Bei der Neustrukturierung des Polizeirechts in Sachsen ist höchste gesetzgeberische Sorgfalt geboten!

Digitalcourage wendet sich mit sechs dringenden Anliegen an den Innenausschuss des Sächsischen Landtags, der am 14. Februar 2019 das Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen beraten wird.

P r e s s e m i t t e i l u n g
Bielefeld 12.2.2018

 

Bei der Neustrukturierung des Polizeirechts in Sachsen ist höchste gesetzgeberische Sorgfalt geboten!

Die Grund- und Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage wendet sich mit sechs dringenden Anliegen an den Innenausschuss des Sächsischen Landtags, der am 14. Februar 2019 das Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen beraten wird. Mitglieder des Ausschusses haben am Montag, 11. Februar 2019 eine E-Mail mit unten stehendem Inhalt erhalten, die online nachgelesen werden kann. Digitalcourage bittet um Besprechung und Beantwortung der folgenden Aspekten und appelliert in Anbetracht der geplanten Eingriffe in Grundrechte zu höchster gesetzgeberischer Sorgfalt:

(1) Für alle geplanten Regelungen sind unabhängig, systematisch und transparent mildere Alternativen zu prüfen – auch sozialpolitische.
(2) Für alle geplanten Regelungen sind Informationen zu veröffentlichen, die die Notwendigkeit und die Wirksamkeit der Regelungen belegen oder plausibilisieren.
(3) Für die geplante Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen muss eine vollumfängliche, unabhängige Begutachtung angefertigt werden, wie sie beispielsweise der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages in Niedersachsen angefertigt hat.
(4) Für alle geplanten Regelungen sind weitsichtige Grundrechts-, Technik-, und Datenschutzfolgeabschätzungen anzufertigen.
(5) (5) Wir bitten, alle eingereichten Stellungnahmen und öffentlich geäußerten Kritiken schriftlich zu beantworten. Es sind weitere öffentliche Sachverständigenanhörungen notwendig.
(6) Die Umsetzung von EU-Datenschutz​-Vorgaben ist in einem gesonderten Datenschutz-Fachgesetz zu fassen, das für sich genommen zu beraten und zu diskutieren ist.

Nach Ansicht von Digitalcourage ist mit Blick auf Eingriffe in Grundrechte und deren Tragweite bei der Neustrukturierung des Polizeirechts höchste gesetzgeberische Sorgfalt geboten.

 

Weitere Informationen: 
· PM vom 24.01.2019:
https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2019/polizeigesetz-sachsen-cdu-spd
· PM vom 17.01.2019:
https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2019/polizeigesetz-sachsen-massive-kritik

 

· Polizeigesetz Sachsen: tschechische, polnische und deutsche Kritik an geplanter Gesichtserkennung im Grenzgebiet:
https://digitalcourage.de/blog/2018/kritik-gesichtserkennung-sachsen

 

Kritik und Stellungnahmen zum Gesetzentwurf:

· Amnesty International: Stellungnahme vom 8.11.2018 (PDF)
· Deutscher Journalisten- Verband Sachsen (DJV): Stellungnahme vom 19.11.2018
· Digitalcourage: Stellungnahme vom 12.11.2018
· Drucksachennummer 6/14791: Stellungnahmen ab S. 287 vom 18.9.2018 (PDF)
· Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V.
· Fanprojekt Dresden
· Grüne: vorläufige Einschätzung zum Referentenentwurf (PDF)
· JUSOS Sachsen: Stellungnahme vom 27.4.2018
· LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V.: Stellungnahme vom 14.12.2018
· Prof. Dr. Clemens Arzt (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin): Stellungnahme vom 9.10.2018 (PDF)
· Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie e.V.: Stellungnahme vom 15.1.2019