Update: Bundesregierung will weiter Fahrverbote mit Massenüberwachung
Update: Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Februar 2019 zwei Beschlüsse veröffentlicht, die die automatisierte Kraftfahrkennzeichenkontrolle im Kontext der Polizeigesetze Bayern, Baden-Württemberg und Hessen in Teilen verfassungswidrig bewerten. Wir sehen unsere Position durch das Urteil bestätigt: Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist unverhältnismäßig.
Die Bundesregierung plant seit Herbst 2018 die Kontrolle von Fahrverboten und Fahreinschränkungen, zum Beispiel für Dieselfahrzeuge, mit automatischer Kennzeichen- und Bilderfassung inklusive Datenabgleich zu erlauben. Dafür will sie nach Plänen von Verkehrsminister Scheuer das Straßenverkehrsgesetz ändern. Warum wir diesen Gesetzesentwurf für untragbar halten, erklären wir hier.
Brief an Abgeordnete und Fragen an das Verkehrsministerium
Im Dezember 2018 haben wir einen Appell-Brief an Abgeordnete im Bundestag geschickt und darin eine komplett überwachungsfreie Lösung gefordert. Positive Rückmeldungen haben wir von Abgeordneten der CDU, Linke und Grünen erhalten. Um mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess für die betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrer zu schaffen, haben wir im November 2018 nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Fragen an das Verkehrsministerium gesendet. Trotz Nachfrage blieben diese unbeantwortet, weswegen wir den Fall im Januar 2019 zur Vermittlung an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übergeben haben (BfDI). Mit unserer Anfrage wollen wir unter anderem in Erfahrung bringen, welche alternativen Kontrollmöglichkeiten wie geprüft wurden und ob eine Grundrechts-, sowie Datenschutzfolgeabschätzung erarbeitet wurde.
Macht mit! Petition gegen Autofahr-Überwachung zeichnen und Appell-Brief mehr Gewicht geben!
Wir haben jetzt die Möglichkeit, Bundestagsabgeordnete zu informieren, noch bevor der Entwurf im Parlament ist. Mehr als 10.000 sind schon dabei! Jetzt Petition zeichnen und den unten stehenden Brief unterstützen!
Kritik am aktualisierten Entwurf: Es bleibt Überwachung!
Wir sind der Ansicht, dass Autofahrende keine Schuld am sogenannten Dieselskandal tragen und darum nicht mit Überwachung bestraft werden dürfen. Auch der Bundesrat äußerte in einer Stellungnahme am 14. Dezember schwere Kritik an den Plänen des Verkehrsministers, woraufhin die Bundesregierung Anfang Januar verschiedene Änderungen vorgenommen hat. In der 1. Lesung des aktualisierten Entwurfs im Bundestag kritisierten FDP, Grüne und Linke diesen dennoch scharf, die SPD zeigte sich verhalten und offen für Alternativen.
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Wirkungslose Änderungen
Am 9. Januar hat die Bundesregierung auf die Kritik reagiert und einen Vorschlag für Änderungen am Gesetzesentwurf gemacht. Wir sehen im neuen Entwurf immer noch einen unverhältnismäßigen Einsatz von Überwachungstechnik. Dieser beinhaltet, neben formalen Änderungen, im wesentlichen drei neue Kernänderungen:
Die Kontrolle soll „stichprobenartig“ durchgeführt werden. Was „stichprobenartig“ in der Praxis bedeutet, ist unklar. Schließlich überwacht jede installierte Kamera den Verkehr „nur“ an einem Ort und, wenn sie stundenweise abgeschaltet wird, auch nicht ständig. Digitalcourage kann nicht erkennen, dass die als „stichprobenartig“ vorgesehene Regelung den unverhältnismäßigen Überwachungsdruck gegen Autofahrende abschwächt. Zudem stellen auch stichprobenartige Kontrollen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Wenn Kontrollen stattfinden, werden Daten von Verkehrsteilnehmenden erhoben, unabhängig davon, ob sie eine sich ordnungswidrig verhalten oder nicht.
Alle Daten sollen nicht erst nach sechs Monaten, sondern nach spätestens zwei Wochen gelöscht werden. Eine sechsmonatige Frist zur endgültigen Löschung der Daten war eine völlig überzogene Forderung. Bei den nun angesetzten zwei Wochen stellt sich dennoch die Frage, wie diese sensiblen Daten innerhalb des Zeitraums geschützt werden und ob tatsächlich gewährleistet werden kann, dass diese nicht zweckentfremdet verwendet werden.
Eine verdeckte Datenermittlung ist ausgeschlossen. Das ist keine Verbesserung, sondern eine Mindestanforderung, schließlich handelt es sich um ein Straßenverkehrsgesetz und kein Polizeigesetz.
Unsere Kritik bleibt
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Autofahrende tragen keine Schuld am sogenannten Dieselskandal und dürfen darum nicht mit Überwachung bestraft werden
Verantwortlich zu machen sind die Gefahrenverursacher, nicht die Menschen, die zertifizierte Fahrzeuge gekauft haben. Die Teilnahme am Straßenverkehr muss in der Regel überwachungsfrei möglich sein.
Überwachung ist nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig.
Mit Hardwarenachrüstungen, Kontrollen, auch des ruhenden Verkehrs, durch Personal der zuständigen Behörden oder verschiedenen Lösungen für eine blaue Plakette stehen weniger überwachungsintensive Alternativen zur Verfügung. Die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger sind zu verteidigen!
Einmal installiert, würde die geplante Überwachungsinfrastruktur ausgeweitet werden.
Durch Elektromobilität und zukünftig an Umweltziele angepasste Abgasschwellwerte sind Verkehrsregelungen zu erwarten, die nach Entwurf ebenfalls überwacht werden dürften. Die Erfahrung zeigt: Überwachung wird stets erweitert, aber nie zurückgebaut. Das ist der Bevölkerung nicht zuzumuten.
LKW-Maut-Kontrollsäulen sind mehr als genug Überwachung!
Entgegen der Darstellung im Brief, den Verkehrsminister Andreas Scheuer am 22.11. an die Abgeordneten der Koalition geschickt hat, sind LKW-Maut-Kontrollen kein Argument für mehr Überwachung: LKW-Maut-Kontrollsäulen erfassen keine Bilder der Gesichter der fahrenden Personen und haben eine engere Zweckbindung. LKW-Maut wird auf Landstraßen und Autobahnen kontrolliert. Der Entwurf sieht hingegen Überwachung insbesondere in Innenstädten vor, wodurch auch Fußgänger.innen, Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende betroffen sein werden.Überwachungs-Gesamtrechnung: Das Maß ist voll!
Entscheidend für die Bewertung des Entwurfs ist nicht nur die geplante neue Überwachung, sondern die Gesamtheit aller Maßnahmen, durch die Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt überwacht werden. Der Überwachungsdruck gegen die Bevölkerung muss reduziert werden!
#Autofahr-Überwachung ist weiterhin unverhältnismäßig
Wir sehen im Gesetzesentwurf eine Instrumentalisierung der Dieseldebatte, wobei die Schuld der Autoindustrie auf groteske Art zu Lasten der Verbraucher.innen verschoben wird. Den Einsatz von Überwachungstechnik zur Kontrolle von Fahrverboten halten wir für unverhältnismäßig und sehen zudem die Gefahr, dass die Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum durch dieses Gesetz als Präzedenzfall legitimiert werden kann. Als nächstes wird der Gesetzesentwurf in 6 Ausschüssen beraten, wobei der Verkehrsausschuss federführend ist. Wir appellieren, den Entwurf abzulehnen und fordern eine überwachungsfreie Lösung!
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