Bund der Versicherten klagt gegen Generali-Tarif
Wieso der BigBrotherAward?
Das Konzept von datenhungrigen Versicherungstarifen ist bekannt: „Geben Sie uns Ihre Daten, dann geben wir Ihnen tolle Prämien!“ Damit wirbt auch die Generali-Versicherung für ihren „Vitality“-Tarif. Dabei sollen Versicherte mithilfe einer App Punkte sammeln, beispielsweise durch den Kauf von Bio-Lebensmitteln oder durch Sport – natürlich nur bei Programmpartnern der Versicherung. Joggen im Park gilt nicht, ebenso wenig das Einkaufen auf dem Wochenmarkt. Punkte gibt es nur für Käufe in Supermärkten und Besuche in Fitness-Studios, die Verträge mit dem Versicherer haben. Das Punktesystem ist intransparent und letztlich zum Nachteil aller, denn es untergräbt den solidarischen Grundgedanken von Versicherungen im Allgemeinen: Alle zahlen, damit jede einzelne im Notfall unterstützt wird.
„Es ist fatal, wenn sich immer mehr Menschen aus einer mitfühlenden und helfenden Gesellschaft verabschieden und nur auf individuelle Erfolge und Vorteile aus sind.“
– padeluun über den „Vitality“-Tarif der Generali-Versicherung.
Hier ganze Laudatio lesen: https://bigbrotherawards.de/2016/verbraucherschutz-generali-versicherung
Erst Abmahnung, dann Klage
Besonders das intransparente Punktesystem hat der Bund der Versicherten (BdV) in Augenschein genommen und für unzulässig befunden. In einer Pressemitteilung kritisiert der BdV, dass für Versicherte völlig unklar sei, nach welchen Bewertungskriterien das Punktesystem funktioniert. Der BdV schreibt:
„Leider ist dem Vertragswerk an keiner Stelle zu entnehmen, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist. Eine Veränderung der Prämie können die Versicherten also weder vorher absehen, noch nachher überprüfen.“
Anders gesagt: Das System ist eine obskure Mogelpackung – und basiert darauf, dass sensible Daten von Menschen gesammelt werden.
Wegen dieser „intransparenten und unfairen Klauseln“ des Vitality-Tarifs hatte der BdV die Generali-Versicherung bereits abgemahnt. Da die Klauseln weiter verwendet wurden, hat der BdV sich nun entschieden, dagegen zu klagen.