wie wir in unserer Begründung für die BigBrotherAwards 2020 beschrieben haben. Jahrelang hatten Teamleitungen des Unternehmens ihre Angestellten in vermeintlich privaten Gesprächen ausgehorcht und das in Computerdateien festgehalten. Das teilte die Hamburger Datenschutzbehörde heute (1.10.2020) in einer Pressemitteilung mit.

"Das verhängte Bußgeld ist dementsprechend in seiner Höhe angemessen und geeignet, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken."

(Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)

H&M (die H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG) hatte sich selbst an die Datenschutzbehörde Hamburg gewandt, nachdem der Ordner mit den kompromittierenden Personaldateien im Intranet des Unternehmens frei zugänglich und von den Beschäftigten gefunden worden war.

Der Arbeitsrechtler und BigBrotherAwards-Laudator Prof. Dr. Peter Wedde (Frankfurt University of Applied Science) hatte für unsere Preisverleihung selbst Kontakte zu Beschäftigten des Unternehmens aufgenommen:

„Als ich für die BigBrotherAwards recherchiert habe, haben mir einige Beschäftigte persönlich die Aufzeichnungen, die über sie angelegt wurden, gezeigt. Da diese Personen immer noch bei H&M tätig sind und Angst vor Nachteilen haben, kann ich hieraus nicht direkt zitieren. Aber ich kann sagen: Ich war entsetzt, dass Vorgesetze nicht davor zurückschrecken, gezielt eine freundschaftliche Gesprächsatmosphäre zu erzeugen, um Beschäftigten private und sehr persönliche Informationen zu  entlocken und diese dann strukturiert für andere Leitungskräfte niederzuschreiben und abzuspeichern. ... Besonders geärgert haben die Beschäftigten sich darüber, dass es eine „Entschädigungs­zahlung“ von 2.500 € pro Person geben soll, die auch die  Teamleitungen erhalten sollen, die die Ausforschung betrieben haben.“

(Auszug aus der Laudatio von Peter Wedde)

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Der Hamburgerische Datenschutzbeauftragte geht in seiner Pressemitteilung zum nun verhängten Bußgeld nicht auf das Detail ein, dass auch die Teamleitungen entschädigt werden sollen.

Stattdessen bewertet er in seiner Pressemitteilung die Aufarbeitung bei H&M als "beispielloses Bekenntnis":

„Zur Aufarbeitung der vergangenen Geschehnisse hat sich die Unternehmensleitung nicht nur ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigt. Sie folgt auch der Anregung, den Beschäftigten einen unbürokratischen Schadenersatz in beachtlicher Höhe auszuzahlen. Es handelt sich insoweit um ein bislang beispielloses Bekenntnis zur Unternehmensverantwortung nach einem Datenschutzverstoß.“

Und auch in der Organisationsstruktur des Unternehmens hat der Skandal für H&M Konsequenzen, heißt es weiter:

„Weitere Bausteine des neu eingeführten  Datenschutzkonzepts sind unter anderem ein neu berufener Datenschutzkoordinator, monatliche Datenschutz-Statusupdates, ein verstärkt kommunizierter Whistleblower-Schutz sowie ein konsistentes Auskunfts-Konzept.“

Laudator Peter Wedde freut sich über die Entscheidung der Hamburger Datenschutzbehörde:

"Das Bußgeld in Höhe von 35 Millionen € zeigt, wie notwendig und wichtig der Schutz von Beschäftigtendaten ist. Ich hoffe, dass dieses Signal nun auch bei anderen Arbeitgebern zu einem schnellen Umdenken führt, die sorglos Datensammlungen über Beschäftigte anlegen, für die es keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt."

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