Digitalcourage nimmt Stellung zur geplanten Vorratsdatenspeicherung
Im Dezember 2025 legte das Bundesministerium der Justiz und für Vebraucherschutz einen Referentenentwurf zur IP-Adressspeicherung vor. Digitalcourage deutet den Vorstoß von Frau Ministerin Hubig als eine weitgreifende Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, spricht sich klar dagegen aus und hat in der Verbändebeteiligung hierzu Stellung genommen. Die Stellungnahme, die wir an das Ministerium geschickt haben, veröffentlichen wir hier in voller Länge.
Einleitung
Mit dem im Dezember veröffentlichten Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Einführung einer IP-Adressenspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren will die Bundesregierung die Internetzugangsanbieter (Internetanbieter) zu einer obligatorischen Speicherung der an ihre Kunden vergebenen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) verpflichten. Die Internetanbieter sollen auch Portnummern speichern, sofern die Zuordnung der IP-Adresse zu der entsprechenden Person nur dadurch möglich ist. Die Speicherfrist umfasst in beiden Fällen drei Monate.
Darüber hinaus sollen dem Entwurf nach Telekommunikationsanbieter durch eine sogenannten ‚Sicherungsanordnung‘ dazu verpflichtet werden können, weitere Verkehrsdaten für drei bzw. sechs Monate mit richterlichem Beschluss zu sichern. Auch Strafbehörden sollen eine Funkzellenabfrage nun schon bei Straftaten von „erheblicher“ Bedeutung durchführen, während dies bisher nur bei besonders schweren Straftaten möglich war.
Mit diesen Maßnahmen soll laut Ministerium die Bekämpfung von strafbarem Hass sowie von Kriminalität im Netz verbessert werden. Frau Ministerin Hubig bezieht sich unter diesem letzten Punkt ausdrücklich auf digitale Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
Bewertung von Digitalcourage
Digitalcourage reichte bereits 2008 gemeinsam mit dem AK Vorrat zu der erstmals beschlossenen Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde ein. 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig und nichtig. Nachdem 2015 die große Koalition die Vorratsdatenspeicherung wieder auflegte, wandten wir uns erneut an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Einsatz gegen eine Massenüberwachung ist eine zentrale Forderung von Digitalcourage.
Den Entwurf des BMJV für ein Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren interpretiert Digitalcourage als einen erneuten Vorstoß im Sinne einer umfangreichen und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Mit ihm stellt die Bundesregierung die gesamte Bevölkerung unter einen Generalverdacht und greift massiv in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen ein. Dies steht im direkten Widerspruch zur Erklärung von Frau Ministerin Hubig, mit dem vorgelegten Entwurf die Grundrechte schützen und wahren zu wollen. Mit der Ausweitung des Speicherbestandes auf Portnummern sowie durch die Aufnahme einer möglichen „Sicherungsanordnung“ vermittelt das Ministerium zudem den Eindruck, juristische Grenzen bewusst möglichst weit austesten zu wollen.
Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung
Statt einer pauschalen Speicherung diverser Verbindungsdaten schlägt Digitalcourage das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vor. Bei dem Verfahren können Strafverfolger die Speicherung von Daten veranlassen um zu verhindern, dass die Daten in der Zwischenzeit gelöscht werden. Dadurch wird die routinemäßige Löschung der Daten unterbunden; die Daten werden „eingefroren“. Sobald ein richterlicher Beschluss vorliegt, ist dann die Nutzung der Daten erlaubt, sie werden wieder „aufgetaut“ und der Strafverfolgungsbehörde ausgehändigt. Quick Freeze ist rechtsstaatlich, verhältnismäßig und bereits heute möglich. Außerdem funktioniert es völlig ohne anlasslose Massenüberwachung wie bei der Vorratsdatenspeicherung und ermöglicht Strafverfolgungsbehörden dennoch Zugriff auf ermittlungsrelevante Daten.
Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder: Ermittlungsbehörden mit ausreichend Personal ausstatten
2023 recherchierte der Journalist Daniel Moßbrucker mit einem Recherche-Team des Panorama-Magazins (ARD) und STRG_F (NDR/funk) zu den Mechanismen, wie Kriminelle im Internet Material, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigt, verbreiten¹. Er macht dabei einen zentralen Faktor aus, der einer effektiven Strafverfolgung im Wege steht: Der Personalmangel in Behörden, der dazu führt das Datenbestände nicht ausgewertet werden. Den Behörden durch die Vorratsdatenspeicherung mehr Befugnisse einzuräumen, bedeutet einzig eine verstärkte Zugänglichmachung von Daten, aber nicht ihre Auswertung. Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern muss ernst genommen werden. Wenn die Regierung diesem dringenden Problem mit adäquaten Maßnahmen gerecht werden möchte, muss sie in erster Linie die Ermittlungsbehörden mit mehr Personal ausstatten.
Bekämpfung von strafbarem Hass im Netz: Den deutschen Digital Services Coordinator ausbauen
Ähnlich verhält es sich bei der Bekämpfung von strafbarem Hass im Netz: Wir unterstützen hierbei ausdrücklich den Ansatz des Koalitionsvertrags, Plattformen wegen systemischer Mängel und strafbarer Inhalte schärfer zu sanktionieren. Die entsprechende Gesetzgebung ist mit dem Digital Services Act bereits gegeben: Mit Art. 34 werden Anbieter dazu verpflichtet, systemische Risiken zu ermitteln und zu analyiseren, um unter anderem die Verbreitung rechtswidriger Inhalte einzuschränken. Mit Art. 35 des DSA werden Anbieter anschließend verpflichtet, unter anderem Inhalte mit systemischen Risiken von ihren Plattformen zu entfernen.
Von den 99,16 vorgesehenen Planstellen im Digital Services Coordinator sind Stand 04.11.2025 allerdings nur weniger als die Hälfte besetzt². Zum einen ist dies auf eine Unterfinanzierung des DSC zurückzuführen, sodass dieser keine weiteren Stellen ausschreiben kann. Zum anderen wartet der DSC weiterhin auf die Überführung einiger Planstellen aus dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Da das BfJ eine nachgeordnete Behörde des BMJV ist, bietet sich dem Ministerium hier die Möglichkeit, schnelle und sichtbare Verbesserungen zur Durchsetzung des DSA einzuleiten und damit wichtige Schritte zur Bekämpfung von strafbarem Hass im Netz zu unternehmen.
Fazit
Mit einer starren Fixierung auf eine umfangreiche und anlasslose Vorratsdatenspeicherung verpasst die Regierung die Chance, effektive Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und strafbaren Hass im Netz einzuleiten. Dagegen steht eine anlasslose Gesamtüberwachung der Bevölkerung, die einmal mehr unter Generalverdacht gestellt wird.
Aus diesen Gründen spricht sich Digitalcourage ausdrücklich gegen den vorgelegten Entwurf der Ministerin aus und bietet sich für weitere Gesprächen an.
Quellen
¹ Moßbrucker, D. (2023). Direkt vor unseren Augen: Wie Pädokriminelle im Internet vorgehen – und wie wir Kinder davor schützen.
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Vorratsdatenspeicherung
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