Ein halbes Jahr mit neuem Polizeigesetz NRW: Wie wird es angewendet?
Seit Dezember 2018 gilt das neue Polizeigesetz in NRW. Wir halten es für grundrechtswidrig und bereiten eine Verfassungsbeschwerde vor. Erste Anwendungsfälle stützen unsere Ansicht.
CDU-Innenminister Reul rechtfertigte die Polizeigesetzverschärfung in NRW mit Gefahren durch vor allem „islamistischem“ Terrorismus. Wir haben im Vorfeld vor Missbrauch des Gesetzes gegen die Zivilgesellschaft gewarnt. Jetzt gibt es erste Anwendungsfälle, die zeigen, wie die Verschärfung des Polizeigesetzes verwendet wird.
Gewahrsam wegen Umwelt-Aktivismus
Eine fragwürdige neue Regelung ist die Gewahrsamnahme zur Identitätsfeststellung: Die Polizei darf Menschen für bis zu sieben Tage einsperren, wenn unterstellt wird, dass eine Person absichtlich ihre Identität verschleiert. Erste Anwendung: Nicht gegen Terroristen, sondern Klima-Aktivist.innen. Im Februar wurden mehrere Aktive bei einer Baggerbesetzung in Gewahrsam genommen. Dass die Aktivist.innen gute Gründe haben, den Personalausweis nicht mitzunehmen, zeigen aktuelle Entwicklungen: Stellvertretend für alle, die mit zivilem Ungehorsam gegen Braunkohle-Abbau protestieren, will RWE einen Pressesprecher von Ende Gelände auf 50.000 Euro Schadensersatz verklagen – sein Name ist schließlich öffentlich bekannt.
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Gefahrengebiete: Jede.r kann kontrolliert werden
Wir wollten wissen: Wo und warum gibt es sogenannte „Gefahrengebiete“, in denen die Polizei „anlasslose Anhalte- und Sichtkontrollen“ durchführen darf? Eine Anfrage an das Innenministerium in NRW hat gezeigt, dass bereits mehrere Polizeipräsidien solche Gefahrengebiete deklariert haben: in Dortmund, Düsseldorf, Köln und weiteren Städten. Für insgesamt bis zu 56 Tage am Stück darf die Polizei dann in diesen Gebieten Personen anhalten, einen Identitätsnachweis verlangen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen. Besonders mies: Hier gilt nicht der Straftatenkatalog, der im Gesetz als Definition von Terrorismus eingefügt wurde. Die Maßnahme verweist auf einen älteren Absatz, der unter anderem Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz nennt: Das ist geradezu eine Einladung zum Racial Profiling (Mehr dazu in der Stellungnahme von Anmesty auf Seite 14).
Wir wollen mehr wissen und haben deshalb weitere Fragen an das Ministerium geschickt. Zum Beispiel ist unklar, warum in der Liste des Innenministeriums Bonn nicht auftaucht, denn dort berichtete der Generalanzeiger bereits im Februar von Kontrollen nach dem neuen Polizeigesetz. Übrigens nicht wegen Terror, sondern wegen Einbrüchen.
Daten sammeln, Daten verknüpfen …
Das neue Polizeigesetz erlaubt unter anderem auch das Sammeln von Daten, zum Beispiel mit Staatstrojanern ausgelesene Privatnachrichten. Jetzt gibt es Pläne, diese Daten schnell auszulesen und zu verknüpfen. Die NRW-Regierung will mehrere Millionen Euro in die Hand nehmen, um dafür Software anzuschaffen. Und das wenige Wochen nachdem wir für Datenverknüpfung mit Palantir einen BigBrotherAward an den Hessischen Innenminister Peter Beuth verliehen haben. Letzte Konsequenz gegen unbelehrbare Hardliner: Wir legen gegen das grundrechtsfeindliche, neue Polizeigesetz Verfassungsbeschwerde ein. Hier unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/polg-nrw