Vorratsdaten: Ignoranz als politische Methode

Die rote Linie der Rechtsstaatlichkeit wird überrannt: Regierungen einiger EU-Länder ignorieren den Europäischen Gerichtshof. Es ist alarmierend!

Ignoranz als politische Methode

Seit sieben Jahren erklärt das höchste Gericht der EU den Regierungen der Mitgliedsländer, dass anlasslose unbegrenzte Vorratsdatenspeicherung illegal ist. Uferlose Massenüberwachung verstößt gegen EU-Recht. Diese Grundrechtsschranke wollen einige Regierungen nicht akzeptieren und fordern immer wieder Instrumente zur Massenüberwachung. Im Kern blieb der Europäische Gerichtshof (EuGH) bisher standhaft. Auf einige wackelige Argumente der Regierungen ließ er sich dennoch ein, obwohl es keine Nachweise für Wirksamkeit und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung gibt. So erklärte der EuGH, dass IP-Adressen ohne konkreten Anlass gespeichert werden dürfen.

Aber Regierungen wollen alle Daten von allen Bürgerinnen und Bürgern ohne konkreten Grund und argumentieren dafür – wie gewohnt – überaus kreativ.

Unterstützen: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung!

Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU endgültig kippen. Dafür freuen wir uns über Unterstützung!

Frankreich: Macron meutert

Anfang März 2021 wurde bekannt, dass die französische Regierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2020 einfach umgehen will, politico.eu berichtete. Paris habe das höchste Gericht angewiesen, die Vorgaben der EU zu ignorieren. Argumentiert wird diesmal mit Frankreichs „Verfassungsidentität“, was auch immer genau damit gemeint ist. Hält Frankreich an den Plänen fest und intervenieren weder die EU-Kommission noch andere Mitgliedsländer, könnten sich zukünftig auch andere Regierungen daran ein Beispiel nehmen und politisch unbequeme Urteile des Europäischen Gerichtshofs einfach ignorieren – die Regierungen in Polen und Ungarn haben es vorgemacht.

Deutschland: Vorratsdaten-Metastasen

Auch die Bundesregierung ignoriert die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: In den Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (PDF) hat sie die alte, pauschale und vor allem illegale Vorratsdatenspeicherung eingepflanzt (§ 175 „Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten“). Am 16. Dezember 2020 hatte sich die Bundesregierung darauf geeinigt. Nachträglich will Innenminister Seehofer sogar einen Personalausweis-Zwang für sogenannte nummernunabhängige Kommunikationsdienste ergänzen, die Pläne dafür gibt es bei netzpolitik.org. Betroffen von dieser Perso-Vorratsdatenspeicherung wären alle Nutzer.innen von E-Mail, Signal, Threema, Telegram, Facebook-Messenger und ähnlichen Diensten.

Das geplante Gesetz wird massiv kritisiert unter anderem von mailbox.org, eco.de, vom Bundesdatenschutzbeaufragten Ulrich Kelber und im Bundesrat am 12. Februar 2021 von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz, (PDF Protokoll S. 43). Bundestag.de titelte zur Expertenanhörung: Trotz Kritik prinzipielles Ja zur Telekommunikationsnovelle. Wann der Bundestag über das Gesetz final abstimmt, ist uns noch nicht bekannt. Anschließend muss auch der Bundesrat zustimmen.

Die Regierungen der Bundesländer fordern im März 2021 eine Kennzeichen-Vorratsdatenspeicherung, wie netzpolitik.org berichtet. Zu finden sind die Pläne in Dokumenten des Bundesrats zu einem „Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung“ (bundesrat.de, bmjv.de). Dort soll § 100k namens „Automatische Kennzeichenerfassung“ neu geschaffen werden (PDF). Kameras sollen vorbeifahrende Fahrzeuge automatisch fotografieren und die Kennzeichen sollen mit einer Liste abgeglichen werden. Die Länder wollen die erfassten Daten nicht sofort löschen, wenn es keinen Treffer gab, sondern auf Vorrat speichern. Die Entscheidung, ob diese anlasslose Speicherung durchgesetzt wird, werden die Abgeordneten im Bundestag treffen.

Rat der EU: Datenschutz-Gesetz kapern

Im Februar 2021 haben sich die Regierungen der EU-Länder auf eine Position für neue sogenannte e-Datenschutzvorschriften geeinigt. Das Projekt ist besser bekannt unter dem Namen ePrivacy und kam seit vier Jahren nicht voran. Neue Regeln soll es für Internettelefonie, E‑Mail, Messenger und Tracking geben. In Artikel 7 des Entwurfs findet sich jedoch, was der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber als „schwerer Schlag für den Datenschutz“ bezeichnet: die Vorratsdatenspeicherung. In den kommenden Trilog-Verhandlungen liegt es an der EU-Kommission und am EU-Parlament, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. (Das Projekt #BlackBoxEU von fragdenstaat.de will für Transparenz bei den Verhandlungen sorgen.) Wenn sich die Regierungen gegenüber dem EU-Parlament und der Kommission durchsetzen sollten, würde das ePrivacy-Gesetz von einem Datenschutzgesetz in ein Datensammelgesetz verdreht werden.

Diskussion um Gewalt gegen Kinder

Anfang März 2020 diskutierten Katharina Paraschas, Rechtsreferentin am Europäischen Gerichtshof, Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei und unser Campaigner Friedemann Ebelt den Balanceakt zwischen Datenschutz und dem Schutz vor digitaler Gewalt. Eingeladen hatte der Club of International Politics, es gibt leider keine Aufzeichnung. Als brisante Kernfrage stellte sich das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern heraus. Die Polizei will und muss ermitteln und ist frustriert, wenn IP-Adressen nicht vorhanden sind. Zitiert werden Zahlen, die betroffen machen, wie hier auf cicero.de:

Eine Auswertung des BKA von 2010 ergab, dass nun von rund 5000 Anfragen der Polizei nach den Namen hinter Computerkennnummern rund 4300 unbeantwortet blieben, weil die Daten fehlten.

In einer rechtsstaatlichen Demokratie ohne anlasslose Massenüberwachung aller Menschen ist nicht jeder Ermittlungsansatz erfolgreich. Das ist bitter, aber es ist eine Wahrheit, die unausweichlich ist, wenn sich der Staat den Schranken des Rechts unterwirft. Zur Wahrheit gehört auch: Es gibt weitere Ermittlungswege wie etwa das Europol-Projekt „Stop Child Abuse“ (Wikipedia) und eine große Menge an Überwachungsoptionen, die im Rahmen des MPI-Forschungsprojekts Überwachungsbarometer (Überwachungsgesamtrechnung) erstellt wurden (PDF auf freiheit.org). Es gibt zwei weitere Zahlen, auf die geschaut werden sollte. Erstens ist bei dem Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder die Dunkelziffer sehr hoch (Wikipedia). Nur jede 15. bis 20. Straftat wird angezeigt; viele Straftaten passieren in der Familie, dem Sportverein oder innerhalb der Kirche. Massenüberwachung hilft hier nicht, sondern Projekte wie „Kein Täter werden“ an der Berliner Charité (Wikipedia) oder das Modellvorhaben einiger Krankenkassen zur anonymen Behandlung pädophiler Menschen (Wikipedia). Eine zweite wichtige Zahl stammt aus einem Bericht über die Polizeiarbeit in NRW, über den wir berichtet hatten:

„Zum Stichtag 31.03.2019 … in den Kreispolizeibehörden … 557 nicht vollstreckte Durchsuchungsbeschlüsse, davon 85 älter als drei Monate“

Diese Bearbeitungsrückstände sind hoch problematisch und haben mehr mit Personalmangel zu tun als mit einem Mangel an Instrumenten zur Massenüberwachung. Anders als IP-Adressen, die etwa bei Nutzung von Anonymisierungsdiensten völlig wertlos sind, geht es hier um direkte Ermittlungsspuren zu den Tatorten. Auch diese Zahlen machen betroffen. Es muss sehr viel für den Schutz von Kindern getan werden. Und das ist möglich ohne illegale Massenüberwachung.

Was wir bei der Diskussion um illegale Vorratsdatenspeicherung erleben, ist häufig leider bedauerliches Sicherheitstheater (hier haben wir das genauer erklärt). Das sture Beharren auf illegale Massenüberwachung verengt die Diskussion und verhindert so bessere alternative Lösungen.

Neue EU-Studien belegen Nutzlosigkeit

Ende 2020 hat die EU-Kommission auf op.europa.de eine lang erwartete Studie zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, darüber berichtet hatte heise.de. Eines der Kernergebnissse, egal ob Staaten ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben oder nicht: „Requests for non-content data are rarely unsuccessful.“ Es gibt also nur geringe Unterschiede zwischen Ländern mit Vorratsdatenspeicherung und ohne. Anzumerken ist, dass die Studie einseitig ist, weil ausschließlich Akteure befragt wurde, die Interesse an Instrumenten zur Massenüberwachung haben. Akteure, die explizit Freiheits- und Grundrechte vertreten, wurden nicht befragt. Das Studiendesign hatten wir im März 2020 ausführlich kritisiert.

Eine weitere Studie hatte der EU-Abgeordnete Patrick Breyer beim Wissenschaftlichen Dienst des EU-Parlaments, in Auftrag gegeben, zu finden im docx-Format auf patrick-breyer.de. Die Studie bestätigt das Ergebnis der vorausgegangenen Studie des EU-Parlaments. Sie belegt, dass es

„nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”

Breyer kommentiert auf seinem Blog:

„Dass EU-Innenkommissarin Johansson und EU-Regierungen trotzdem zu dieser Totalerfassung zurückkehren wollen, muss auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen!“

Warum Vorratsdaten schützen?

Vorratsdaten sind Informationen über jede und jeden einzelne.n, die gespeichert werden, ohne, dass den Betroffenen etwas vorgeworfen wird. Es sind Aktivitätsdaten, die beispielsweise darüber Aufschluss geben, wer wann wie mit wem wo telefoniert hat. Von der Vorratsdatenspeicherung werden fast ausschließlich rechtstreu lebende Bürgerinnen und Bürger erfasst. Solange Regierungen diesen unverhältnismäßigen Überwachungsdruck zum Ziel haben, arbeiten sie nicht an konkreten Lösungen für konkrete Probleme.
In unserem Blog gibt es mehr Artikel zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Unsere Klage unterstützen!

Wir warten unterdessen weiter darauf, dass über unsere Verfassungsbeschwerde entschieden wird, mit der wir das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kippen wollen. In der Liste der für 2021 zu erwartenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts (PDF) steht die Vorratsdatenspeicherung leider noch nicht. Unsere Verfassungsbeschwerde können Sie hier unterstützen:
https://aktion.digitalcourage.de/weg-mit-vds

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Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU endgültig kippen. Dafür freuen wir uns über Unterstützung!

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Mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Weitere Artikel zum Thema sind in unserem Blog mit dem tag Vorratsdatenspeicherung zu finden. Mehr Hintergrundinformationen gibt es auf unserer Themenseite. Immer wieder informieren wir auch in unserem E-Mail-Newsletter sowie auf Mastodon und Twitter über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU.

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