Polizeigesetz NRW: Verfassungsbeschwerde gegen TKÜ eingereicht

Bilder von der Pressekonferenz und Einreichung der Verfassungsbeschwerde gegen neue Regelungen im NRW-Polizeirecht: Angegriffen werden Telekommunikationsüberwachung, Staatstrojaner, die fragwürdige Definition von Terorrismus und die sogenannte „drohende Gefahr“.

Am 30.10.2019, haben wir die von uns koordinierte Verfassungsbeschwerde gegen die Verschärfung des Polizeigesetzes NRW eingereicht.

Hier finden Sie Fotos von der Einreichung und der Pressekonferenz sowie Zitate der Beschwerdeführer.innen.

Es ist ein Grundsatzurteil möglich: Wenn das Gericht unsere Auffassung teilt, fallen alle gleich gefassten Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung deutschlandweit. Hintergründe zur Verfassungsbeschwerde und den angegriffenen Regelungen: https://digitalcourage.de/blog/2019/verfassungsbeschwerde-polgnrw-tkue-qtkue-drohende-gefahr

Unsere Arbeit zur Verfassungsbeschwerde ist leider noch nicht ganz finanziert.
Darum verlängern wir unsere Ralph-Ruthe-Cartoon-Verlosung bis Sonntag, 17. November 2019! Wir freuen uns über Spenden und Unterstützung für unsere Verfassungsbeschwerde!

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Zitate der Beschwerdeführer.innen

„Der Marketingname ‚Sicherheitspaket I‘, den Innenminister Reul dem Gesetz gegeben hat, ist eine Lüge. Für keinen der Grundrechtseingriffe ist nachweisbar, dass er tatsächlich die Sicherheit erhöht.“

  • Kerstin Demuth, Digitalcourage

„Die Eingriffsvoraussetzungen für die Überwachungsmaßnahmen sind so weitreichend und schwer nachvollziehbar, dass ich als Bürgerin und politisch unbequem Arbeitende nicht wissen kann, ob mein Verhalten oder das meiner Bekannten möglicherweise als „gefährdend“ eingestuft wird.“

  • Michèle Winkler, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Beschwerdeführerin

„Grundrechte werden unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terrorismus stark eingeschränkt. Faktisch bewirkt das neue Polizeigesetz eine Kriminalisierung allgemein politisch engagierter Menschen wie mir. Oder bin ich als Umweltaktivistin gleich eine Terroristin?“

  • Cécile Lecomte, Beschwerdeführerin und Kletteraktivistin

„Die Überwachung von Telekommunikation ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre; der Kreis potenziell Betroffener und Mitbetroffener ist riesig. Staatstrojaner, die durch Sicherheitslücken installiert werden, haben potenziell drastische Folgen für Menschen, die nicht einmal in NRW wohnen.“

  • Kerstin Demuth, Digitalcourage

„Die Eingriffsschwelle ist unklar – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Polizei. Wer Sicherheit verbessern will, muss konkrete Ermittlungen, verantwortungsvolle Sozial- und Umweltpolitik voranbringen, statt Grundrechte abzubauen und zivilgesellschaftlichen Protest als Terrorismus zu brandmarken.“

  • padeluun, Vorstandsmitglied und Gründer von Digitalcourage

„Das NRW-Polizeigesetz ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen. Damit fällt es bei der Prüfung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip schlicht durch. So ein Gesetz darf nicht bleiben.“

  • Rena Tangens, Vorstandsmitglied und Gründerin von Digitalcourage

„Die Verschärfung des Polizeigesetzes in NRW hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun. Die bisherige Anwendung zeigt: Es ist ein Lex Hambi, das die Interessen des mit der Landesverwaltung verzahnten RWE Konzernes schützen soll. Dazu werden Grundrechte außer Kraft gesetzt, umfassende Überwachungsmaßnahmen eingeführt sowie Einsperrungen ohne Verurteilung ermöglicht.“

  • Max Schnetker, Beschwerdeführer