Union drängt nach noch mehr Telefon- und Internetüberwachung

Die Union will die erst kürzlich beschlossene Vorratsdatenspeicherung massiv ausbauen und treibt damit die Installation des Überwachungsstaats voran, anstatt Probleme zu lösen. Digitalcourage arbeitet an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz …

Die Union will die im Oktober 2015 beschlossene Vorratsdatenspeicherung massiv ausbauen und kennt dabei nur eine Richtung: Ohne Umwege in den Überwachungsstaat. Der Verfassungsschutz soll Zugang zu den Vorratsdaten erhalten, soziale Medien und E-Mails sollen erfasst werden, die Dauer der Speicherung soll verdreifacht werden und der Straftatenkatalog soll ergänzt werden, unter anderem um Wohnungseinbruchdiebstahl.
Die Ziele dieser „Sicherheitspolitik“ sind Wählerfang und Überwachung. Die Mittel dafür sind Angst und Populismus. Digitalcourage bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor.

Unterzeichnen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung! Mehr als 27.000 Menschen haben sich mit uns gegen Vorratsdatenspeicherung engagiert.
Unsere Themenseite Vorratsdatenspeicherung liefert einen Überblick, unter anderem zu Fakten gegen die Vorratsdatenspeicherung & Video: „Popcorn Cut“ zur Diskussion über Vorratsdatenspeicherung im Bundestag.

Das Ziel von Überwachung ist die Bevölkerung

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Vorratsdatenspeicherung betrifft alle. Es werden per Gesetz sämtliche Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen und bei Kommunikation per Mobilfunk Standortinformationen gespeichert. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorgängergesetz der aktuellen Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig verworfen (Urteil). 2014 hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung kassiert.

Nur ein Jahr später setzte sich die Große Koalition über Urteile, Zivilgesellschaft und rechtsstaatliche Vernunft hinweg und beschloss ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Seitdem übt besonders die Union enormen Druck aus, um das Gesetz zu erweitern. Die Ziele sind mehr Überwachung und weniger Freiheit.

1. Vorratsdaten auch für Verfassungsschutz

Der bayerische Landtag hat im Juli 2016 beschlossen, dem Landesamt für Verfassungsschutz Zugriff auf Vorratsdaten einzuräumen. In der „Berliner Erklärung“ wird Zugriff auf diese Kommunikationsdaten aller Bürger.innen für den Verfassungsschutz aller Länder gefordert. Dieser Ausbau der Überwachung war bereits im Dezember 2015 abzusehen:

„Kaum ist die Tinte des Bundespräsidenten unter dem Gesetz trocken, da kommt schon die Erweiterung der Anwendung des Gesetzes auf die Nachrichtendienste, wie die Kritiker das von Anfang an befürchteten. Hatte die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren noch als besonderen Vorteil des Gesetzes angepriesen, dass die Geheimdienste keinen Zugriff auf die Vorratsdaten haben, so legt jetzt Bayern als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf vor, der dem Landesverfassungsschutz Zugriff auf die Daten ermöglichen soll. CDU und CSU fordern das für alle Nachrichtendienste." (Rechtsanwalt Meinhard Starostik in einer Digitalcourage-Pressemitteilung vom 17.12.2015)

2. Überwachung von sozialen Medien und E-Mails

Die Union will, dass nicht nur Anbieter von Telekommunikationsdiensten, also Internet- und Telefonieanbieter, gesetzlich verpflichtet werden, Verbindungsdaten ihrer Kund.innen zu speichern.

Auch die Anbieter von E-Mail-Diensten und die Betreiber Sozialer Medien müssen verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu speichern. („Berliner Erklärung“)

Diese Erweiterung der Vorratsdatenspeicherug würde den Überwachungsdruck auf die gesamte Bevölkerung massiv erhöhen. Bereits mit der jetzigen Vorratsdatenspeicherung werden aus technischen Gründen auch Inhalte von SMS gespeichert. Wenn soziale Medien in Kombination mit Telefonen, E-Mails und Internetnutzung überwacht werden, ergibt sich aus den abgefangenen Inhalten und den nicht weniger persönlichen Metadaten ein nahezu vollständiges Profil aller Bürger.innen.

3. Verlängerung der Speicherdauer

In der „Berliner Erklärung“ fordern die Innenminister und -senatoren von CDU und CSU:

Die Fristen für die Speicherung müssen von bisher nur zehn Wochen auf sechs Monate deutlich erhöht werden. („Berliner Erklärung“)

Das aktuelle Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen unter der Bedingung, dass die Speicherung auf vier beziehungsweise auf zehn Wochen (für Standortdaten und Verbindungsdaten), beschränkt ist. Mit der Forderung nach deutlich längeren Speicherfristen belegen CDU und CSU, dass sie jede Überwachung willkürlich ausbauen, sobald der Grundstein gelegt ist.

4. Erweiterung des Straftatenkatalogs

Überwachung durch Vorratsdatenspeicherung bricht mit den grundrechtsgleichen Rechten auf Privatsphäre, auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Um dennoch ein solches Gesetz zu beschließen, argumentierte die Koalition:

Im Hinblick auf die hohe Grundrechtsrelevanz des Abrufs verpflichtend gespeicherter Daten wurde der Katalog deutlich reduziert. Es handelt sich um Straftaten, die der Bekämpfung des Terrorismus oder dem Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter, insbesondere Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung, dienen. Außerdem sind besonders schwere Straftaten umfasst, bei denen die gespeicherten Verkehrsdaten nach kriminalistischer Erfahrung besonders wertvolle Dienste leisten können. (Aus dem Entwurf des Gesetzes)

Nur wenige Monate nachdem das Gesetz beschlossen wurde und noch bevor es wirksam wird,1 drängen Politiker.innen der Union darauf, den eingeschränkten Straftatenkatalog erheblich zu erweitern:

Die Telekommunikationsüberwachung und die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung müssen auch bei Wohnungseinbruchsdiebstahl ermöglicht werden, auch wenn kein Bandendiebstahl vorliegt. (…) Der Straftatenkatalog, der zu einer Verkehrsdatenspeicherung ermächtigt, muss erweitert werden, etwa um den Tatbestand der Terrorismusfinanzierung. („Berliner Erklärung“)

Die Union fordert mit Nachdruck, dass für alle möglichen weiteren, auch banalen Straftaten die Abfrage von Vorratsdaten erlaubt wird – ein Fass ohne Boden. Es droht immer weiter ausufernde Überwachung statt gezielter Ermittlungsarbeit.

Helfen Sie mit, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen! Unterzeichnen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung!**

Weiterführende Links


  1. Im neuen Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz ist eine Frist von 18 Monaten festgelegt, nach deren Ablauf die Telekommunikationsunternehmen mit der Speicherung beginnen müssen. Diese Frist begann mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 18.12.2015. (Wikipedia↩︎