Vorratsdatenspeicherung: Neue Ansätze für EU-Richtlinie
Die Mehrheit der Justiz- und Innenminister im Rat der EU fordert von der EU-Kommission eine neue europaweite Vorratsdatenspeicherung:
Anlasslose Überwachung in ganz Europa
Im April 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EUGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als nicht vereinbar mit der EU-Grundrechte-Charta verworfen. Dennoch könnte die EU-Kommission einen neuen Anlauf für die anlasslose Massenüberwachung der Kommunikation aller Menschen in der europäischen Union starten.Der Rat diskutierte in der Sitzung am 3. und 4. Dezember 2015 die Konsequenzen des EUGH-Urteils gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Ergebnis:
Alle Mitgliedsstaaten gehen davon aus, dass Vorratsdatenspeicherungen von elektronischer Kommunikation auch nach dem Urteil noch erlaubt ist. Eine Mehrheit der Delegationen hält es für notwendig, dass eine europaweite Regulierung dazu überdacht werden sollte, um die verschiedenen rechtlichen Rahmen in der EU zu vereinheitlichen. Eine Reihe von Delegationen fordert von der EU-Kommission einen neuen Anlauf für eine Richtlinie. ((Ergebnis des Ratstreffens (S. 6) (PDF))
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verhindern
In Deutschland hat der Bundestag im Oktober ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat sich die Koalition über den breiten Protest von Organisationen und Verbänden aus der Zivilgesellschaft hinweg gesetzt. Digitalcourage wird eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einreichen – Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Stimme und Spende.
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Anlasslose Massenüberwachung muss in der EU und in Deutschland verhindert werden! Sprechen Sie mit Ihren Bundestags- und Europaparlaments-Abgeordneten über Überwachung in Deutschland und Europa: Argumentieren Sie via Twitter, eMail und Co. oder in Sprechstunden gegen Vorratsdatenspeicherung. Arbeiten Sie mit in netzpolitischen Gruppen, wie zum Beispiel bei Digitalcourage. Maßgeblich beteiligt an der Entscheidung um Vorratsdatenspeicherung in der EU sind die Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten.