Urteile zu Beschwerden gegen Staatstrojaner und Polizeigesetz
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnerstag, 7. August 2025, seine Entscheidungen zu zwei Verfassungsbeschwerden, die von Digitalcourage initiiert und von zahlreichen Menschen unterstützt wurden. In beiden Fällen geht es um den Einsatz von Staatstrojanern.
Bereits am 7. August 2018 haben wir wegen der erstmaligen Einführung von Staatstrojanern in der Strafprozessordnung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Jahr später folgte am 30. Oktober 2019 eine weitere Beschwerde gegen das novellierte Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen. Auch hier geht es um eine Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse etwa durch klassische Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Quellen-TKÜ mit Staatstrojanern.
Besonders kritisch sehen wir, dass diese tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahmen auf unklarer rechtlicher Grundlage erfolgen dürfen. Schon die Annahme einer „drohenden Gefahr“ genügt, um Überwachungsmaßnahmen einzuleiten, ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen muss.
Seit Einreichung der Beschwerden sind viele Jahre vergangen und der Einsatz von Staatstrojanern wurde immer weiter ausgeweitet. Der aktuelle Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz sieht etwa vor, dass Personen präventiv mit Staatstrojanern überwacht werden dürfen, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
Nach jahrelanger Wartezeit entscheidet das höchste deutsche Gericht nun endlich über die Rechtmäßigkeit des Staatstrojaner-Einsatz in der Strafverfolgung, den wir von Anfang an als unverhältnismäßig und grundrechtswidrig kritisiert haben. Wir hoffen auf eine Entscheidung im Sinne der Freiheit.
Veröffentlicht werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag, 7. August 2025, voraussichtlich ab 9.30 Uhr auf der Website des Gerichts.
Aktenzeichen und Verfassungsbeschwerden in Langform:
- 1 BvR 2466/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 20c PolG NRW (Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW (Definition terroristischer Straftaten im Sinne des Gesetzes) (PDF)
- 1 BvR 180/23 Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen der Strafprozessordnung durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, insbesondere zur Zulässigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung mittels Staatstrojaner (PDF)
Hintergründe zu unseren Beschwerden: